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veterinär pranger

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    veterinär pranger

    hallo gemeinde
    seit 1.1.2013 werden in BW hygienemängel im lebensmittelbereich vom veterinäramt im internet veröffentlicht.um es gleich vorweg zu nehmen mir persönlich macht das keine angst.ab 350€ sind wir dabei !
    dient das ganze wirklich dem verbraucherschutz ? oder denken meine"freunde" vom amt: DEN BRAUCHEN WIR NÄCHSTES JAHR SCHON NICHT MEHR KONTROLLIEREN?
    momentan stehen vier veröffentlichungen drin,alles ausländer weder geschult noch richtig ausgebildet(hab nichts gegen ausländer).
    ich finds einfach nur sch....e
    wie denkt ihr darüber?

    grüsse judex

    #2
    RE: veterinär pranger

    Nun ja,
    Verbraucherschutz hin oder her ob das sein muss das solche Daten an den Verbraucher weitergegeben werden muss ,ich meine N E I N !!!!!!

    denn ich behaupte 90% der Verbraucher kann mit den Daten nichts anfangen es sei denn sie haben ein Chemie bzw Biologie Studium absolviert zugegeben nun könnte der Eine oder Andere sagen dann bringt es Google ans Licht ,ok das stimmt aber etwas lesen oder auch verstehen sind 2 Paar verschiedene Schuhe .
    Das einzige was dabei rauskommt ist das Firmen die zb. im Zukauf von Materialien in denen verbotene Supstanzen gefunden wurden evtl. in den Ruin getrieben werden oder zumindestens erhebliche Umsatzeinbußen haben.
    Klar gibt es auch schwarze Schafe die mutwillig illegale Substanzen verarbeiten.
    Die bekommt die Lemittelkontrolle aber schnell in den Griff.

    Mein Fazit : bei Verstössen gegen das geltende Lebendsmittel Recht Strafe JA
    Veröffentlichung Nein

    Gruß : Frank

    Kommentar


      #3
      RE: veterinär pranger

      Es gab für die Exekutive schon immer Möglichkeiten, Betriebe, die die lebensmitterechtlichen Anforderungen nicht einhielten, (insbesondere Fragen der Hygiene) zu schließen. Leider wurde dieses Mittel aus regionalpolitischen Gründen (u.a. bei Gaststätten, Direktvermarktern, Filialen bis hin zu Großbäckereien usw.) nicht immer konsequent umgesetzt. Daraus resultiert u.a. die Änderung des LFGB.

      Seit dem 1.9.2012 müssen die Überwachungsbehörden nach § 40 Abs. 1 a LFGB Unternehmen, wo die Vermutung besteht, dass diese die Erheblichkeitsschwelle von 350 € bei einer Beanstandung überschreiten, an den „Internetpranger stellen. Meine Erfahrung ist, dass unsere Kunden sich dort nicht durch Selbststudium über ihre „Lebensmittelunternehmen in ihrer Nähe informieren (von Imbiss über Gaststätten bis hin zu Metzgereien) – es sind Journalisten der Lokalpresse, die sich dank dieses staatlichen Prangers eigene Recherchen ersparen. Ein Artikel dazu in der Lokalpresse – und jeder Unternehmer kann die Tür für seinen Betrieb endgültig abschließen. Davor sind auch Metzgereien nicht gefeit!

      Tipps für die Praxis:

      1. Lasst es erst gar nicht darauf ankommen – die daraus resultierenden Umsatzeinbrüche sind mehr als geschäftsschädigend!!

      2. Sollte ein Veterinärer Ordnungsgelder oberhalb 350,- € androhen, sofort mit Anwalt in Verbindung setzen! Auf folgendes Urteil hinweisen:

      3. Bei der Überwachungsbehörde einen amtlichen Bußgeldkatalog (analog StVO) anmahnen.

      Meine Argumentation nach Außen – ich möchte aber bitte auch wissen, welcher meiner Nachbarn wegen Verstoß gegen die StVO zu mehr als 350 € Ordnungsgeld bestraft wurde. Ganz zu schweigen von den verhängten Bußgeldern wegen falscher Steuererklärung. Wenn 350 € die Grenze für „Böse ist, dann für alle!
      Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 25.11.2017, 15:12.

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