Hallo Christopher. Eine kurze Rückmeldung, wenn auch verspätet: das Zupffleisch kann und darf tatsächlich nicht am Folgetag verkauft werden. Es fällt wie Gulasch mit seinem 1 cm Länge unter das Hackfleisch Gesetz. Auch wenn es gegart ist.
Liebe Grüße
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MHD Pulled pork / Zupffleisch
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MHD Pulled pork / Zupffleisch
Hallo ihr lieben. Neu im Sortiment haben wir gezupftes Fleisch oder auch pulled Pork genannt. Die Frage ist wie lange wir es verkaufen dürfen im gegarten Zustand. Auch Tag danach wie ein Stück Braten? Wir haben das neue im Sortiment und ich wäre um jede Hilfe dankbar. Liebe Grüße TaschaZuletzt geändert von Tascha; 08.06.2018, 10:22.Stichworte: -
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