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Verpackungsgesetz 2019

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    Verpackungsgesetz 2019

    Hallo liebe Experten,

    durch Zufall bin ich auf das neue VerpackungsG gestoßen und da heißt es:" Wer erstmals eine mit Ware befüllte sog. systembeteiligungspflichtige Verpackung in Deutschland gewerbsmäßig in Verkehr bringt, muss ab Januar 2019 bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert sein."


    Nun gilt offenbar folgende Ausnahme: "Serviceverpackungen sind Verpackungen, die vom Vertreiber am Ort der Abgabe mit der Ware befüllt werden (z. B. Tragetaschen, Coffee-to-go-Becher, Imbisseinweggeschirr- und besteck). Hier kann der Letztvertreiber verlangen, dass die Systembeteiligung von der Vorvertriebsstufe übernommen wird. Entsprechend gehen auch alle anderen Pflichten (z. B. Registrierung und ggf. Vollständigkeitserklärung) auf den Vorvertreiber über. Den an den Endverbraucher abgebenden Vertreiber treffen diesbezüglich keine weiteren Pflichten mehr aus dem VerpackG."

    Heißt das, dass wir uns als Fleischerei um gar nichts kümmern müssen, oder besteht eine Pflicht, dass man überprüft, dass der Hersteller oder Großhändler etc seiner Registrierungspflicht nachgekommen ist? Wenn man verlangen kann, dann sollte man wahrscheinlich auch? Nachprüfbar?

    Vielen Dank für die Klärung, mir schwirrt nämlich der Kopf vor lauter Gesetzesblabla. :-)

    #2
    Hallo Liebe Rita,

    ich vermute mal eine genaue Pflicht, dass man überprüft, dass der Hersteller seiner Registrierungspflicht nachgekommen ist besteht nicht.

    Allerdings kann es natürlich sein, dass es in den verschiedenen Zertifizierungsverfahren (IFS- food, QS, etc.) zur Sprache kommen wird.
    Das wird denke ich mal dann genauso sein wie mit den Konformitätserklärungen für Kunststoffteile die du dir regelmäßig von deinen
    Dienstleistern bzw. Leiferanten einholen musst.
    Kann natürlich auch sein, dass die Registrierung auf der Konformitätserklärung bzw. auf dem Produktdatenblatt ergänzt wird.

    Ich würde am besten einfach mal bei deinen Verpackungslieferanten nachfragen, die müssten da ja denke ich mal genauer bescheid wissen.

    Freundliche Grüße.

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      #3
      Hallo Rita,
      auch wenn es schon 4 Wochen her ist, möchte ich trotzdem noch eine Anmerkung machen:
      wie Du in Deinem Bericht ja bereits festgestellt hast, trifft diese Regelung nur die Serviceverpackungen. Wenn Du Dir die Rechnungen der entsprechenden Lieferanten anschaust, wirst Du dort auch einen Kostenpunkt zur Abführung an das duale System Deutschland finden.
      Du hast aber normalerweise in der Fleischerei durchaus Fertigverpackungen, die nicht unter die Service Richtlinie fallen. Alle Vakuumpackungen die schon im Vorfeld hergestellt wurden, in der Theke oder im Regal zum Verkauf bereitgestellt werden und mit einem entsprechenden Etikett versehen sein müssen, fallen unter das Verpackungsgesetz.
      Eine Serviceverpackung ist nur dann eine Serviceverpackung, wenn die Ware auf Wunsch des Kunden entsprechend verpackt wird.
      Liebe Grüße

      Jürgen Huber
      Huber Consult e.K.

      Metzgermeister,
      Betriebswirt d. Hdw.
      staatl. gepr. Fleischtechniker
      REFA-Prozessorganisator
      Unternehmercoach
      Fachberater für die Fleischwirtschaft

      www.fleischer-beratung.de

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        #4
        Und wie sieht es aus mit den Wursthüllen, also zum Beispiel den Kunststoffdärmen?
        Diese fallen ja nicht beim Endverbraucher an, da zum Beispiel die Brühwurst in der Bedienungstheke in Scheiben aufgeschnitten wird und die "Pelle" bei uns als Abfall anfällt.

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          #5
          Hallo KarlG82, vielen Dank für die Frage. Wursthüllen von Därmen sollten nicht darunter fallen.
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            #6
            Hallo,

            zum Thema Wursthüllen hab ich hier noch ein paar Infos zur Entsorgung von den verschiedenen Verpackungsmaterialien. Ich finde das auch als Fleischer(in) sehr wichtig und einfach interessant!

            Liebe Grüße,
            Talisa
            Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 04.01.2021, 21:17.

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              #7
              Hallo! Haben Sie keine Sorge. Es trifft nur Serviceverpackungen. Sie müssen System für Deutschland Regelungen nachschauen.

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