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Schlachten ohne Sachkundenachweis

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    Schlachten ohne Sachkundenachweis

    Mein Sohn ist Geselle bei einem Metzgerbetrieb in Bayern.
    Gelegentlich schlachtet er , das aber ohne Sachkundenachweis .
    Er hat bei der Gesellenprüfung geschlachtet.
    Welche rechtlichen Folgen kann das haben ?

    #2
    Gar keine rechtlichen Folgen meines Erachtens nach. Ich habe auch Schlachten gelernt in meiner Ausbildung damals. Früher gab es die Fachrichtung Schlachten, Fachrichtung Feinkost und Konserven usw. in der Ausbildung, heute gibt es meines Wissens nach nur noch die Ausbildung zum Schlachter. Vielmehr ist die Frage, wo schlachtet er und was passiert mit dem Fleisch. Eigenverwendung?

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      #3
      Brauch ich einen Sachkundenachweis wenn ich Schlachte?
      Dachte das ist beim Gesellenbrief inklusive?
      Wer hat sich das denn ausgedacht?

      Capi
      Der nur den Kopf schütteln kann über unsere Behörden.

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        #4
        Ich habe in der Gesellenprüfung auch geschlachtet und dadurch den Sachkundenachweis erhalten. Jedenfalls für Schweine....Rinder,Schafe und Geflügel habe ich hinterher gemacht. Ich denke aber nicht, dass das für deinen Sohn Konsequenzen haben wird. Zur Not einfach bei der Landwirtschaftskammer nachfragen, die kennen sich gut aus.

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          #5
          Ok , vielen Dank für die Antworten.
          Er arbeitet in einem Metzgerbetrieb , schlachten und auslösen.
          Schwein schlachten war bei der Gesellenprüfung auch dabei .

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            #6
            Interessantes Thema. Darf ich nun ohne den Sachkundenachweis schlachten als Geselle oder nicht? Gibt es einen Unterschied zum Fleischermeister?
            Slagter sollte es am besten wissen

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              #7
              Schlachten ohne Sachkundenachweis geht in Bayern nicht! Das kann im Zweifelsfall ein Schlachten ohne Grund und damit Tierquälerei sein. Also Vorsicht! Dabei ist es auch gleichgültig, ob irgendeiner im Betrieb die Sachkunde hat. Jeder, der schlachtet muss den Schein vorweisen können; der Unternehmer muss das sicherstellen.

              In Folge der EU Verordnung 1099/2009 wurde auch in Deutschland zwingend eine Sachkunde eingeführt. Da kaum noch jemand selbst schlachtet, wurde das auch in Bayern übersehen. Es gab dann Übergangsfristen, in denen man seinen Schlachtschein umschreiben konnte.

              Ich hab meine Gesellenprüfung 2017 abgelegt, mit Schwerpunkt Schlachten. Ich musste dennoch eine zusätzliche Sachkundeprüfung machen. Hat mich geärgert, kostete Zeit und war teuer.

              Der Landesinnungsverband in Augsburg hat sich dann dafür eingesetzt, diese teure und bürokratische Auflage wieder abzuschaffen. Meines Wissens nach gelten Metzgerlehrling seit dem Jahr 2018 wieder als sachkundig, wenn sie ihre Gesellenprüfung mit Fach Schachten erfolgreich abgelegt haben. Aber Beachten: Auch dann muss der Sachkundenachweis zusätzlich bei den Veterinärämtern beantragt werden. (Bestandene Fahrprüfung ist ja auch noch kein Führerschein) Ohne Schein geht nix.

              Im Zweifelsfall beim Landesinnungsverband anrufen. Die bieten auch regelmäßig Kurse an.

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                #8
                Vielen Dank für diese ausführliche Erläuterung Winnacker, Das schafft etwas Klarheit! Die Frage ist nur wie es nun in anderen Bundesländern aussieht, Bayern ist ja immer so eine Sache

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                  #9
                  Zitat von Magister Beitrag anzeigen
                  Interessantes Thema. Darf ich nun ohne den Sachkundenachweis schlachten als Geselle oder nicht? Gibt es einen Unterschied zum Fleischermeister?
                  Slagter sollte es am besten wissen

                  Es gibt auch Meister die nicht schlachten können und dürfen. Wenn man gewerblich Tiere schlachten will muss man dafür die entsprechende Sachkundeprüfung ablegen. Davor gibt es noch einen praktischen und einen theoretischen Teil. Wenn man Zuhause seine Hühner schlachten will muss man lediglich nachweisen, dass man es kann. Es reicht in dem Fall aus, dass man sich das einmal von einem zeigen lässt der es kann.

                  Nachvollziehen kann ich das zwar nicht, aber so ist der Stand der Dinge. Die Sachkunde für das schlachten von Schweinen habe ich wie bereits erwähnt bei meiner Gesellenprüfung erhalten. Ob das immer noch so möglich ist weiß ich nicht. Meine Gesellenprüfung ist aber auch schon etwas länger her als 2017.

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                    #10
                    Slagter, vielen Dank! Fakt ist, ich habe den Gesellenbrief und Fleischermeister gemacht. Wir haben damals, in meiner Ausbildung, geschlachtet. Meine Metzgerei darf laut der o.g. Aussagen demnach heutzutage nicht schlachten. Schade eigentlich, man hat es ja gelernt. Weiß einer von euch wann dieses Gesetz in Kraft getreten ist?

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