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Angaben bei Lebensmitteln (Fleisch)

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    Angaben bei Lebensmitteln (Fleisch)

    Lebensmittelwarnungen auch ohne Gesundheitsgefährdung

    EU-Gerichtshof stärkt Behörden - Mit Link zum Download des Urteilstextes



    Nach dem Unionsrecht dürfen nationale Behörden bei einer Information der Öffentlichkeit über nicht gesundheitsschädliche, aber für den Verzehr ungeeignete Lebensmittel identifizierende Angaben machen. Es handelt sich insbesondere um die Bezeichnung des Lebensmittels und des Unternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht wurde.
    Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 27.11.2017, 15:45.
    Thomas Pröller

    Fleischermeister
    Dipl. Ing. Lebensmitteltechnologie

    mailto:thomas@proeller.de
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