Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lebensmittel-Informations Verordnung

Einklappen
X
Einklappen
 
Werbung
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Lebensmittel-Informations Verordnung

    Eine Frage an die Rechtsexperten unter uns: (Hallo Herr Dr. Halm)

    Die 1169/2011 muss bis Ende 2014 umgesetzt sein.

    Die Lebensmittelinformationen, die dann dem Verbraucher mitgeteilt werdden müssen, sind deutlich weitreichender als die bisherige Form.

    Text 1
    Spezielle Begriffsbestimmungen
    im Sinne von Artikel 2 Absatz 4

    1.„Nährwertdeklaration oder „Nährwertkennzeichnung bedeutet Informationen über

    a) den Brennwert oder

    b) den Brennwert sowie lediglich einen oder mehrere der folgenden Nährstoffe:

    –Fett (gesättigte Fettsäuren, einfach ungesättigte Fettsäuren, mehrfach ungesättigte Fettsäuren);

    –Kohlenhydrate (Zucker, mehrwertige Alkohole, Stärke);

    –Salz;

    –Ballaststoffe;

    –Eiweiß;



    Artikel 30 Inhalt

    Text 2:
    (1) 1Die verpflichtende Nährwertdeklaration enthält folgende Angaben:

    a) Brennwert und

    b) die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz.

    2Gegebenenfalls kann in unmittelbarer Nähe zur Nährwertdeklaration eine Angabe erscheinen, wonach der Salzgehalt ausschließlich auf die Anwesenheit natürlich vorkommenden Natriums zurückzuführen ist.

    (2) Der Inhalt der verpflichtenden Nährwertdeklaration gemäß Absatz 1 kann durch die Angabe der Mengen eines oder mehrerer der nachfolgenden Stoffe ergänzt werden:

    a) einfach ungesättigte Fettsäuren,

    b) mehrfach ungesättigte Fettsäuren,

    c) mehrwertige Alkohole,

    d) Stärke,

    e) Ballaststoffe,


    Interpretiere ich den Gesetzestext richtig, dass zu den bisherigen Angaben noch Kohlenhydrate, Zucker, Salz und gesättigte FS vollständig deklariert werden müssen? Oder wie verstehe ich Text 1?

    Wichtigste Frage:
    Müssen die Angaben durch durchgeführte Analysen belegt werden, oder können sie auch mathematisch berechnet werden?

    Reicht es eventuell aus, die Produkte "normal" analysieren zu lassen und Kohlenhydrate, Salz und Zucker zu berechnen?

    Wenn die Angaben tatsächlich durch Analysen verifiziert werden müssen, bedeutet das für die Fleischwarenbetriebe eine Preissteigerung der Analysen von 80-100 € auf ca. 250-300 €!! pro Artikel!!
    Wer soll das bezahlen?
    Liebe Grüße

    Jürgen Huber
    Huber Consult e.K.

    Metzgermeister,
    Betriebswirt d. Hdw.
    staatl. gepr. Fleischtechniker
    REFA-Prozessorganisator
    Unternehmercoach
    Fachberater für die Fleischwirtschaft

    www.fleischer-beratung.de

    #2
    Aw: Lebensmittel-Informations Verordnung

    Hallo Community,

    Was ist los mit euch? Meine Anfrage steht jetzt seit 3 Tagen im Forum und keinem fällt dazu etwas Spannendes ein?

    Wenn es so ist, dass ab 2014 sämtliche Produkte, die als Fertigpackungen vertrieben werden entsprechend analysiert werden müssen, dann wird das für viele mittelständischen Fleischwarenbetriebe einen enormen Kostenaufwand bedeuten, oder sie stellen keine Produkte in Fertigpackungen mehr her.

    Ich warte immer noch auf eure Antworten.
    Liebe Grüße

    Jürgen Huber
    Huber Consult e.K.

    Metzgermeister,
    Betriebswirt d. Hdw.
    staatl. gepr. Fleischtechniker
    REFA-Prozessorganisator
    Unternehmercoach
    Fachberater für die Fleischwirtschaft

    www.fleischer-beratung.de

    Kommentar


      #3
      Aw: Lebensmittel-Informations Verordnung

      Die Verordnung bietet beide Möglichkeiten, Berechnung oder Analyse, Artikel 31 (4). Entscheidend wird sein, wie hoch die Abweichungen der deklarierten Werte zu denen einer möglichen staatlichen Nachprüfung sind (vermutlich Laboranlayse). Hier stellt sich die Frage nach der Genauigkeit. Leider windet sich auch hier die Verordnung auf eine ungenaue Festlegung heraus, es wird auf mögliche EU-Durchführakte verwiesen, die die Genauigkeit festlegen dürfen.
      Damit sind allerlei Diskussionen Tür und Tor geöffnet. Auch spricht die Verordnung von "Durchschnittswerten", lässt aber offen was damit gemeint ist, Durchschnitt von was? Verpackung? Produktionscharge? Tagesproduktion?

      Nehmen wir mal an die Genauigkeit wird mit ganzen Prozentzahlen festgelegt, also z.B. Fettgehalt 20 % und nicht 20,2 %. Für eine 100kg-Charge ist dann eine Abweichung von kleiner +/- 0,5 kg, d.h. zwischen 19,51 und 20,50 kg Fett pro 100 kg möglich. Theoretisch, ob das praktisch im Sinne der Produktqualität funktioniert, ist eine andere Frage. Auch kann es bei der Laboranalyse böse Überraschungen geben, wenn die Mischqualität nicht optimal ist (und auf einem Tellerkutter ist sie nicht optimal). Die Lebensmittelkontrolle prüft nur stichprobenartig kleine Mengen. Ob es Ärger gibt, hängt also
      a) wesentlich von den Analysemethoden der Lebensmittelkontrolle ab und die können wiederum anders sein, als bei einem Labor, dass der Hersteller beauftragt.
      b) von der Mischqualität der verwendeten Technik bzw. des Verfahrens ab.

      Tip: Achten Sei darauf der Lebensmittelkontrolle Proben von mehreren Produktionstagen/Chargen zu geben und prüfen sie, ob die Mengen vor der Analyse im Labor ausreichend vermischt wurden (Durchschnittswerte Lt. Verordnung.) Geschieht dies nicht, müssen Sie die Ergebnisse im Zweifel nicht akzeptieren.
      E-Mail: post@rose-fleischtechnik.de

      www.rose-fleischtechnik.de

      Kommentar


        #4
        Aw: Lebensmittel-Informations Verordnung

        Hi,

        ich schließe mich Herr Rose an. Klar kann man alles analysieren, dies ist jedoch einfach zu teuer. Wenn man von analysierten Kennzahlen ausgeht bspw. durch richtiges einteielen nach GEHA dann kann man Werte berechnen!

        LG
        Alex Stephan

        Kommentar

        Lädt...
        X
        Zum Seitenanfang