Kurzgutachten aus NRW zur Begründung eines Verbots von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischindustrie

Am 21.07.2020 wurde vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ein Kurzgutachten von Professor Deinert veröffentlicht. Darin kommt er zur Zulässigkeit des Verbots von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischindustrie. Kurz zusammengefasst begründet er dies im Wesentlichen damit, dass aufgrund von Schwerpunktkontrollen im Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalen in Schlachtbetrieben massive Verstöße festgestellt wurden. Das Gutachten geht davon aus, dass aufgrund des Arbeitsschutzes ein Verbot verfassungs- und europarechtskonform ist.
Wir werden uns zu gegebener Zeit mit dem Gutachten noch dezidiert auseinandersetzen. Unsere Feststellungen nach einer ersten Durchsicht finden Sie unter https://protag-law.com/kurzgutachten...ischindustrie/