Sehr geehrter Herr Beser.
Durch Marktforschung habe ich herausgefunden, dass es einige Produkte welche hier in China sehr gerne gegessen werden, in Deutschland nur in ganz geringer Zahl gibt. Danach habe ich die Produkte im Kreis der hiesigen deutschen Studenten getestet und diese fanden, dass die Produkte eine durchaus berechtigte Chance haben. Es gibt aber einen Haken. Wenn die Produkte hergestellt und eingefroren werden entwickeln sie bei der spaeteren Zubereitung ihren vollen Geschmack. Dazu ist aber notwendig, dass sie direkt nach der Herstellung IQF gefrostet werden. Ich koennte diese Artikel auch hier herstellen und nach Deutschland exportieren. Dazu muesste ich sie aber durchgaren was den Geschmack z. T. negativ beeinflusst. Somit ist es vorgegeben, dass die Artikel in Deutschland hergestellt werden und dort tiefgefroren an die Abnehmer verkauft werden. Die Abnehmer koennen sowohl FF-geschaefte bis hin zu Grosskuechen und Lebensmittelmaerkten sein. Nun moechte ich meine Idee aber nicht an die beruehmte grosse Glocke haengen, sondern lediglich interessierten Herstellern von Convenienceprodukten anbieten. Das Anbieten auf breiter Flaeche beinhaltet jedoch fuer mich die Gefahr, dass meine Idee in aller Schnelle eine Multiplikation erfaehrt die ich nicht wuensche. Nun meine konkrete Frage. Wie kann ich meine Idee an einen oder mehrere Interessenten weitergeben ohne dass diese, auch bei evtl. spaeterer Ablehnung, meine Idee nicht weitergeben duerfen? Gibt es ein strafandrohendes Regelwerk wenn ein Verstoss festzustellen ist?
Fuer eine Antwort bin ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichem Gruss
Harald
Durch Marktforschung habe ich herausgefunden, dass es einige Produkte welche hier in China sehr gerne gegessen werden, in Deutschland nur in ganz geringer Zahl gibt. Danach habe ich die Produkte im Kreis der hiesigen deutschen Studenten getestet und diese fanden, dass die Produkte eine durchaus berechtigte Chance haben. Es gibt aber einen Haken. Wenn die Produkte hergestellt und eingefroren werden entwickeln sie bei der spaeteren Zubereitung ihren vollen Geschmack. Dazu ist aber notwendig, dass sie direkt nach der Herstellung IQF gefrostet werden. Ich koennte diese Artikel auch hier herstellen und nach Deutschland exportieren. Dazu muesste ich sie aber durchgaren was den Geschmack z. T. negativ beeinflusst. Somit ist es vorgegeben, dass die Artikel in Deutschland hergestellt werden und dort tiefgefroren an die Abnehmer verkauft werden. Die Abnehmer koennen sowohl FF-geschaefte bis hin zu Grosskuechen und Lebensmittelmaerkten sein. Nun moechte ich meine Idee aber nicht an die beruehmte grosse Glocke haengen, sondern lediglich interessierten Herstellern von Convenienceprodukten anbieten. Das Anbieten auf breiter Flaeche beinhaltet jedoch fuer mich die Gefahr, dass meine Idee in aller Schnelle eine Multiplikation erfaehrt die ich nicht wuensche. Nun meine konkrete Frage. Wie kann ich meine Idee an einen oder mehrere Interessenten weitergeben ohne dass diese, auch bei evtl. spaeterer Ablehnung, meine Idee nicht weitergeben duerfen? Gibt es ein strafandrohendes Regelwerk wenn ein Verstoss festzustellen ist?
Fuer eine Antwort bin ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichem Gruss
Harald
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