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Hausschlachtung Vorschriften / Gesetze / Betäubung

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    Hausschlachtung Vorschriften / Gesetze / Betäubung

    Hallo an alle,
    habe die Sachkundebescheinigung und wollte mal wissen was muss ich für Vorschriften/Gesetze für die Hausschlachtung einhalten muss und wo ich das alles anmelden muss.

    mfg Stephanhv

    #2
    RE: Hausschlachtung

    Wenn das Fleisch/Wurst nicht für den gewerblichen verkauf bestimmt ist, dann brauchst du normalerweise nichts weiter tun als das Veterinäramt über Ort und Zeit der Schlachtung zu informieren. Die schicken dann jemanden zur Fleischbeschau vorbei und kümmern sich um die Laboranalyse. Kostet für ein Schwein erfahrungsgemäß etwa 20€ inkl. Anfahrt.

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      #3
      RE: Hausschlachtung

      und was ist den mit nebenerwerb das muss doch auch angegeben werden oder ?

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        #4
        Hi Stephan,
        Willkommen erstmal hier im Forum!

        Willst du nur für dich privat daheim zum eigenen Verzehr Hausschlachtungen machen oder gewerblich für andere Kundschaft? Das is n großer Unterschied.
        Amtliche Fleischbeschau für alles was größer als Kleinvieh ist und keine Federn hat :-), ist in jedem Fall vorgeschrieben. Aber das weißt selber und Korny hat das ja auch schon benannt.

        Wenn du das als "Kleingewerbe" machen willst und sozusagen Hausschlachtungen im Auftrag von anderen Leuten machen willst, dann lass dich von einem Steuerberater oder deinem Finanzamt beraten.
        Wenn du deine Produkte aber verkaufen willst, dann brauchst zusätzlich ne Zulassung durch das Veterinäramt deines Landkreises oder deiner Stadt. Die beraten dich auch, was sie zur Genehmigung verlangen. Dann kannst dann loslegen dir das einzurichten.
        Wo hast denn deine Sachkundebescheinigung erworben oder bist gelernter Metzger?

        Gruß,
        Thomas

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          #5
          Danke habe die Bescheinigung gemacht,habe Landwirt gelernt.

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            #6
            Ich weiß gar nicht, was das für eine Sachkundebescheinigung sein soll.

            Jedenfalls müssen dann, wenn ein gewerblicher Verkauf stattfinden soll weitere Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Zunächst greift dann auch das Infektionsschutzgesetz und die Anforderungen gemäß §42 & 43 müssen erfüllt werden. Das ist in den meisten Fällen mit einer Schulung beim Gesundheitsamt der Fall.

            Des Weiteren müssen die Räumlichkeiten vom Veterinäramt entsprechend abgenommen werden. Die überprüfen dann die Eignung der Räumlichkeiten z.B. dass Möglichkeiten zum Händewaschen gegeben sind oder dass die Kühlmöglichkeiten die vorgegebenen Eigenschaften besitzen.

            Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, kann möglicherweise auf eine EG Zulassung verzichtet werden. Diese Möglichkeit besteht insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe, welche Direktvermarktung betreiben möchten. Sieht die Behörde dennoch eine EG-Zulassung vor, dann wird vermutlich es unglaublich teuer.

            Meines Wissens muss eine Gewerbezulassung erst bei über 10.000€ Gewinn im Jahr vorliegen. Was unter 10.000€ ist wird als Nebengewerbe angesehen und entsprechend versteuert.

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