Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Eine Frage an Euch alle zur Folgebelehrung nach dem IFSG?

Einklappen
X
Einklappen
 
Werbung
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Eine Frage an Euch alle zur Folgebelehrung nach dem IFSG?

    Wie macht Ihr das bei Euch mit der Folgebelehrung nach dem IFSG?

    Die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) sollte alle zwei Jahre erfolgen.
    Meine Frage dazu ist: Wer führt diese Folgebelehrung bei Euch durch und wie macht Ihr das?

    Ich freue mich über Eure Antworten.
    Liebe Grüße
    Bianca

    www.foodjobs.de - für die Menschen hinter den Lebensmitteln

    #2
    Die erstbelehrung findet am Amt statt danach hat eine erneute Belehrung von einem Verantwortlichen im Betrieb durchgeführt zu werden und ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. In welchen Umfang das jeder durchführt ist den Verantwortlichen überlassen! Sei es in Form einer schriftlichen Belehrung die jeder lesen muss oder sei es der Film den man auch beim Amt bekommt oder auch mündlich!
    Wichtig hierbei ist die Dokumentation darauf muss stehen das jemand belehrt worden ist mit Datum Name Unterschrift und in welchen Punkten die Person unterwiesen oder belehrt wurde!

    Kommentar


      #3
      Lieber Cail,

      vielen dank, dafür. Ja, das weiß ich, aber wie sieht die Praxis aus? Wie machen es denn die meisten? Führt der Chef das durch? Wird einer aus dem Betrieb bestimmt, der das macht? Haben die Lust dazu oder würden Sie die Belehrung auch gerne jemanden anderes durchführen lassen?

      Ich frage, weil ein Bekannter eine Idee hat. Könntest Du Dir vorstellen, dass die Belehrung online per Video durchgeführt wird. Der Chef verteilt darauf hin einen Fragebogen, den der Mitarbeiter ausfüllt, kann er die Fragen beantworten, bekommt der Mitarbeiter die Lizenz.
      Dass es schon einen Film beim Amt gibt wusste ich nicht. Das gebe ich auf jeden Fall weiter.

      Falls noch jemand antwortet, ich freue mich drauf.
      Guten Abend, Bianca
      www.foodjobs.de - für die Menschen hinter den Lebensmitteln

      Kommentar


        #4
        Die Idee ist nicht neu!
        Ich kenne zwei Kommunen wo das vom Amt direkt so organiesiert ist! Da wird das auf Verlangen ausgegeben alle müssen sich das anschauen und danach unterschreiben! Ein Test ist dort nicht vorgesehen!
        Ob die Leute Lust haben oder nicht es muss gemacht werden wenn nicht muss wer Strafe zahlen

        Kommentar


          #5
          Es gibt solche Videos, ist mir auch bekannt. Die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz wird in den wenigsten Fällen wiederholt durchgeführt. Also, ich meine in der Praxis. Auf dem Blatt Papier schon. Das sind aber zwei versch. paar Schuhe

          Kommentar


            #6
            Hi Cail, hi Arny, habt lieben Dank, das habe ich verstanden und gebe das gerne an meinen Bekannten weiter
            Schönen Abend noch, Bianca


            www.foodjobs.de - für die Menschen hinter den Lebensmitteln

            Kommentar


              #7
              Moin Bianca.
              Könntest du nicht...ich meine...so im Einzelunterricht...ausnahmsweise...ich meine...mir...ähm ähm...was von diesem...
              ähm ähm...IFSG Zeugs beibringen ????
              Ich hab im Kühlschrank noch was Süffiges und...naja, das die Lampe kaputt ist, dafür kann ich wirklich nix.
              Grüüüssliiii...ähm...
              Zuletzt geändert von Harald Ritter; 08.10.2014, 03:25. Grund: Kleinen Buchstaben heraus montiert, Grossbuchstaben eingesetzt

              Kommentar

              Lädt...
              X
              Zum Seitenanfang