Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vegetarische

Einklappen
X
Einklappen
 
Werbung
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Vegetarische

    Eine Frage an unsere Rechtsexperten:

    Die Fa. Eden aus dem Allgäu bietet eine Fleischwurst ohne Fleisch, d.h. vegetarisch an. Darf sie dieses Produkt dann trotzdem als "Fleischwurst" bezeichnen?? Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass auch Fleisch drin sein muss, wenn Fleisch drauf steht. Allein der Optik wegen kann man das doch nicht machen oder?
    Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 25.11.2017, 12:03.
    E-Mail: post@rose-fleischtechnik.de

    www.rose-fleischtechnik.de

    #2
    Aw: Vegetarische "Fleischwurst" ohne Fleisch?

    Hallo.
    Laut Wikipedia ist Wurst so definiert:
    Definition: Wurst ist eine Zubereitung aus zerkleinertem Fleisch, Speck, Salz und Gewürzen, bei bestimmten Sorten auch unter Verwendung von Blut und Innereien.

    Das scheint aber niemanden zu stoeren wie man auch hier :
    http://www.extraohnefleisch.at/Herst...ne-Fleisch.htm

    und hier
    http://www.extraohnefleisch.at/Sorti...elbeer-Str.htm
    sehen kann.

    Bin mal gespannt, was der Anwalt dazu sagt.

    Kommentar


      #3
      Aw: Vegetarische "Fleischwurst" ohne Fleisch?

      Hallo zusammen,

      per Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse werden "Wurstwaren" unter der Ziffer 2.2 wie folgt beschrieben:

      „Wurstwaren (Würste und wurstartige Erzeugnisse) sind bestimmte, unter
      Verwendung von geschmackgebenden und/oder technologisch begründeten
      Zutaten zubereitete schnittfeste oder streichfähige Gemenge aus zerkleinertem
      Fleisch (1.1), Fettgewebe (1.21) sowie sortenbezogen teilweise auch Innereien
      (1.51) sowie bei besonderen Erzeugnissen sonstige Tierkörperteile (1.52).

      Wurstwaren gelangen geräuchert oder ungeräuchert in Hüllen oder Behältnissen
      oder auch ohne Hüllen in den Verkehr. Fleischerzeugnisse, die als „Pasteten,
      „Rouladen oder „Galantinen bezeichnet sind, sind nur dann Wurstwaren im
      Sinne dieser Leitsätze, wenn sie die Merkmale von Brühwürsten (2.22) oder
      Kochwürsten (2.23) aufweisen. Küchenfertig vorbereitete
      oder tafelfertig zubereitete Fleischerzeugnisse wie Fleischklopse, Küchenpasteten gelten nicht als
      Wurstwaren .


      Weiterhin wird "Fleischwurst" unter der Ziffer 2.222.2 definiert und beschrieben:

      Ausgangsmaterial:
      grob entsehntes Rindfleisch (1.112)
      sehnenreiches Rindfleisch (1.113)
      fettgewebereiches Schweinefleisch (1.123)
      Fettgewebe (1.21)
      Leber (1.51) bei Leberkäs(e), schnittfester Leberwurst und Leberrolle

      BesondereMerkmale:
      umgerötet; Fleisch- und Stadtwurst in Kranzdärmen oder in anderen Hüllen
      mit mittelgroßem Kaliber; Leberkäse enthält in Bayern in der Regel keine
      Leber, außerhalb Bayerns kann derart hergestellter Leberkäse als
      BayerischerLeberkäs(e) bezeichnet werden; Leberkäse und Fleischkäse gebacken oder in
      Formen gebrüht.

      Analysenwerte:
      bindegewebseiweißfreies Fleischeiweiß nicht unter 7,5 %
      bindegewebseiweißfreies Fleischeiweiß im Fleischeiweiß
      histometrisch nicht unter 65 Vol.-%
      chemisch nicht unter 75 %


      Aus meiner Sicht reicht hier dann noch nicht einmal die "Kenntlichmachung der Abweichung zur Verkehrsauffassung" aus. Der Verbraucher wird hier eindeutig getäuscht (§11 LFGB)

      Nachdem jeder Fleisch- und Wurstwarenproduzent daran gemessen wird, sollte dies m.E. auch für die "Nicht-Fleisch-Branche" gelten.

      Beste Grüße
      Peter

      Quelle:
      http://www.bmelv.de/cae/servlet/cont...tzeFleisch.pdf

      Kommentar


        #4
        Aw: Vegetarische "Fleischwurst" ohne Fleisch?

        Ein Hallo in die Runde,

        im §4 der LMKV wird eindeutig festgelegt, dass die Verkehrsbezeichnung entweder in den entsprechenden Rechtsvorschriften, oder bei deren fehlen, die allgemeine Verkehrsauffassung sein muss.
        Da die Leitsätze zwar keine Rechtsvorschriften darstellen, aber die allgemeinen Verkehrsbezeichnungen vorgibt und einteilt, ist wie Peter bereits einen Beitrag vorher beschrieben hat, diese Verkehrsbezeichnung eines Nahrungsmittels eigentlich nicht konform mit den vorliegenden Verordnungen.

        Hierzu berufe ich mich gerne auf ein Merkblatt des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit welches das schöne Beispiel Fleischwurst bei Verkehrsbezeichnung explizit aufgreift :-) ... Das Merkblatt finden Sie hier --> zum Merkblatt (Abschnitt 2: Verkehrsbezeichnung)

        Des Weiteren ist im LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsmittel- und Futtermittelgesetzbuch) im Abschnitt 2 §11 "Vorschriften zum Schutz vor Täuschung" eindeutig Verboten Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung und Aufmachung in den Verkehr zu bringen. Diese beiden Vergehen liegen m.E. nach bei dem von Henry oben genannten Beispiel absolut vor.
        Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 25.11.2017, 12:03.
        It`s nice to be important but it`s more important to be nice!
        *************************************************

        Kommentar


          #5
          Aw: Vegetarische "Fleischwurst" ohne Fleisch?

          Wie soll man denn dieses fleischlose, optisch einer Wurst sehr ähnlich aussehende Gebilde bezeichnen?

          Darf man z.B. "Fleischlose Wurst" sagen? Oder muss es sogar gar "Tofumischung im Kunststoffdarm" heißen? Ich denke bei letzterem wäre die Akzeptanz nicht allzu hoch. Eigentlich muss uns das nicht so interessieren, da wir ja hier beim Fleischportal sind und nicht beim "Fleischlosportal", trotzdem wäre interessant zu wissen, wo die Abgrenzung liegt. Wollen wir uns z.B. auf den Standpunkt stellen, dass in einer Wurst grundsätzlich Fleisch drin sein muss, oder würden wir es tolerieren, dass jemand einen mit was auch immer gefüllten Darm als "Wurst" bezeichnen darf, sofern er das "was auch immer" eindeutig kennzeichnet?
          E-Mail: post@rose-fleischtechnik.de

          www.rose-fleischtechnik.de

          Kommentar


            #6
            Aw: Vegetarische "Fleischwurst" ohne Fleisch?

            Bislang hat sich die Rechtsprechung mit diesem Problem noch nicht intensiv beschäftigt.

            Das AG Neuss hat in einem Urteil aus dem Jahre 1988 als einziges Gericht bei juris etwas zu diese Thema veröffentlicht. Dort heißt es:

            Keine Irreführungs- oder Verwechslungsgefahr, wenn ein fleischloses Soja-Produkt unter der Bezeichnung Wurst in den Verkehr gebracht wird

            Es liegt weder ein nachgemachtes Lebensmittel noch eine irreführende Bezeichnung bzw Aufmachung vor (LMBG §§ 17 Abs 1 Nr 2, Abs 1 Nr 5 Buchst b (juris: LMG)), wenn Soja-Produkte, die keine Fleisch enthalten, als "Soja-Wurst", "Vegetarische Würstchen" und "Vegetarische Bratwürstchen" in Wurstform mit dem Zusatz auf dem Etikett "Enthält kein Fleisch", zum Teil auch mit dem weiteren Vermerk "vegetarisch essen", in den Verkehr gebracht werden.

            Ob eine Werbung zulässig ist hängt von Gesamteindruck des Etiketts ab. Da die Kunden von Soja-Wurst ja gerade kein Fleisch essen wollen, dürfte es schwierig sein mit einer Verwechselungsgefahr zu argumentieren

            Die Erfolgsaussichten eines Prozesses hängen von der konkreten Werbung im Einzelfall ab.
            RA Dr. Christian Halm
            Fachanwalt für Agrarrecht
            Fachanwalt für Versicherungsrecht
            Fachanwalt für Verwaltungsrecht
            www.agrarjurist.de

            Kommentar


              #7
              Aw: Vegetarische "Fleischwurst" ohne Fleisch?

              Hi,

              ich finde dies ein sehr heißes Thema! Und hoffe auf weitere Konkretisierung!

              Gruß
              Alex

              Kommentar


                #8
                Aw: Vegetarische "Fleischwurst" ohne Fleisch?

                Dass die o.g. Werbung der Fa. Eden "irreführend" seien könnte, hängt vom Etikett ab, das im Internet nicht lesbar ist. Deutlich lesbar ist jedoch der Aufdruck "Fleischwurst". Dadurch spricht viel dafür, dass der Käufer getäuscht werden soll und gerade auch der normale Kunde, der Fleisch in seiner Wurst erwartet und will, Gefahr läuft die Sojawurst zu kaufen. Insofern bestehen ggf. Unterlassungsansprüche gegen den Verkauf mit dieser Verpackung.
                RA Dr. Christian Halm
                Fachanwalt für Agrarrecht
                Fachanwalt für Versicherungsrecht
                Fachanwalt für Verwaltungsrecht
                www.agrarjurist.de

                Kommentar

                Lädt...
                X
                Zum Seitenanfang