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Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse

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    Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse

    Gerade die Diskussion um die Kalbsleberwurst zeigt, dass die Leitsätze zwar klar definieren was hergestellt und bezeichnet werden darf, aber an der einen oder anderen Stelle zur Verwirrung der Verbraucher beitragen.

    Wer hat eigentlich die Leitsätze gemacht und wie ist das Procedere diese ändern?

    Gruß

    Henry
    Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 25.11.2017, 11:53.
    E-Mail: post@rose-fleischtechnik.de

    www.rose-fleischtechnik.de

    #2
    Aw: Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse

    Hallo Henry.
    Ich glaube, dass wir die Antwort im Deutschen Lebensmittelbuch finden.
    Ich zitiere aus wikipedia da ich wenig mit diesem Thema in Beruehrung kam :

    Das Deutsche Lebensmittelbuch ist eine Sammlung von Leitsätzen, in denen Herstellung, Beschaffenheit und Merkmale von Lebensmitteln beschrieben werden.
    Es wird ausgearbeitet von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission in mehreren Fachausschüssen und veröffentlicht vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
    Gesetzliche Grundlage sind
    § 15 und § 16 des Lebensmittel-,Bedarfsgegenstände-und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).
    Das Lebensmittelbuch ist keine Rechtsnorm oder Verordnung, sondern eine Orientierungshilfe für den Handel mit und die Kennzeichnung von Lebensmitteln.
    Es ergänzt die Rechtsnormen, besitzt den Charakter eines objektivierten Sachverständigengutachtens und unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung.
    Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs „bringen die nach allgemeiner Verkehrsauffassung übliche Verkehrsbezeichnung im
    Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) zum Ausdruck.
    Sie sind vorrangige Auslegungshilfe für die Beantwortung der Frage, ob eine Irreführung im Sinne der Vorschriften des Lebensmittelrechts vorliegt.
    „Oberste Maxime im Lebensmittelverkehr ist der gesundheitliche Verbraucherschutz und der Schutz vor Täuschung.

    ¦Zuständig für den Inhalt des Lebensmittelbuches ist gemäß §§ 15 und 16 LFGB die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK), deren Arbeit und Zusammensetzung in § 16 LFGB und in ihrer Geschäftsordnung geregelt ist.
    Es handelt sich um ein Gremium von Vertretern der vier Interessengruppen Wissenschaft, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschaft und Lebensmittelwirtschaft¦

    ¦Neue Leitsätze und Änderungen an bestehenden Leitsätzen werden von der gesamten Kommission – also nicht bloß dem zuständigen Fachausschuss – auf einer Plenarsitzung beschlossen. Gemäß § 16 LFGB soll die Kommission über die Leitsätze grundsätzlich einstimmig beschließen, wenn dies nicht erreicht wird, dann genügt bei einer zweiten Beratung eine Mehrheit von mehr als drei Viertel der Mitglieder der Kommission für die Wirksamkeit eines Beschlusses.

    Leitsätze
    Das Deutsche Lebensmittelbuch teilt die Leitsätze nach Produktgruppen in derzeit 21 Leitsatzkapitel ein, die von 7 Fachausschüssen der Lebensmittelbuch-Kommission ausgearbeitet und aktualisiert und unabhängig voneinander veröffentlicht werden (Stand 2013).
    Dabei handelt es sich um folgende Produktgruppen:
    Fleisch und Fleischerzeugnisse (Fachausschuss 1):
    Fleisch und Fleischerzeugnisse

    Nach diesen Anhaltspunkten kann ich mir sehr gut vorstellen, dass man eine begründete Änderung eines Leitsatzes lediglich bei der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission zur Prüfung einreichen kann.

    Wer einen anderen Weg kennt, sollte ihn uns nicht vorenthalten.
    Gruss
    Harald

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      #3
      Hallo,

      Verkehrsauffassung, Verkehrsbezeichnung im Sinne von § 4 LMKV oder

      übliche Bezeichnung im Sinne der LMIV Artikel 17? Auswirkungen auf den Produzenten?

      mfg

      Veal

      Kommentar


        #4
        Hallo Veal,

        bezüglich der Leitsätze bin ich nicht der Profi. Insofern verstehe ich auch Ihre Antwort nicht. Was wollten Sie uns damit mitteilen?

        Freundliche Grüße
        E-Mail: post@rose-fleischtechnik.de

        www.rose-fleischtechnik.de

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