Die anderen genannten Kutterhilfsmittel sind jedoch ebenfalls nicht deklarationspflichtig.
Das sind im Einzelnen alles Zusatzstoffe und müssen im Sinne der Deklaration entsprechend kenntlich gemacht werden.
Natrium- und Kalium-Salze von Essigsäure, Weinsäure, Milchsäure und Zitronensäure
Weitere Kutterhilfsmittel sind Casein und Eiklar.
Nach der Europäischen Öko-Verordnung dürfen nur Citrate, also Salze der Zitronensäure verwendet werden.
Einen Kommentar schreiben: