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    LMIV Big 7

    Eine kostenlose Dienstleistung der Kulmbacher Fachschule

    http://lemitec.wordpress.com/category/lmiv/

    Viel Spaß damit!

    #2
    danke veal
    habs jetzt 2 mal gelesen,verstanden hab ichs nicht! vieleicht bin ich auch nur zu doof.
    hab noch 12 jahre bis zur rente.........die werd ich doch wohl noch rumbekommen?


    was war der fleischerberuf doch früher schön,bevor wir von der eu kaputt reglementiert wurden!!!!!


    grüsse und trotz allen einen schönen tag

    judex

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      #3
      Es geht darum, dass die Verbraucher mit der LMIV genauestens über das Lebensmittel informiert sind. Ob das LMIV wirklich zielführend ist oder eher die Verbraucher verunsichert bleibt abzuwarten, weil es eigentlich unmöglich ist mit Begriffen wie sie in der Küche verwendet werden moderne Herstellverfahren oder ernährungsphysiologische Eigenschaften zu umschreiben und/oder verständlich einem Laien zu vermitteln.

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        #4
        habs jetzt 2 mal gelesen,verstanden hab ichs nicht! vieleicht bin ich auch nur zu doof. hab noch 12 jahre bis zur rente.........die werd ich doch wohl noch rumbekommen?
        was wär unser job ohne diesen herausforderungen? !

        bin gespannt wie sich das Ganze in zukunft entwickelt.. auch bei den fleischskandalen die es derzeit (und auch in letzter zeit) immer wieder gibt.. 8o

        LG

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          #5
          Hatte vorletzte Woche eine hochinteressante Diskussion mit einer Kanzlei auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts. Dabei kamen wir auch auf die verpflichtende Nährwertdeklaration ab 12/2016 für vorverpackte Waren. Unter Anhang V 19. gibt es einen Ausnahmetatbestand:

          Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen von Erzeugnissen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben.

          Ich wollte wissen, ob wir auch hier mit einer Unterscheidung zwischen zugelassenen Betrieben im Sinn der 853/2004 und registrierten Betrieben (Einzelhandelstätigkeit - vergleichbare Einschätzung) zu rechnen haben. Antwort – höchstwahrscheinlich nicht – die Abstellung auf kleine Handwerksbetriebe wird sich mehr Richtung Hofvermarkter/Direktvermarkter orientieren. Sollte dies zutreffen, wird jede Konservendose/Glas einer klassischen Metzgerei unter Art.30 LMIV fallen. Unterschiede hinsichtlich zugelassene/registrierte Betriebe wird es nicht geben. Damit trifft diese Gesetzgebung (und damit die Big 7) höchstwahrscheinlich auch klassische Handwerksbetriebe, die vorverpackte Lebensmittel (z.B. Konserven, Portionswürste¦) in den Verkehr bringen.

          Und dann erleichtert der o.g. Link vielleicht die Arbeit eines Mittelständers ohne ERP – deswegen der Verweis auf diesen Link.

          Sorry, ich habe vergessen – das ist ja noch so weit weg!!!!

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