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Resturlaub, Arbeitsvertrag

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    Resturlaub, Arbeitsvertrag

    Folgender Sachverhalt:
    Meinen neuen Job habe ich am 03.06.2013 angetreten.
    Nun kam letzte Woche mein Chef ums Eck und bat uns den Resturlaub 2013 zu verplanen.
    Mir wurde mitgeteilt das mir 11 Arbeits-Tage (Im Vertrag stehen 26 Werktage) für 2013 zustehen würden und das ich für Juni 2013 keinen Urlaubsanspruch hätte weil ich nicht de vollen Monat gearbeitet habe. Wohlgemerkt der 1. war auf einem Samstag, mein Gehalt hat man anteilmäßig auch gekürzt für den Juni. Der Vertrag ist auch auf den 03.06.2013 datiert.

    Ich habe bereits im Bundesurlaubsgesetz usw. nachgelesen aber nicht definitives gefunden.

    Nun stellt sich mir die Frage ob das so rechtens ist oder Willkür.

    #2
    RE: Ist das rechtends bzw. normal

    Hallo Tom,

    dies ist so nicht ganz richtig. Was hast Du in deinem Arbeitsvertrag stehen. Beginn zum 01.06 oder 03.06.2013?

    Einen Urlaubsanspruch hast Du auf jeden Fall für den Monat 06/2013. Nach meiner Rechtsauffassung müsste dir der ganze Urlaubsanspruch für 06/2013 zustehen. So würde ich dies in meinem Betrieb handhaben, denn man will ja nicht kleinlich sein!

    Genauso beim Lohn. Du hast doch Gehlat oder?

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      #3
      Im Vertrag steht Arbeitsbeginn 03.06.2013
      Mein Gehalt wurde auch um eben diese beiden Tage gekürzt.

      Meine Rechtsauffassung sagt mir auch das dies so nicht richtig ist, selbst wenn ich erst in der Monatsmitte (15. bzw. 16.) angefangen hätte steht mir der 1/2 Monatsanspruch zu.

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        #4
        servus

        das mit dem gehalt könnte so sein, habe leider diesbezüglich keine erfahrungen.
        mit dem urlaub? ist ein betriebsrat vorhanden oder bist du in einer gewerkschaft bzw. ist dein chef im arbeitgeberverband?

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          #5
          Was will er denn machen gegen seinen Boss. Ich würde es dabei belassen oder mit Ihm darüber sprechen, was ich da für nicht richtig halte.
          Eine Nachfrage bei bestimmten Ämtern, hat zwar eventuell die folge, das er
          ( Tom ) recht hat, aber beim Boss kommt dies nicht gut an.
          Auf die Dauer denke ich kann es Ihm schon den Arbeitsplatz kosten.
          Die Bosse sehen dies nicht gerne, wenn man etwas hinter ihrem Rücken macht.

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            #6
            Original von Egon
            Was will er denn machen gegen seinen Boss.
            Wenn man was kann und nicht einer von vielen Hilfsarbeitern in einem Großbetrieb ist kann man da sehr wohl was machen. Die Zeiten in denen man vor seinem Arbeitgeber kriechen muss sind schon lange vorbei..(gute) Fachkräfte sind gerade in unserem Gewerbe rar.

            Wir sind jetzt seid dem 01.09.2013 auch 2 Gesellen weniger, einer ging in Rente und der andere wurde von einem anderen Betrieb abgeworben....Stellenangebot steht schon 4 Monate drin...bis heute nicht ein Bewerber.. .

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              #7
              Wenn der Arbeitsbeginn zum 03.06.2013 ist es rechtens. Zwar äusserst unüblich, aber rechtens.

              Beim Urlaub immer aufpassen. Es gibt Werk- und Arbeitstage.

              Werktage sind Mo-Fr. Also sprich 5
              Arbeitstage sind von den Firmen unterschiedlich. Bei mir z.b. Di-Sa. Aber auch 5

              26Werktage sind 2,17im Monat. auf volle 6 Monate angerechnet 13 Tage.

              Juli - August - September - Oktober - November - Dezember. Sind bei mir 6 Monate. Also 13 und nicht 11 Tage.

              Lg Tino

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                #8
                Juli - August - September - Oktober - November - Dezember. Sind bei mir 6 Monate. Also 13 und nicht 11 Tage.
                Richtig so wie du das sagst, die Damen im Lohnbüro waren so frei von den Werktagen (6 Tage Woche) die im Vertrag stehen auf "Arbeitstage (5 Tage Woche) herunter zu rechnen daher die 2 Tage Differenz.
                Ich habe bereits am Freitag Morgen unseren Betriebsleiter mit dem ich auch das Einstellungsgespräch geführt habe darauf angesprochen und ihm den Sachverhalt erklärt. Der guckte mich an wie ein Auto und war der selben Auffassung wie ich, (ob die Reaktion echt war oder gespielt kann ich nicht beurteilen).

                Heute morgen habe ich dann nachgehakt und ihn gefragt ob dies denn nun so rechtends sei ?
                Seine Antwort war sinngemäß: Er habe mit mit dem Lohnbüro gesprochen und denen gesagt das er das nicht gut findet. denn schließlich hat der Mann den ganzen Monat gearbeitet.

                Desweiteren habe ich unserem Betriebsrat auch angesprochen und dieser hatte auf Anhieb keine Antwort parat, er müßte sich erst schlau machen.

                Ich will jetzt dort keinen Streit vom Zaun brechen, nur weiß ich eines:
                Zu verschenken habe ich nichts denn mir wird ja auch nichts geschenkt und für die Zukunft weiß ich dann wie ich mich zu verhalten habe wenn z.B. Samstags die Monatsinventur ansteht und ich für 2 Stunden Arbeit 170 km hin & zurück fahren soll.

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                  #9
                  Original von PoWeRcOrSa
                  Wenn der Arbeitsbeginn zum 03.06.2013 ist es rechtens. Zwar äusserst unüblich, aber rechtens.

                  Beim Urlaub immer aufpassen. Es gibt Werk- und Arbeitstage.

                  Werktage sind Mo-Fr. Also sprich 5
                  Arbeitstage sind von den Firmen unterschiedlich. Bei mir z.b. Di-Sa. Aber auch 5

                  26Werktage sind 2,17im Monat. auf volle 6 Monate angerechnet 13 Tage.

                  Juli - August - September - Oktober - November - Dezember. Sind bei mir 6 Monate. Also 13 und nicht 11 Tage.

                  Lg Tino
                  Syr aber Werktage sind von Freitag bis Samstag........

                  "https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/zur-klarstellung-was-ist-ein-werktag.aspx"

                  ....Als Werktag definiert man einen Tag, an dem das Arbeiten ohne gesetzliche Einschränkungen grundsätzlich zulässig ist. Dies ist normaler Weise Montag bis Samstag.....

                  Somit würden 30 Werktage umgerechnet 25 Arbeitstage entsprechen wenn denn volle Wochen genommen werden. Ich weiß der Vergleich hingt etwas aber so in der Art kann man am einfachsten rechnen. Wenn z.B. im Arbeitsvertrag "Werktage" stehen so werden für eine volle Woche in der Regel 6 Urlaubstage abgerechnet.

                  Dies nur einmal als Ergänzung da sich der Sachverhalt ja schon geklärt hat....

                  Mfg

                  Kampfsau

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