Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verkauf von Hausgemachte Wurstwaren

Einklappen
X
Einklappen
 
Werbung
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verkauf von Hausgemachte Wurstwaren

    Hallo alle mit einander

    Hat jemand hier von euch erfahrungen
    mit dem Verkauf von Hausgemachten Wurst
    auf Märkten zwecks
    Erlaubniss und so.

    mfg.rumpi

    #2
    RE: Verkauf von Hausgemachte Wurstwaren

    Geh doch mal bitte etwas tiefer ins Detail. Schildere doch mal was du dir genau vorstellst und was du für Möglichkeiten, vor allem was Maschinen und Räumlichkeiten evtl. Verkaufswagen etc. angeht.

    Üblicherweise wird das Veterinäramt ein Audit durchführen und im besten Fall einer Registrierung zustimmen.

    Was das Finanzamt angeht, das kommt darauf an wie viel Gewinn du im ersten Jahr machst oder aber auch wie viel Gewinn angestrebt wird.

    Von Seiten der Qualifikation ist, soweit ich dein Vorhaben interpretieren kann, nur ein Gesellenbrief und ein Gesundheitszeugnis gemäß Erst- und evtl. Folgebelehrungen nach § 43 bzw. § 42 Infektionsschutzgesetz erforderlich.

    Kommentar


      #3
      Hallo Korny 1986


      Also mal kurz zu mir ich bin Selbstständig als Metzger und bin eingetragen in der Handwerkerrolle als Betrieb.
      Ich fahre zu meinen Kunden und Schlachte und Verarbeite das allesdort vor Ort
      und als mein Hobby mache ich zu Hause auch noch etwas Schinken,Salami.usw.
      Ich will wenn möglich die Sachen, auch mal auf Märkte anbieten Weihnachten,Ostern und so.
      Aber ich wollte wissen ob es auch Außnahmen gibt die Sachen zu verkaufen.
      Ich weiß das mann Hausschlachtungen nicht Verkaufen darf.
      Aber wie ist es mit Hausgemachten sachen?

      Rumpii

      Kommentar


        #4
        Fleisch, das nicht in einem EU-zugelassenen Betrieb geschlachtet wurde, darf NICHT verkauft werden!

        Kommentar


          #5
          Original von Joe
          Fleisch, das nicht in einem EU-zugelassenen Betrieb geschlachtet wurde, darf NICHT verkauft werden!
          ch

          Genauer gesagt dürfen auch keine Fleisch und Wurstsorten die in keinem zugelassenen Betrieb produziert wurden verkauft werden. Eigentlich weiß man sowas aber als selbstständiger Fleischer..oder ?

          Kommentar


            #6
            Ich weiß das mann Hausschlachtungen nicht Verkaufen darf.
            Aber wie ist es mit Hausgemachten sachen?
            Das ist keine Definition

            Wie gesagt: Das Veterinäramt muss ein Audit über deine Möglichkeiten (u.a. Räumlichkeiten) durchführen. Als Beispiel würde das die Option dass du in einem gemäß EU-Zertifikat zugelassenem Schlachthaus schlachtest nicht ausschließen.


            Genauer gesagt dürfen auch keine Fleisch und Wurstsorten die in keinem zugelassenen Betrieb produziert wurden verkauft werden. Eigentlich weiß man sowas aber als selbstständiger Fleischer..oder ?
            Das ist nicht korrekt!

            Kommentar


              #7
              Hallo Rumsteak

              Das weiß Ich als Fleischer (Geschäftsführer)
              meiner Firma.das Hausschlachtungen nicht verkauft werden
              darf .....

              Was ich meine ist das man lkein Kuchen auf dem Markt
              verkaufen darf ,Aber wenn ein Schild steht Hausgemacht
              dann ja.
              Das man eine EU-Zulassung braucht ist mir auch klar
              .
              Rumsteak bist du der auch im Landtreff sich rum Treib?

              rumpi

              Kommentar


                #8
                Also, soweit ich weiß, müssen Betriebe (Fleischereien) die untereinander handeln, oder man etwas in das Ausland verkaufen will, eine EG-Zulassung haben.
                Bis zu einem gewissem Umsatz, braucht man keine EG-Zulassung, wenn die Räumlichkeiten in Ordnung sind, wo das Produkt hergestellt wird.
                So habe ich das mal gehört, aber der zuständige Veterinär wird es genau wissen, es macht auch Sinn im vorab die Räumlichkeiten zu zeigen wo du produzieren willst.

                Kommentar


                  #9
                  Also, soweit ich weiß, müssen Betriebe (Fleischereien) die untereinander handeln, oder man etwas in das Ausland verkaufen will, eine EG-Zulassung haben.
                  Das ist richtig. Werden Produkte nicht an den Endverbraucher sondern an andere Unternehmen die beispielsweise Gastronomiebetriebe, Fleischereien, Händler, Sportvereine etc. gewerblich abgegeben ist eine Zulassung zwingend erforderlich. Wird direkt mit dem Endverbraucher gehandelt ist dies nicht erforderlich.


                  Bis zu einem gewissem Umsatz, braucht man keine EG-Zulassung
                  Das ist nicht ganz korrekt. Der Umsatz und/oder Gewinn ist dem Gesetzgeber egal.

                  Kommentar


                    #10
                    RE: Verkauf von Hausgemachte Wurstwaren

                    Hallo,

                    Also bei uns ist das so, das der jenige der Fleisch und oder Wurstwaren verkaufen möchte dieses nur tun darf, wenn er einen zugelassenen Betrieb und einen Meisterbrief hat oder einen Meister beschäftigt.
                    Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um Hausgemachte Waren handelt, da es so etwas garnicht geben darf. ( genaue Definition Wurst zu Hause gemacht )

                    MfG Stephan

                    Kommentar


                      #11
                      Guten Morgen zusammen,

                      ziemlich alt das Thema aber was ist am Ende dabei rausgekommen ?

                      Grüße
                      Luca

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X
                      Zum Seitenanfang