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    Per Rezept kostenlos zum fertigen Etikett

    Wir vom Start-Up Alimentaris haben eine webgestützte Software zur Lebensmittel-Kennzeichnung entwickelt.

    Alimentaris geht bei der Berechnung vom Rezept aus. Dieses wird anhand von Zutaten aus dem deutschen Bundeslebensmittelschlüssel (BLS) erfasst. Prozentuell aufgeschlüsselte Zutatenliste, hervorgehobene Allergene, Zusatzstoffe, und Verarbeitungsverlust werden voll abgebildet. In Realzeit wird das Etikett berechnet und angezeigt: Produktname, Verkehrsbezeichnung, Zutatenliste mit verpflichtenden Auszeichnungen, Nährwerte, Hersteller und Gewicht, dazu Claims, Haltbarkeit, Lager-und Gebrauchshinweise. Das Ergebnis wird als druckfertig gestaltetes PDF-Dokument heruntergeladen.

    Die Webanwendung ist direkt auf die Gesetzeslage (LMIV) zugeschnitten und bietet viele benötigte Informationen komplett automatisiert an. Für KMU™s bis zu 25 Mitarbeitern ist die Nutzung kostenlos. Zusätzlich bieten wir Lösungen für Verbände und Schulen an, um Mitglieder bzw Schüler zeitgemäß zu betreuen und zu vernetzen.


    Da unsere Software vor Kurzem offiziell released wurde, würden wir uns über Feedback freuen.

    Schöne grüße aus Wien!
    Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 24.04.2018, 13:31.

    #2
    Hallo Idealisten,

    ich habe versucht, mir ein Bild davon zu machen. Außer Nachfrage nach Allergenen finde ich unsere Branche nicht wieder. Habe einfach versucht Bestandteile einzugeben, wie SII, S VIII - aber auch Backen. System erkennt mich nicht. Dann startet die Software wieder nicht - Baustelle!!!

    Wenn ich jetzt die Möglichkeit gehabt hätte, eine Geflügellyoner mit Schweinespeck und Öl einzugeben - wie wird das System das auf den Produktnamen (übliche Bezeichnung nach Art. 17) abbilden? Haben Sie die Leitsätze (12/2015) von D in das Programm eingepflegt? Mit Ihrer Aussage (direkt auf die Gesetzeslage LMIV zugeschnitten) in Zusammenhang mit Artikel 17 LMIV abzustellen - sehr sehr mutig. Darf der Hersteller, der wegen Beanstandungen in Folge der Kennzeichnung nach ihrem Programm, auf sie als Vertragspartner verweisen? Übernehmen sie dann auch im Extremfall die Kosten für Rückhohlaktionen und die Folgekosten bei positiver Vertragsverletzung? Stellt diese Programm vielleicht sogar eine Rechtsberatung dar - dürfen sie dies überhaupt?

    Mein Spezialgebiet ist Kennzeichnungsrecht von Fleischerzeugnissen (als Verfahrenstechnologe) - ich habe massive Probleme mit dieser im "stillen Kämmerlein einer Uni" angedachten Lösung - vor allem wenn dies bis zu den Claims führt (alles was HCVO betrifft - was rate ich meinen Studenten und Unternehmen - Kanzlei in Anspruch nehmen!). Beispiel - bildet ihr Programm ab, ab welcher Salz- bzw. Fettkonzentration ich eine Leberwurst als salz- bzw. fettreduziert ausloben darf - im deutschen Markt?!! Welche Datenbasis haben sie dazu zugrunde gelegt???

    Feedback - meinerseits - der Auftraggeber/Betreuer/Professor und andere sind vielleicht gute EDV-ler, haben aber von der Komplexität des Lebensmittelrechts, insbesondere des Kennzeichnungsrechts auf dem Gebiet der Fleischerzeugnisse, nur Teilkenntnisse. Hört sich zwar hart an, ist aber so. Kennzeichnungsrecht von Fleischerzeugnissen ist ein Hobby von mir (haben einen Zeugen dafür - KWG).

    Übrigens, ich habe auch Studenten aus Österreich in meinem Kurs. Wenn ihre Software es schafft, die Unterschiede zwischen Frankfurter (A) und Frankfurter (D) hinsichtlich der üblichen Bezeichnung und damit des Verkehrs innerhalb der EU unterschiedlich einzuordnen - dann bildet die Software einen einzigen Fall von vielen Sonderfällen im Lebensmittelrecht ab.

    Grüße aus Kulmbach

    TE

    PS: Einen habe ich noch. Soweit ich mich erinnere, betreffen die Beanstandungen auf dem Fleischsektor 90% die Etikettierung, davon wiederum zum großen Teil die Verkehrsbezeichnung (heutzutage übliche Bezeichnung). Ursache dafür sind auch die unterschiedlichen Auffassungen von rund 300 Landkreisen und 100 kreisfreien Städten, welche die Rechtsvorschriften im Sinne des Föderalismus unterschiedlich interpretieren. Wenn die Software alles kann, bitte ein Etikettierungsvorschlag für Kulmbacher Blaugesottene im Sud - vorverpackt - dann müsste auch eine Rückrechnung hinsichtlich der Mindestanforderungen für diese Produkt möglich sein.
    Zuletzt geändert von T.E.; 21.04.2016, 19:47.

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      #3
      hier kann man zum Beispiel die Fleischeretiketten kaufen
      Deutsche Fleischindustrie. Alle Hersteller, Lieferanten und Händler der Fleischwirtschaft!

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        #4
        Hallo Thomas,

        sorry für die verspätete Antwort.
        Die Anwendung soll den Kleinen Produzenten in erster Linie helfen, die Nährwerttabelle zu erstellen. Diese wird ja mit 13. Dezember für viele verpackte Produkte verpflichtend. Sollten kleine Handwerksbetriebe und Direktvermarkter auch davon ausgenommen werden, so haben sie trotzdem ein kostenloses Werkzeug zur Hand und können flexibel bleiben:

        S II wird nicht angezeigt? Versuch es mit Schwein und es es kommen einige Angebote als Zutat.

        Die Software startet nicht? Wir geben unser Bestes, dass so etwas nicht passiert.

        Es war bis dato nicht das Ziel, eine verkehrsfähige Etikette zu automatisieren (siehe AGB). Vor allem weil, wie Du sehr ausführlich beschreibst, dafür die Leitsätze abgefragt werden müssten. Nicht nur für Metzger. Wir bekommen sehr oft die Anfrage, ob die so erstellten Etiketten(ansichten) rechtens sind. Deshalb haben wir Experten für einzelne Länder als Partner ausfindig gemacht, die diese Prüfung für uns vornehmen.

        "Alles was HCVO betrifft - was rate ich meinen Studenten und Unternehmen - Kanzlei in Anspruch nehmen!" Das unterschreibe ich sofort. Deshlab arbeiten wir auch mit RA zusammen. Trotzdem haben sich schon viele User gefreut, als sie festgestellt haben, dass automatisierbare Claims kontrolliert werden. Natürlich nicht in Kombination mit den definierten Produkten lt. Leitsätzen.

        Danke für das Kompliment in Richtung EDV-ler!! Ja die Komplexität ist sehr herausfordernd. An die Leitsätze haben wir uns noch nie herangetraut. Deshalb ist Dein Einwand nicht hart oder beleidigend. Nochmal, wir wollten "nur" die Nährwerte kalkulieren lassen, online, ohne Installations-traraa, nur anhand Rezeptur. Es fehlt eine Zutat? Gib uns Bescheid oder gib sie (in Kürze möglich) selbst ein.
        Soll schnell gehen und leicht handbar sein. Für den Handwerker eine Hilfe. Da sind wir sensibel und angreifbar, weil das unsere Ziele waren. Nicht regelkonforme Etikette.
        Sollten wir den richtigen Partner finden, knacken wir auch die Verkehrsbezeichnung bis zur Kulmbacher Blaugesottenen im Sud. Verpsrochen.
        Schöne grüße aus Meran,
        gerd locher
        Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 24.04.2018, 13:30.

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          #5
          Hallo Herr Locher,

          - vielleicht war meine erste Kritik etwas hart - aber insbesondere Artikel 17 LMIV und HCVO ist mir etwas aufgestoßen. Nach meinem Beitrag bin ich noch einmal rein in das Programm - da habe ich dann die Standards wiedergefunden. Aber bei meinem Versuch konnte ich Kennzeichnung von Schweinefleisch/Speck unter Berücksichtigung von Artikel 18 bei gleichzeitiger Anwendung von Artikel 22 nicht nachvollziehen. (Übrigens - inwieweit haben Sie Artikel 26 (primäre Zutat) schon für eine "Coburger Bratwurst" mit berücksichtigt?)

          Die Problematik zu Artikel 17 wird sehr anschaulich durch die Schulungen der KWG Akademie abgearbeitet. Auch ich gebe mir nächsten Mittwoch wieder die volle "Dröhnung". Ich würde Ihnen empfehlen solche Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen - wenn sie mit auf den deutschen Markt abstellen wollen.

          Vielleicht könnten wir uns dort im Rahmen dieser Veranstaltung sogar treffen?

          Übrigens - Nährwert auf der Basis der Rezeptur ist "einfaches" rechnen, mache ich heutzutage noch immer mit Taschenrechner - und habe durch die Überschlagsrechnung (habe noch Rechnen mit dem Rechenschieber gelernt!) gleich noch die Plausibilitätsprüfung durchgeführt. Auch wir haben uns vor einiger Zeit mit der Berechnung der Nährwerte beschäftigt und mein Chef (Schulleiter unserer Fachschule) hat das "Progrämmchen" an einem ruhigen Wochenende zusammengestrickt.

          Ich bin richtig neugierig auf die weiteren Entwicklungsschritte - bei Interesse den direkten Kontakt über das Sekretariat suchen (Telefonnummer).
          Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 24.04.2018, 13:30.

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            #6
            Vielen Dank Herr E.!
            Ich weiß Ihre Einwände sehr zu schätzen. Ich bin schon länger auf der Suche nach einem Experten im Fleischsektor, der sich die Dinge genauer ansieht. Viele Personen aus Fach- und Berufsschulen, aus Innungen oder Kontrollorgane haben mich trotz mehrfacher Anfrage abblitzen lassen.
            Ich bin gerade dabei, eine Aufstellung zu machen, was die Anwendung kann, was sie bald können soll und was sie nicht kann. Diese werde ich Ihnen sehr gerne zukommen lassen. Vielleicht auch als Basis zukünftiger Diskussionen und um besser zu verstehen.

            Nochmal kurz zu von Ihnen beschriebenen Punkten:

            Aber bei meinem Versuch konnte ich Kennzeichnung von Schweinefleisch/Speck unter Berücksichtigung von Artikel 18 bei gleichzeitiger Anwendung von Artikel 22 nicht nachvollziehen - jede Zutat kann prozentuell aufgeschlüsselt werden (click auf %-Zeichen). Die Fettkontrolle lt. LMIV Anhang VII, Teil B, Punkt 17 ist umgesetzt, wobei wir beim Schweinefleisch statt Speck Schweinefett angeben. Speck ist in Südtirol (hier wurden die ersten Gehversuche unternommen) leider kaum mehr fett;-)
            Artikel 26 ist bis dato nicht umgesetzt. Dieser steht u.a. in direktem Zusammenhang mit Art. 17, also der Verkehrsbezeichnung. Wie im letzten Beitrag hervorgehoben, nicht Ziel der Anwendung, was die Automatisierung angeht.

            Die Schulung in Gummerbach geht sich leider nicht aus. Aber ich hoffe sehr wohl, dass wir bald die Möglichkeit eines Austausches haben können. Vielleicht auf der IFFA?
            Den Rechner habe ich mir angesehen. Vor allem Geogebra finde ich spannend. Trotzdem finde ich unsere Anwendung etwas benutzerfreundlicher.

            Ich schick die besten Grüße nach Kulmbach,
            bis bald,
            gerd locher
            Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 15.06.2016, 23:19. Grund: Namen in T.E. geändert

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              #7
              Hallo Herr Locher,

              bei dem vorgestellten Nährwertrechner stehen maximal zwei Tagwerke dahinter. Wieviel Tagwerke haben Sie in ihr Modell investiert? Wenn dies dann dementsprechend nicht benutzerfreundlicher wäre, dann hätten Sie aber so was von richtig verkehrt gemacht!

              Ich bin von Sonntag bis Donnerstag auf der IFFA. Sie haben meine Mobilfunknummer - einfach melden - dann kann ich mit Ihnen über die Problematik mit dem Klassennamen Schweinefleisch und dessen Auswirkungen auf die Programmierung einer Zutatenliste fachsimpeln.

              Ich würde mich freuen, Sie dort zu treffen - und bin schon richtig neugierig wieweit Sie die Feinheiten des Lebensmittelrechtes bei der Kennzeichnung von Fleischerzeugnissen verinnerlicht haben.

              mfG

              T.E.




              Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 15.06.2016, 23:16. Grund: Namen in T.E. geändert

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