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Berichtsheft seiten knapp

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    Berichtsheft seiten knapp

    Hallo leute ich hab ein Problem... Ich habe am 1,8, 10 meine Lehre angefangen das berichtsheft reicht allerdings nur bis 16.7. 11 was soll ich machen?
    kann ich einfach bei der letzten seite von xx.xx.xx bis 1.8.11 machen und das blatt vollschreiben? weil ich muss doch eh schreibn was ich gelernt hab in dem jahr oder ? wie ist des?

    Danke schon mal für euere Hilfe =)




    Mfg Tommy

    #2
    RE: Berichtsheft seiten knapp

    Hey Tommy,

    Also normalerweise musst du das Berichtsheft bis zum 31.7 vollständig haben. Hast du das Datum vorgeschrieben und dich vielleicht vertan? Wenn nicht dann musst du nur ein paar Blanko blätter nachheften. Dort trägst du dann deine Tätigkeiten in deinem Unternehmen ein. Ich hoffe ich konnte helfen.

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      #3
      Ahh oke vielen dank für deine Antwort! Ich habe meine Ausbildung am 1.8. Angefangen... Naja die letzten5 seiten sind ja leeralso keine fragen ect was muss man denn da reinschreiben?
      Vielen Dank nomma für die hilfe mfg tommy!

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        #4
        Wie gesagt, hefte ein paar Blätter nach und trage dann nur deine Tätigkeiten ein. Mehr nicht.

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          #5
          berichtsheft schreiben ist doch größtenteils für den a-----

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            #6
            Tommy

            Ahh oke vielen dank für deine Antwort! Ich habe meine Ausbildung am 1.8. Angefangen... Naja die letzten5 seiten sind ja leeralso keine fragen ect was muss man denn da reinschreiben?
            Vielen Dank nomma für die hilfe mfg tommy!


            ...also ich übersetze das mal:

            Ahh oke vielen dank...


            heißt: Ach so, vielen Dank

            Naja die letzten5 seiten sind ja leeralso keine fragen ect was muss man denn da reinschreiben?

            ...heißt:

            Nun sind die letzten 5 Seiten leider leer, keine Fragen oder sonstiges, was muß man da hinein schreiben?

            Vielen Dank nomma für die hilfe mfg tommy!

            ...heißt: Vielen Dank nochmal für die Hilfe.

            Mit freundlichem Gruß
            Tommy


            ...ich hasse dieses Internet deutsch, kann man sich nicht klar ausdrücken wenn man etwas möchte?
            Wenn man rum albert ist das für mich vollkommen in Ordnung, aber hier geht es um eine Frage die ernsthaft beantwortet werden soll.

            ....guggst du.... X(

            Mit freundlichem Gruß

            Siggi....

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              #7
              Original von Dirk Diggler
              berichtsheft schreiben ist doch größtenteils für den a-----
              Diese Meinung vertrete ich leider nicht.
              Sollte ein Lehrling die Gesellenprüfung nicht bestehen ( wegen nicht wissens) so kann er doch auf sein Berichtsheft zurück greifen. Der Lehrherr
              muß dieses doch auch Absegnen bzw. Unterschreiben.
              Wenn jemand nur Taubendreck wegräumen mußte, so steht dies auch im
              Heft oder ?

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                #8
                du kannst dir ja bei jeder handwerkskammer berichtshelfte holen...oder ruf dort einfach an und kläre das einfach...

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                  #9
                  berichtsheft schreiben ist doch größtenteils für den a-----
                  Nanana ! * Kopfschüttel *

                  Auf meinem Weg zum Meister habe ich gerade die Ausbilderprüfung mit abgelegt.

                  Ich will dir mal erklären, warum das Schreiben vom Berichtsheft (was eigentlich Ausbildnungsnachweisheft (ANH) heißt) nicht s.... ist, sondern sogar sehr wichtig:

                  1. Es ist ein Nachweis, dass dir in der Ausbildung sämtliche Tätigkeiten und Fertigkeiten, die in der Ausbildungsordnung stehen, vermittelt wurden.
                  Dieser Nachweis kann dem Ausbildenden und auch dem Azubi dienen.
                  Beispiel: Du fällst durch die Prüfung und behauptest, dass du nicht ausreichend ausgebildet. Durch das ANH kann der Ausbildende (Betrieb) nachweisen, dass du doch alle Stationen durchlaufen hast.
                  Umgedreht könntest du dem Betrieb nachweisen, dass Teile fehlen.

                  2. Laut Berufsbildungsgesetz & Handwerksordnung bist du sogar gesetzlich verpflichtet das ANH zu führen (was auch in deinem Ausbildungsvertrag stehen müsste (Pflichten des Lehrlings)).

                  3. Ohne des korrekt geführten ANH wirst du nicht zur Prüfung zugelassen.
                  Das heißt, entweder muss das Heft im Original vorliegen, oder der Ausbildende muss die korrekte Führung schriftlich bestätigen. Dies wird er aber nur machen, wenn du es wirklich anständig geführt hast.

                  4. Das Führen des ANH ist auch auf dem Weg zum Gesellen ein weiterer Schritt, die Handlungskompetenz zu erlangen.
                  Hier kannst du Schlüsselqualifikationen wie: Ordentlichkeit, Sauberkeit, Selbständigkeit etc. trainieren.

                  5. In der Lehre denkst du vieleicht: "So ein scheiß !". Nach der Lehre (ein paar Jährchen später) bist du froh, dass du alles aufgeschrieben hast und wirst ab und zu gern mal drin nachschauen.

                  6. Zudem ist bewiesen, dass das, was man nach dem Lernen auch aufschreibt, viel länger im Gedächtnis bleibt.

                  7. Was aber viele nicht wissen (oder vom Ausbildenden/Ausbilder nicht gesagt bekommen), ist, dass das ANH während der Arbeitszeit zu führen ist. ! Ohne Wenn und Aber !

                  Also, führe es regelmäßig, sauber und ausführlich. Es spiegelt deine Ausbildung wider ! Oder ist die für die Katz ???

                  Schöne Grüße
                  Fleisch-Fee

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                    #10
                    Hallo leute ich hab ein Problem... Ich habe am 1,8, 10 meine Lehre angefangen das berichtsheft reicht allerdings nur bis 16.7. 11 was soll ich machen?
                    ....die Tage die dort fehlen sind dann wahrscheinlich Urlaub, oder mußt du deine Freizeit auch explizit aufführen???

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