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Berichtsheft zweites Lehrjahr Blatt 21 Frage 4

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    Berichtsheft zweites Lehrjahr Blatt 21 Frage 4

    Hallo alle zusammen, ich bins wieder die Nervensäge.
    Wie immer komme ich mit Fragen die mir im Berichtheft gestellt werden aber die Antworten nirgends zu finden sind. Manchmal verstehe ich die, die die Fragen einstellen nicht mehr, aber vielleicht weiß es in diesem Forum doch noch Eine oder Einer.
    Bitte kein Hinweise wo man es nachlesen kann, habe schon selbst überall gesucht, einfach von euch eine Antwort die ich im Wortlaut übernehemen kann. Bitte keine Vermutungen oder vielleicht und aber.
    Klare Frage, klare Antwort. so wäre es gut. Bedenkt Ihr helft nicht nur mir sondern auch anderen die vor dem gleichen Problem sitzen.
    Sollte irgendjemand Fragen zum Berichtsheft bis zum heutigen Datum haben, nur zu ich helfe gerne. Habe alle Seiten vom BRH ausgefüllt und beantwortet. Ziert euch nicht ich teile gerne mein Wissen.

    Nun zu meiner Frage:

    Frage 4 Berichtheft 2. LJ Seite 21

    Welches Fleisch darf bei der Brühwurstherstellung bis zu 5% durch Schaffleischabschnitte, die bei der Herrichtung für den Frischfleischverkauf anfallen, ohne Kenntlichmachung ersetzt werden.

    Danke für eine Antwort in meinem Sinne
    Gruß Silent Pain


    PS: Pastetenkönigin warum zierst du dich ich lege sehr großen Wert auf deine Antwort.

    #2
    Das Rindfleisch kann durch maximal 5 % Schaffleisch ersetzt werden.

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      #3
      Vielen Dank
      G.SP

      Meine Frage ist beantwortet und bedarf keiner weiteren Hilfen.
      Danke

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        #4
        Das Rindfleisch kann durch maximal 5 % Schaffleisch ersetzt werden.

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          #5
          Danke , aber meine Frage war vom 4.Januar und war wie ich schon anmerkte beantwortet.

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