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Praktische Prüfung und Wahlqualifikation in der Ausbildung zum Fleischergesellen

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    Praktische Prüfung und Wahlqualifikation in der Ausbildung zum Fleischergesellen

    Brauche dringend Hilfe!!!!!!!!!!
    in meinem Berichtsheft muß ich 2 Wahlqualifikationen auswählen jedoch werden mir keine 2 Themen in meinem Ausbildungsbetrieb vermittelt.
    Für die Praktische Prüfung muß ich ja auch mindestens 2 haben was soll ich tun. Ich arbeite nur in der Produktion und sonst nichts. Mir liegt das Kochen bzw. Herstellen von Gerichten kann ich denn auch dies als Wahlqualifikations fürs Berichtsheft und für die Prüfung hernehmen obwohl mir dies nicht vom Betrieb vermittelt wird?
    Bitte helft mir ich steh echt aufm Schlauch und weiß nicht weiter!!!

    #2
    RE: Wahlqualifikation zur Prüfung

    Erst eimal willkommen hier im Forum.
    Gestatte mir eine Frage:
    Machst du eine Ausbildung oder wirst du als "preiswerte Arbeitskraft" mißbraucht?
    Schlecht kann es deinem "Ausbildungs-Herren" ja wohl nicht gehen bei 6 Ladenlokalen u.a. in München City

    Kommentar


      #3
      na ich denk ma azubi : schliesse ich aus dem "profil : beruf - azubi / metzger"

      kann mich auch irren

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        #4
        RE: Wahlqualifikation zur Prüfung

        Super das ist ja ne tolle Antwort auf meine Frage ich dachte man kan mir wenigstens hier helfen aber schaut anscheinend nicht so aus. Ich find es echt scheiße das Ihr euch über mich lustig macht. Mir ist das wohl bewußt und das dies nicht optimal ist und brauch das nicht auch noch von Euch unter gerieben bekommen. Könnt Ihr mir nun ernsthaft helfen oder nicht!

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          #5
          RE: Wahlqualifikation zur Prüfung

          Ich find es echt scheiße das Ihr euch über mich lustig macht.
          1. mache ich mich nicht über dich lustig, ich habe nur meine Meinung geäussert über das was der I-Net Auftritt deines Ausbildungsbetriebes hergibt
          2. hast du einen Meister der für deine Ausbildung verantwortlich ist.
          3. wenn du deine "2 Wahlqualifikationen auswählen " etwas näher beschreiben könntest würde dir evt. geholfen (Sorry aber meine Ausbildung ist über 30 Jahre her) und mir sagt der Begriff "Wahlqualifikationen" im mom. rein gar nichts

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            #6
            RE: Wahlqualifikation zur Prüfung

            Lt. Ausbildungs-VO sollte der Betrieb Dir dies vermtteln:

            Fleischer/-innen stellen vielfältige Wurstwaren, insbesondere Koch-, Brüh- und Rohwurst her. Neben der fachgerechten Verpackung und Lagerung der Produkte, bedienen Sie Anlagen, Maschinen und Geräte für die Sicherung der Fleischqualität. Während der Fleischproduktion müssen Fleischer/-innen die Vorschriften des Lebensmittel- und des Hygienerechts sowie das Arbeits- und Verbraucherschutzgesetz beachten.

            Fleischer/-innen beherrschen - je nach gewählten Wahlqualifikationen - das Schlachten, Herstellen von besonderen Fleisch- und Wurstwaren und von Gerichten, den Verkauf von Fleischereierzeugnissen mit umfassender Kundenberatung und Veranstaltungsservice sowie das Verpacken von Produkten.

            Fleischer/Fleischerinnen

            stellen vielfältige Wurstwaren, insbesondere Koch-, Brüh- und Rohwurst her
            zerlegen Schlachttierkörper
            richten Teilstücke zur weiteren Verarbeitung und für den Verkauf her
            stellen Roh- und Kochpökelware her
            stellen küchenfertige und garfertige Erzeugnisse her
            stellen Hackfleisch und Hackfleischerzeugnisse her
            wenden Verfahren zur Lagerung und Verpackung an
            bedienen Anlagen, Maschinen und Geräte
            sichern die Qualität ihrer Erzeugnisse
            arbeiten und gestalten selbständig und im Team
            wenden Vorschriften des Lebensmittel- und des Hygienerechts sowie des Arbeits- und des Gesundheitsschutzes an
            berücksichtigen ökonomische und umweltbezogene Aspekte sowie Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes
            präsentieren ihre Produkte
            sie beherrschen - je nach erworbenen Wahlqualifikationen - das Schlachten, Herstellen von besonderen Fleisch- und Wurstwaren und von Gerichten, den Verkauf von Fleischereierzeugnissen mit umfassender Kundenberatung und Veranstaltungsservice.



            Bei der Abschlussprüfung hast Du die Möglichkeit, Dir neben den obligatorischen (Pflicht) prakt. Qualifikationen, zwei Wahlqualifikationen auszusuchen, d. h. eine aus 1 bis 3 und eine aus 4 bis 6:

            1. Wahlqualifikation Schlachten: Beurteilung von Schlachttieren; artgerechtes und hygienisches Behandeln und Schlachten von Schlachttieren

            2. Wahlqualifikation Herstellen besonderer Fleisch und Wurstwaren: Herstellen von Aspikwaren, Rouladen, Pasteten sowie Fleisch- und Wurstkonserven

            3. Wahlqualifikation Herstellen von verzehrfertigen Speisen

            4. Wahlqualifikation Veranstaltungsservice

            5. Wahlqualifikation Kundenberatung und Verkauf

            6. Wahlqualifikation Verpacken von Produkten

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              #7
              RE: Wahlqualifikation zur Prüfung

              zu allererst muss ich tom rügen: mir gehts da ähnlich wie nicklback und vermutlich den restlichen 95% an azubis. wir sind billige arbeitskräfte und keine unterstützenswerten mitarbeiter. so bescheuert das klingen mag, es ist so. und das allerätzendste dabei ist, von anderen so gesehen bzw. darauf angesprochen zu werden, denn - wir hättens ja gerne anders, können aber nicht, weil die chefs das unterbinden. die wollen sich keine mühe geben. die erlebnisse in zwei bzw. drei azubijahren wären bücherfüllend. aber ich weiß natürlich, dass du das nicht böse gemeint hast tom, wollte aber trotzdem meinen standpunkt darstellen, schon allein wegen nicklback. er hat einfach recht und ist ein armer hund bei der sache, genau wie wir alle.
              einzig und allein die lehrer in der berufsschule sind der hammer (bei uns jedenfalls). hab sowas engagiertes noch nicht erlebt und deshalb ist unsere klasse auch richtig fit. selbst die schlechten unter uns kriegens geregelt, die würden woanders einfach hinten runterfallen.

              zu hglobin:
              es stimmt, dass man eine quali aus punkt 1-3 wählen muss, die zweite quali allerdings aus punkt 1-6, d. h., du kannst aus den verbleibenden zwei punkten von 1-3 auch noch einen wählen.

              zu nicklback:
              befrag mal deinen lehrer, unserer hat uns die prüfungsanforderungen genau ausgedruckt, das ist nämlich von innung zu innung verschieden. beim wahlquali 3 z. b. müssen wir zwei gefüllte schnitzel ohne alles herstellen, in der nachbarinnung müssen sie bei der gleichen quali eine scheibe roastbeef braten mit gemüse und beilage. du siehst, es ist völlig unterschiedlich. fragen fragen fragen, die müssen dir was sagen, dafür sind sie da.

              bereite mich auch grad auf die abschlussprüfung vor, falls also noch fragen sind, nur ruhig her damit. wir reißen das ding schon!

              wann hast du genau prüfung?

              lg smilla

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                #8
                sorry ich versteh die aufregung nicht - tom hat ne ganz normale frage gestellt - ich hab soweit es für mich nachvollziehbar war den hinweis gegeben das im profil steht "azubi - metzger" also wer hat sich irgendwann in irgendeiner form lustig gemacht ?

                und wenn dir die möglichkeit nich gegeben sein sollte im betrieb gewisse sachen zu erlernen - gibt es den weg einer "überbetrieblichen-ausbildung" das heisst du redest mit deinem chef sagst das du an so etwas teilnehmen möchtest und du gehst zb 2 wochen wurstherstellen "anschauen" (wenn du zb in einer schlachterei arbeitest) und je nachdem wie gut man mit dem chef kommt kann man sowas sogar verlängern oder wiederholen.

                es gibt betriebe da rennen azubis mit "rotem haarnetz" herum weil rot heisst gefahr/vorsicht - und der "vorarbeiter" sieht anhand dessen "ah, azubi" hier schau ich ma bissl mit drüber und wenn es läuft kann ich ihn evtl teilweise allein arbeiten lassen. jeder betrieb hat aufsichtspflicht, und fürsorgepflicht gegenüber dem unterstellten personal - also sollte man seine lehrzeit nicht als "billige arbeitskraft" oder dergleichen ansehn, es is eine zeit in der mann was vermittelt bekommen sollte und evtl mit ein bisschen glück bleibt was hängen und das hat man dann gelernt ! und wenn man nich redet über missstände werden diese sich auch nich ändern !!
                wie heisst es doch so schön : DER TON MACHT DIE MUSIK !

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                  #9
                  RE: Wahlqualifikation zur Prüfung

                  Original von smilla

                  zu hglobin:
                  es stimmt, dass man eine quali aus punkt 1-3 wählen muss, die zweite quali allerdings aus punkt 1-6, d. h., du kannst aus den verbleibenden zwei punkten von 1-3 auch noch einen wählen.

                  zu nicklback:
                  befrag mal deinen lehrer, unserer hat uns die prüfungsanforderungen genau ausgedruckt, das ist nämlich von innung zu innung verschieden. beim wahlquali 3 z. b. müssen wir zwei gefüllte schnitzel ohne alles herstellen, in der nachbarinnung müssen sie bei der gleichen quali eine scheibe roastbeef braten mit gemüse und beilage. du siehst, es ist völlig unterschiedlich. fragen fragen fragen, die müssen dir was sagen, dafür sind sie da.

                  bereite mich auch grad auf die abschlussprüfung vor, falls also noch fragen sind, nur ruhig her damit. wir reißen das ding schon!

                  wann hast du genau prüfung?

                  lg smilla

                  Richtig smilla, diese Formulierung sollte eindeutiger sein:

                  Aus den aufgeführten Wahlqualifikationen ist mindestens eine aus (1) bis (3) und die andere aus den restlichen Qualifikationen auszuwählen.

                  Zu nickelbag:

                  Bei der Wahlquali 3 muss weder der Betrieb, noch der Gesellenprüfungsausschuss explizit vorschreiben,welches küchenfertige Erzeugnis der Prüfungsteilnehmer herstellen muss, er kann es aber. Eigentlich ist es eine Kür. Jeder darf sich sein küchenfertiges Erzeugnis selbst zusammenstellen.

                  Wenn die Innung bzw. der GPA aber Vorgaben macht, muss es nicht unbedingt von Nachteil sein, da dann alle das Gleiche herstellen und man so eine objektiv vergleichbare Bewertung geben kann.

                  Es ist gut, wenn es Lehrer gibt, die den Schülern vor der GP reinen Wein einschenken.

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                    #10
                    @christoph:
                    wir reden und diskutieren hier, das sind keine vorwürfe oder lustig machen, hier sind verschiedenste menschen und jeder darf seine meinung sagen. hier schießt auch keiner unter der gürtellinie, also nix schlimmes, nur gedankenaustausch wenn man so will. :]

                    deine meinung, wir azubis müssten was sagen um es zu verändern, kann ich nicht ganz teilen, denn es gehören immer zwei seiten dazu und wenn ein meister von sich aus schon kein interesse daran hat und vielleicht sogar infos bewusst zurückhält, wird man ihn durch ein gespräch auch nicht dazu bewegen, sein verhalten zu ändern. für mich ist das bereits die zweite ausbildung und insgesamt 21 berufsjahre, ich habe selbst kaufmännische lehrlinge ausgebildet, kenne also beide seiten. es ist wirklich schwer für die meisten azubis, das muss man mal so stehenlassen!

                    was die überbetriebliche ausbildung angeht, da sind bei uns zwei lehrgänge (jeweils 1 woche) pflicht für die prüfungszulassung, werden von der handwerkskammer veranstaltet. das was du meinst ist sicher die duale ausbildung, wo du in einen anderen betrieb gehst, der dir die sachen vermitteln soll, die du in deinem betrieb nicht lernen kannst, weil sie dort nicht gemacht werden (z. b. schlachten).
                    man darf auch hier nicht vergessen, das ist alles mit kosten verbunden und der gemeine metzgermeister an sich ist eher geizig (gut, nenn es sparsam ) und wird nicht wirklich einsehen, warum er mehr als unbedingt nötig in seinen azubi investieren soll.

                    topleute wollen sie alle und zwar zu dumpinglöhnen, aber richtig ausbilden wollen und können die wenigsten. das ist einfach mal so!

                    in diesem sinne... liebe grüße smilla

                    Kommentar


                      #11
                      @smilla

                      ich teile deine gedankengänge in dieser richtung - also das der ein oder andere meister sparen möchte wo er kann und ja kein schritt zuviel machen möchte. Aber wenn ich selber an dieser situation nix ändern möchte - wird sich auch nix ändern. ich muss dem meister zeigen das ich will (!!) und das geht durch "nerven", fragen stellen, nachfragen etc. da gab es immer diesen lustigen satz :
                      "es gibt lehrlinge die können aber wollen nicht - und welche die wollen aber können nicht" - da muss man ganz klar unterscheiden, zeige ich kein interesse an der sache und lass alles mit mir machen wird jeder sagen - "ok er is alt genug, hat aber nie was gesagt." dem meister kann es so gesehn fast egal sein - er macht die lehre nicht - er is für den inhalt des lernstoffes verantwortlich und wenn er dem nicht nach kommt - was is daran schlimm mal nachzufragen ?

                      und das "lustig machen" kam ja von anderer seite - ich hab ja schon ma geschrieben das eine frage gestellt wurde und ich auf diese sagte - evtl im profil.(mag nicht das selbe 2x schreiben ) man darf nicht immer alles gleich in den falschen hals bekommen und sachlich bleiben und nur weil man evtl die gestellte frage mit einer gegenfrage beantwortet hat eingeschnappt sein oder der gleichen (gemeint is "nicklback 2ter post") weiss nich was an den 2 vorangegangen post "lustig" gemeint war.

                      alles in allen hast du ja schon erwähnt und auch da stimme ich dir 100% zu, es is ein diskussionsforum

                      immer locker bleiben

                      Kommentar


                        #12
                        Also meine wahlualifikation sind schlachten und feinkost feinkost musst du wurst herstellen in der zwischenprüfung fleischwurst füllen und eine platte legen und schlachten im 3ten lehrjahr

                        Kommentar


                          #13
                          Original von smilla

                          was die überbetriebliche ausbildung angeht, da sind bei uns zwei lehrgänge (jeweils 1 woche) pflicht für die prüfungszulassung, werden von der handwerkskammer veranstaltet.

                          in diesem sinne... liebe grüße smilla
                          Das ist so nicht ganz richtig.

                          Zwar schreiben die HWK`n vor, dass eine Teilnahme an der Überbetriebl Lehrlingsunterweisung (Ülu) Pflicht ist, die Bescheinigung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ist aber NICHT Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.

                          Rechtliche Grundlagen der
                          Gesellenprüfung im
                          Handwerk

                          Welches sind die Zulassungsvoraussetzungen zu
                          den Prüfungen?

                          Antwort:

                          Für die Gesellenprüfung sind diese
                          Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben:

                          Ausbildungszeit zurückgelegt,
                          an Zwischenprüfung teilgenommen,
                          Berichtshefte geführt
                          eingetragener Berufsausbildungsvertrag
                          Dieser Katalog ist abschließend. Es dürfen keine
                          darüber hinausgehenden weiteren
                          Zulassungsvoraussetzungen gefordert werden.


                          Kann die Zulassung verweigert werden, wenn
                          Unterlagen fehlen?

                          Berichtsheft:Zulassungsvoraussetzung nach BBiG,
                          Zulassung bei Fehlen, wenn sonstige fachliche
                          Voraussetzungen vorliegen und Zulassungsversagung
                          eine unbillige Härte wäre.
                          Zwischenprüfungszeugnis:nein, soweit ZP auf
                          andere Art nachgewiesen werden kann
                          Ülu-Bescheinigung:nein
                          Berufsschulzeugnis: nein
                          Ausbildungsvertrag: nein

                          Eine äußerst komplizierte Angelegenheit.
                          Aber besser es nicht darauf ankommen lassen!!

                          Kommentar


                            #14
                            bei uns schon. es wurden letztes jahr 3 nicht zur zwischenprüfung zugelassen, weil deren chef das berichtsheft nicht unterschrieben hatte, die haben dann heuer im märz die prüfung abgelegt und zur abschlussprüfung müssen die ülu-bescheinigungen vorliegen, genauso wie alle anderen zeugnisse und azubivertrag. das ist wohl auch wieder von bezirk zu bezirk unterschiedlich. im nachbarbezirk gibt es überhaupt keine überbetriebliche lehrlingsunterweisung, ist somit also auch keine zulassungsfrage für die prüfung. das wird so unterschiedlich gehandhabt, da gibt es keine pauschalauskunft denke ich.

                            gruß smilla

                            Kommentar


                              #15
                              Original von smilla
                              bei uns schon. es wurden letztes jahr 3 nicht zur zwischenprüfung zugelassen, weil deren chef das berichtsheft nicht unterschrieben hatte, die haben dann heuer im märz die prüfung abgelegt und zur abschlussprüfung müssen die ülu-bescheinigungen vorliegen, genauso wie alle anderen zeugnisse und azubivertrag. das ist wohl auch wieder von bezirk zu bezirk unterschiedlich. im nachbarbezirk gibt es überhaupt keine überbetriebliche lehrlingsunterweisung, ist somit also auch keine zulassungsfrage für die prüfung. das wird so unterschiedlich gehandhabt, da gibt es keine pauschalauskunft denke ich.

                              gruß smilla

                              Oweia, wenn das was Du schreibst wahr ist, dann liegen klare Verstöße gegen

                              "Rechtliche Grundlagen der Zwischen-und Gesellenprüfung im Handwerk" vor.

                              Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung.

                              Eine Zwischenprüfung kann grundsätzlich nicht bestanden werden. Sie dient lediglich
                              als Lernstandskontrolle. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist allerdings eine Zu-
                              lassungsvoraussetzung für die Gesellenprüfung.

                              Die Lehrlingen hätten ohne "Wenn und Aber" zugelassen werden müssen. Welcher Prüfungsausschuss hat das zugelassen? Welche Kammer hat das stillschweigend hingenommen? ?(

                              @Smilla

                              Anscheinend sind alle Gremien (Gesellenprüfungsausschuss, KHWS bzw. Handwerkskammer) wohl überfordert (glaub ich aber nicht)!
                              Da die Kammer eine Körperschaft des öffenl. Rechts ist, überwacht sie die kaufmännische und gewerbliche Berufsbildung, insbesondere unter Beachtung des Berufsbildungsgesetzes.

                              Ich gehe davon aus, dass es erzieherische Maßnahmen waren. Aber wie bereits gesagt, es ist nicht gesetzeskonform.


                              Ich kann es nicht glauben, dass so etwas bei euch passiert ist.

                              Kommentar


                                #16
                                ...

                                Kommentar


                                  #17
                                  @smilla

                                  das mit dem nachfragen etc und dann "scheiss jobs" machen zu müssen is leider ein nachteil der passieren kann, man nimmt immer den weg des geringsten widerstandes (leider) aber alles mit sich machen lassen is sicher auch keine "ideal" lösung, nur schnauze halten und ducken wird einem der beiden seiten (meister / azubi ) in der lehre keinen spass bringen.
                                  ich denke das es leider in vielen betrieben so gehandhabt wird das der azubi nix sagen soll, aber da kann man nur sagen wenn es zu heftig werden sollte gibt es anlaufstellen,betriebsrat falls vorhanden etc. aber wichtiger evtl was einen selber nicht weiter bringen wird, is erlebnisse zu melden (a-amt, innung, etc etc) dann wird bei gesprächen mit nachfolgenden azubis evtl daraufhin gewiesen (was zu hoffen wäre,das der betrieb nicht azubi "freundlich" is) der auspruch lehrjahre sind keine herrenjahre stammt von ´45 und sollte sich langsam etwas "modernisieren" - man soll was lernen unter "normalen" vorraussetzungen - sobald man die lust/interesse an etwas verliert (das passiert zwangsläufig wenn man nur kisten wäscht zb den ganzen tag) - wirkt sich dies auch auf die leistung aus. nur leider is dies in manchen köpfen noch nich drin ! bei dir kommt sicherlich noch der faktor "alter" ( lässt dir evtl nicht mehr soviel sagen wie ein zb 18jähriger) und in diesem beruf noch das du eine frau bist zum nachteil was noch trauriger eigentlich ist.das gewisse herren den lauf der zeit noch nicht inne haben ....

                                  Kommentar


                                    #18
                                    @all

                                    Euren Frust, Ärger etc. über Chefs, Ausbilder, Verordnungen, Arbeitszeiten, abwaschen etc, etc, kann ich sehr gut nachvollziehen.
                                    Es ist gut, ja sogar wünschenswert, hier die Problematik der Ausbildung aufzuführen. Dass ihr es aus eurer Sicht nicht leicht habt und euch z. T. ausgenutzt fühlt, ist ein Problem, das so alt ist, wie es den Beruf der Fleischer, Schlachter, Metzger, Fleischhauer etc. gibt.

                                    Wir sollten hier aber nicht vom Thema "Wahlqualifikation zur Prüfung" abkommen.

                                    Besser wäre es, einen neuen Thread "Ärger im Betrieb" etc. aufmachen .

                                    Bitte an den Admi, die Beiträge dann verschieben.

                                    Danke!

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                                      #19
                                      Hi Servus allso ich fange ende Juli bei nem Metzger in Kirchdorf an naja ich war da 1ne woche porbearbeiten... Die 3Metzgermeister.... Sau geil drauf der andere lehrling auch bin zu frieden dort.... naja.... ich werde als wahlquali schlachten nehmen und zerlegen und produzieren (kp ob man 2 von quali 1-3 wählen kann)

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                                        #20
                                        Original von Tommy
                                        Hi Servus allso ich fange ende Juli bei nem Metzger in Kirchdorf an naja ich war da 1ne woche porbearbeiten... Die 3Metzgermeister.... Sau geil drauf der andere lehrling auch bin zu frieden dort.... naja.... ich werde als wahlquali schlachten nehmen und zerlegen und produzieren (kp ob man 2 von quali 1-3 wählen kann)
                                        Ja, kannst z.B. auch WQ 1 und 2 oder 1 und 3 oder 2 und 3 etc. Vorgeschrieben ist nur, dass man mindestens eine aus 1 bis 3 nimmt.

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                                          #21
                                          ahh gut danke =) wir schlachten auch selber des kommt ma grad recht =)

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                                            #22
                                            @tommy

                                            was rollt da denn so am tag durch bei dir ? also schlachtmäßig

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