Liebe Community,
aufgrund des vorherrschenden Verdrängungswettbewerb wird es immer wichtiger sich auf seine Kernkompetenzen zu konzentrieren und die Unterstützungskompetenzen, wie z.B. Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Brandschutz, Gesundheitsmanagement und betriebliche Weiterbildung an kompetente Partner und Dienstleister der Lebensmittelbranche einzubinden.
Denn somit erreicht man die größtmöglichste Wertschöpfung und Erreichung der Ziele für den Betrieb, Inhaber und den Mitarbeitern.
Denn aus jedem investierten Euro in Arbeitssicherheit werden kurz- und mittelfristig, laut Studie 2 Euro. Somit einen finanziellen Mehrwert von 100% - Wertschöpfung.
Die Arbeitsschutzgesetzgebung hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Die beruflichen Anforderungen im Arbeits-, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz werden immer komplexer.
Während dem Unternehmer einerseits mehr Handlungsspielraum in Bezug auf die sichere Gestaltung der Arbeitsbedingungen eingeräumt wird, wird ihm andererseits immer mehr persönliche Verantwortung übertragen. Mehr Eigenverantwortung bedeutet im Arbeitsschutz auch, die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung und Leistung von Schadensersatz des Firmeninhabers und deren eingesetzten Führungskräfte in der Organisations- Struktur: Haftungsfragen gewinnen somit immer mehr an Bedeutung.
In jedem Betrieb müssen organisatorische Maßnahmen in Bezug auf den Arbeitsschutz umgesetzt werden. Dazu gehören - abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter/innen – unter anderem:
· Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt,
Brandschutzbeauftragten sowie Er-/Benennung von Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer
und Brandschutzhelfer
· Durchführung von Unterweisungen
· Durchführung von Vorsorge- und Pflichtuntersuchungen vom Betriebsarzt
· Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und
Explosionsschutzdokumenten
· Arbeitsschutzausschuss (ASA) Sitzungen
· Umsetzung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
· Prüfungen von Arbeitsmitteln gemäß Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)
Die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes ist für jeden Betrieb gesetzlich vorgeschrieben.
Die Einsatzzeiten für die Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt sind in der Vorschrift BGV A2 der für den Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft festgelegt.
Insbesondere gewinnen Haftungs- und Schadensersatzforderungen immer mehr an Bedeutung. Sowohl Berufsgenossenschaften als auch Sachversicherungen nehmen den Unternehmer bei nachweislichen Verstößen in Regreß (Stichwort: Organisationsverschulden).
Unser Ziel ist es, den Betrieb rechtssicher zu machen und die hohen Risiken für Unternehmer und Führungskräfte zu minimieren.
Vorteile die sich durch eine externe sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ergeben:
¢ Entlastung bei der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und dadurch Konzentration
auf das eigentliche Unternehmensziel.
¢ Fachliche Kompetenz bei der Umsetzung der Arbeitsschutzziele.
¢ Reduzierung von Gefahrenquellen und Haftungsrisiken des Inhabers/GF.
¢ Rechtssicherheit im Falle eines Arbeitsunfalles durch Dokumentation aller Maßnahmen
zum Zwecke der Nachweispflicht.
¢ Reduzierung der Verwaltungskosten. Sie zahlen lediglich den Einsatz der Fachkraft
für Arbeitssicherheit, deren Einsatzzeiten Sie selbst bestimmen.
¢ Reduzierung kostenintensiver Ausfallzeiten.
¢ Absicherung - Haftpflichtversicherung der externen Betreuung.
Wir bieten hier speziell den Mitgliedern der Community eine sicherheitstechniche Betreuung mit einem Stundensatz von 35 Euro Netto zzgl. Fahrtkosten von 0,30 Euro/km an.
Den Einsatz eines Betriebsarztes auf Anfrage.
Nähere Info erhaltet Ihr auf meiner Homepage http://www.friedrich-lanzer.eu
Gerne gebe ich Auskunft oder berate ich Euch in allen Fragen in Sachen Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gesundheitsmanagement und Weiterbildung.
Mit freundlichem Gruß
Friedrich Lanzer
Moderator und Dienstleister
aufgrund des vorherrschenden Verdrängungswettbewerb wird es immer wichtiger sich auf seine Kernkompetenzen zu konzentrieren und die Unterstützungskompetenzen, wie z.B. Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Brandschutz, Gesundheitsmanagement und betriebliche Weiterbildung an kompetente Partner und Dienstleister der Lebensmittelbranche einzubinden.
Denn somit erreicht man die größtmöglichste Wertschöpfung und Erreichung der Ziele für den Betrieb, Inhaber und den Mitarbeitern.
Denn aus jedem investierten Euro in Arbeitssicherheit werden kurz- und mittelfristig, laut Studie 2 Euro. Somit einen finanziellen Mehrwert von 100% - Wertschöpfung.
Die Arbeitsschutzgesetzgebung hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Die beruflichen Anforderungen im Arbeits-, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz werden immer komplexer.
Während dem Unternehmer einerseits mehr Handlungsspielraum in Bezug auf die sichere Gestaltung der Arbeitsbedingungen eingeräumt wird, wird ihm andererseits immer mehr persönliche Verantwortung übertragen. Mehr Eigenverantwortung bedeutet im Arbeitsschutz auch, die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung und Leistung von Schadensersatz des Firmeninhabers und deren eingesetzten Führungskräfte in der Organisations- Struktur: Haftungsfragen gewinnen somit immer mehr an Bedeutung.
In jedem Betrieb müssen organisatorische Maßnahmen in Bezug auf den Arbeitsschutz umgesetzt werden. Dazu gehören - abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter/innen – unter anderem:
· Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt,
Brandschutzbeauftragten sowie Er-/Benennung von Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer
und Brandschutzhelfer
· Durchführung von Unterweisungen
· Durchführung von Vorsorge- und Pflichtuntersuchungen vom Betriebsarzt
· Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und
Explosionsschutzdokumenten
· Arbeitsschutzausschuss (ASA) Sitzungen
· Umsetzung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
· Prüfungen von Arbeitsmitteln gemäß Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)
Die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes ist für jeden Betrieb gesetzlich vorgeschrieben.
Die Einsatzzeiten für die Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt sind in der Vorschrift BGV A2 der für den Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft festgelegt.
Insbesondere gewinnen Haftungs- und Schadensersatzforderungen immer mehr an Bedeutung. Sowohl Berufsgenossenschaften als auch Sachversicherungen nehmen den Unternehmer bei nachweislichen Verstößen in Regreß (Stichwort: Organisationsverschulden).
Unser Ziel ist es, den Betrieb rechtssicher zu machen und die hohen Risiken für Unternehmer und Führungskräfte zu minimieren.
Vorteile die sich durch eine externe sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ergeben:
¢ Entlastung bei der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und dadurch Konzentration
auf das eigentliche Unternehmensziel.
¢ Fachliche Kompetenz bei der Umsetzung der Arbeitsschutzziele.
¢ Reduzierung von Gefahrenquellen und Haftungsrisiken des Inhabers/GF.
¢ Rechtssicherheit im Falle eines Arbeitsunfalles durch Dokumentation aller Maßnahmen
zum Zwecke der Nachweispflicht.
¢ Reduzierung der Verwaltungskosten. Sie zahlen lediglich den Einsatz der Fachkraft
für Arbeitssicherheit, deren Einsatzzeiten Sie selbst bestimmen.
¢ Reduzierung kostenintensiver Ausfallzeiten.
¢ Absicherung - Haftpflichtversicherung der externen Betreuung.
Wir bieten hier speziell den Mitgliedern der Community eine sicherheitstechniche Betreuung mit einem Stundensatz von 35 Euro Netto zzgl. Fahrtkosten von 0,30 Euro/km an.
Den Einsatz eines Betriebsarztes auf Anfrage.
Nähere Info erhaltet Ihr auf meiner Homepage http://www.friedrich-lanzer.eu
Gerne gebe ich Auskunft oder berate ich Euch in allen Fragen in Sachen Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gesundheitsmanagement und Weiterbildung.
Mit freundlichem Gruß
Friedrich Lanzer
Moderator und Dienstleister