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Handwerkliche Schlachtbetriebe dürfen wieder Fleisch im Schlachtraum zerlegen

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    Handwerkliche Schlachtbetriebe dürfen wieder Fleisch im Schlachtraum zerlegen

    Moin Moin,
    das habe ich gerade gelesen
    Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 27.11.2017, 14:59.

    #2
    Zitat aus dem Artikel:
    "Damit schaffen wir die Grundlage für eine noch bessere Versorgung mit regionalen Produkten – insbesondere im ländlichen und dörflichen Raum. "
    Aja, ein Raum weniger schafft die Grundlage. Und ich dachte, die Grundlage wäre die gute Ausbildung und die Erfahrung der Fleischer und Fleischermeister.

    Zitat 2: "Dazu hat mein Ministerium schon im Januar 2014 das „Regionalfenster und damit eine klare, zuverlässige und transparente Kennzeichnung regionaler Produkte eingeführt.
    Lieber Herr Schmidt, schauen Sie doch bitte einmal in Ihrer Biographie nach. Sie sind erst seit 17.2.2014 Bundeslandwirtschaftminister. Es war im Januar 2014 noch nicht "Ihr" Ministerium.

    Wisst ihr was ein Regionalfensterbetrieb ist?
    a) Ein Betrieb, der in Regionalfenster herstellt
    b) ein Betrieb, der für eine bestimmte Region Fenster herstellt
    c) ein Bauernhof, der Lebensmittel produziert, die üblicherweise in seiner Region hergestellt werden.

    Auflösung siehe hier:
    http://www.regionalfenster.de/

    Das Jahr fängt gut an!
    E-Mail: post@rose-fleischtechnik.de

    www.rose-fleischtechnik.de

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      #3
      na Toll.
      Die Betriebe die ich kenne haben nach der EU Verordnung was das Schlachten betrifft alle aufgehört.Die Auflagen waren finaziell einfach nicht zu stemmen.
      Ergo,Brühmaschine etc verkauft.
      Ich war selbst davon Betroffen.
      Das für mich zuständige Veterinäramt hatte bei der Schlachtabnahme kein Erbarmen.Sechs Kollegen und mir wurde die EU Zulassung verweigert.
      Darauf hab ich mir 4 Kleinbetriebe in Bayern angesehen die alle die EU Zulassung erhielten,die weder ein Duschkabinett,Hygieneschleuse,Vorkühlhaus etc.verfügten.
      Der zuständige Veterinär teilte mir auf meine Anfrage mit.Sie möchten die Regionalität erhalten und Kleinbetriebe nicht Finanziell zu sehr belasten so lange sie Grundstandarts der Hygiene erfüllen.
      Also,lieber Bundeslandwirtschaftsminister, was soll der MIST?
      Wenn ich nicht mehr Schlachte,kann ich auch meine Zerlegung im ehemaligen Schlachtraum durchführen.
      Wem ist damit jetzt geholfen? NIEMAND.
      Vieleicht sollten unsere Politiker mal Ab und An das Hirn einschalten.

      Riget

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        #4
        riget
        Politiker und Hirn sind zwei gleiche Pole. Siehe aktuelle Tagespolitik.
        @ Henry
        Regionalfenster ist eine Zertifizierungsanstalt die Zertifikate vergibt, damit man regional Fenster herstellen darf. Oder so...Bekomme ich jetzt eine 2 ?

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          #5
          Hallo Wuschel,

          gesundes Neues!

          Nö, keine 2, eine 5+, aber nur weil du weit weg bist und ich sonst eine gute Meinung über dich habe :-)

          E-Mail: post@rose-fleischtechnik.de

          www.rose-fleischtechnik.de

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            #6
            Das Regionalfenster ist auch nur ein weiteres schwammiges Herkunftssiegel, das keiner braucht.
            Das Problem der unterschiedlichen Auslegung der EU Rechtsvorschriften liegt m. E.nicht nur in der Komunalen oder Landesebene,
            sondern ist EU weit ein großes Problem. Gerade bei der EU Zulassung sollte es ursprünglich eine besondere Betrachtung der kleinen Schlacht-, und Produktionsbetriebe (laut Landwirtschaftsministerium) geben. Das haben aber leider die Exekutiv Beamten vom LAVES so nicht verstanden, diese legen zum Teil bei den kleinen Betrieben den gleichen Maßstab an, wie z.B. bei großen Schlachtbetrieben. Zitat: von Westfleisch und VION verlangen wir das auch! Zitat Ende. Solange die Politik hier nicht Fakten schafft und den Spielraum für eine subjetive Auslegung der Rechtsvorschriften weiterhin zulässt wird gerade in Niedersachsen das Sterben der kleinen Fleischereien weitergehen.
            Vielleicht wird das ja sogar bezweckt.

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              #7
              Hallo Henry, wuensche ich dir auch aber das weisst du ja schon laenger.
              Mit der 5 habe ich gerechnet, mit dem Plus nicht. Sei nicht so grosszuegig.
              Alles Gute
              LG

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                #8
                Es hat wie immer 2 Seiten. Die fehlende fixierte Definition wurde eben bewusst gewählt, um in Kooperation zwischen LÜ und Metzger einen Weg zur Zulassung zu finden.
                Leider werden diese Spielräume von den verschiedenen Kreisveterinären unterschiedlich genutzt. So kommt es teilweise zu nicht nachvollziehbaren Entscheidungen.
                Meines Erachtens sollte die LebensmittelÜberwachung hier intern länderübergreifend sich besser abstimmen.
                Die jetzige Gesetzesänderung gilt nur für die wenigen Schlachtbetriebe.
                Liebe Grüße

                Jürgen Huber
                Huber Consult e.K.

                Metzgermeister,
                Betriebswirt d. Hdw.
                staatl. gepr. Fleischtechniker
                REFA-Prozessorganisator
                Unternehmercoach
                Fachberater für die Fleischwirtschaft

                www.fleischer-beratung.de

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