Initiative Tierwohl
Erste schweinehaltende Betriebe rücken von der Warteliste nach
Rund 300 Betriebe von der Warteliste rücken im April nach // Schweinehalter sollen Teilnahme und Umsetzungszeitpunkt prüfen
Bonn, 14.03.2016 – In Kürze werden erste Betriebe von der Warteliste zum Audit für die Initiative Tierwohl zugelassen werden. Alle landwirtschaftlichen Bündler sind über die Schritte informiert worden, die gemeinsam mit den entsprechenden schweinehaltenden Betrieben zu beachten sind. Nach gegenwärtigem Stand können weitere 9 Mio. Euro in der Initiative Tierwohl eingesetzt werden. Ersten Schätzungen zufolge können damit zusätzlich etwa 300 Tierhalter an der Initiative Tierwohl teilnehmen. Die Betriebe werden in der Reihenfolge der Warteliste nachrücken, sobald die entsprechenden finanziellen Mittel freigegeben sind. Dies wird Mitte April sein.
Laufzeit für nachrückende Betriebe
Die nachrückenden Betriebe werden mit der von ihnen angegebenen Tierzahl und mit den von ihnen gewählten Kriterien zum Audit zugelassen. Die Entgelte je Kriterium bleiben unverändert. Bestehen die neu hinzukommenden Betriebe das Audit, erhalten sie eine Anspruchsberechtigung für zwei Jahre, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2018. Grund dafür ist, dass ab Mitte 2018 für alle teilnehmenden Betriebe (bisherige und nachrückende Betriebe) neue, einheitliche Vorgaben gelten und umgesetzt werden sollen. Die ab 2018 geltenden Vorgaben werden derzeit erarbeitet. Um die Umstellung auf die zukünftigen neuen Vorgaben zu synchronisieren, wird die Laufzeit der nachrückenden Betriebe verkürzt.
Umsetzungsschritte
Mitte April werden die Tierhalter, die zur Auditierung in der Initiative Tierwohl zugelassen wurden, über ihre landwirtschaftlichen Bündler informiert. Die Tierhalter können dann den Zeitpunkt angeben, ab wann sie die Tierwohl-Kriterien umsetzen möchten. Der individuelle Umsetzungstermin für die Kriterien kann in dem Zeitraum 28. April 2016 – 28. September 2016 frei gewählt werden. Ab dem angegebenen Umsetzungstermin – frühestens ab dem 28. April 2016 – starten die Audits.
Über die Initiative Tierwohl
Mit der Initiative Tierwohl bekennen sich die Verantwortlichen aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel entlang der Wertschöpfungsketten für Schwein und Geflügel zu ihrer gemeinsamen Verantwortung für Tierhaltung, Tiergesundheit und Tierschutz in der Nutztierhaltung. Gemeinsames Ziel ist es, Verbrauchern weiterhin eine hervorragende Qualität und große Vielfalt an Geflügel, Schweinefleisch sowie Fleisch- und Wurstwaren zu gewährleisten und gleichzeitig eine tiergerechtere Fleischerzeugung ins Zentrum des Handelns aller Beteiligten zu rücken. Die Initiative Tierwohl soll kontinuierlich weiterentwickelt werden. Ist sie zunächst auf die Umsetzung und Honorierung definierter tierwohlgerechterer Maßnahmen ausgerichtet, sollen zukünftig die Ergebnisse der gemeinsamen Anstrengungen um mehr Tierwohl in den Vordergrund rücken.
Die Gesellschafter der Initiative sind:
Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie e.V.
¢ Deutscher Bauernverband e.V.
¢ Deutscher Raiffeisenverband e.V.
¢ Handelsvereinigung für Marktwirtschaft e.V.
¢ Verband der Fleischwirtschaft e.V.
¢ Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
Die Initiative Tierwohl wird derzeit von folgenden Unternehmen finanziert:
Unternehmensgruppe ALDI NORD // Unternehmensgruppe ALDI SÜD // EDEKA Zentrale und die Regionalgesellschaften EDEKA Handelsgesellschaft Nord, EDEKA Minden-Hannover, EDEKA Handelsgesellschaft Rhein-Ruhr, EDEKA Nordbayern-Sachsen-Thüringen, EDEKA Handelsgesellschaft Südbayern, EDEKA Handelsgesellschaft Südwest // Kaiser™s Tengelmann // Kaufland // Lidl Deutschland // Netto Marken-Discount // Penny-Markt GmbH // real,- SB- Warenhaus GmbH // REWE Group: REWE-Markt GmbH und REWE Dortmund Großhandel eG // WASGAU Produktions und Handels AG
Erste schweinehaltende Betriebe rücken von der Warteliste nach
Rund 300 Betriebe von der Warteliste rücken im April nach // Schweinehalter sollen Teilnahme und Umsetzungszeitpunkt prüfen
Bonn, 14.03.2016 – In Kürze werden erste Betriebe von der Warteliste zum Audit für die Initiative Tierwohl zugelassen werden. Alle landwirtschaftlichen Bündler sind über die Schritte informiert worden, die gemeinsam mit den entsprechenden schweinehaltenden Betrieben zu beachten sind. Nach gegenwärtigem Stand können weitere 9 Mio. Euro in der Initiative Tierwohl eingesetzt werden. Ersten Schätzungen zufolge können damit zusätzlich etwa 300 Tierhalter an der Initiative Tierwohl teilnehmen. Die Betriebe werden in der Reihenfolge der Warteliste nachrücken, sobald die entsprechenden finanziellen Mittel freigegeben sind. Dies wird Mitte April sein.
Laufzeit für nachrückende Betriebe
Die nachrückenden Betriebe werden mit der von ihnen angegebenen Tierzahl und mit den von ihnen gewählten Kriterien zum Audit zugelassen. Die Entgelte je Kriterium bleiben unverändert. Bestehen die neu hinzukommenden Betriebe das Audit, erhalten sie eine Anspruchsberechtigung für zwei Jahre, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2018. Grund dafür ist, dass ab Mitte 2018 für alle teilnehmenden Betriebe (bisherige und nachrückende Betriebe) neue, einheitliche Vorgaben gelten und umgesetzt werden sollen. Die ab 2018 geltenden Vorgaben werden derzeit erarbeitet. Um die Umstellung auf die zukünftigen neuen Vorgaben zu synchronisieren, wird die Laufzeit der nachrückenden Betriebe verkürzt.
Umsetzungsschritte
Mitte April werden die Tierhalter, die zur Auditierung in der Initiative Tierwohl zugelassen wurden, über ihre landwirtschaftlichen Bündler informiert. Die Tierhalter können dann den Zeitpunkt angeben, ab wann sie die Tierwohl-Kriterien umsetzen möchten. Der individuelle Umsetzungstermin für die Kriterien kann in dem Zeitraum 28. April 2016 – 28. September 2016 frei gewählt werden. Ab dem angegebenen Umsetzungstermin – frühestens ab dem 28. April 2016 – starten die Audits.
Über die Initiative Tierwohl
Mit der Initiative Tierwohl bekennen sich die Verantwortlichen aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel entlang der Wertschöpfungsketten für Schwein und Geflügel zu ihrer gemeinsamen Verantwortung für Tierhaltung, Tiergesundheit und Tierschutz in der Nutztierhaltung. Gemeinsames Ziel ist es, Verbrauchern weiterhin eine hervorragende Qualität und große Vielfalt an Geflügel, Schweinefleisch sowie Fleisch- und Wurstwaren zu gewährleisten und gleichzeitig eine tiergerechtere Fleischerzeugung ins Zentrum des Handelns aller Beteiligten zu rücken. Die Initiative Tierwohl soll kontinuierlich weiterentwickelt werden. Ist sie zunächst auf die Umsetzung und Honorierung definierter tierwohlgerechterer Maßnahmen ausgerichtet, sollen zukünftig die Ergebnisse der gemeinsamen Anstrengungen um mehr Tierwohl in den Vordergrund rücken.
Die Gesellschafter der Initiative sind:
Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie e.V.
¢ Deutscher Bauernverband e.V.
¢ Deutscher Raiffeisenverband e.V.
¢ Handelsvereinigung für Marktwirtschaft e.V.
¢ Verband der Fleischwirtschaft e.V.
¢ Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
Die Initiative Tierwohl wird derzeit von folgenden Unternehmen finanziert:
Unternehmensgruppe ALDI NORD // Unternehmensgruppe ALDI SÜD // EDEKA Zentrale und die Regionalgesellschaften EDEKA Handelsgesellschaft Nord, EDEKA Minden-Hannover, EDEKA Handelsgesellschaft Rhein-Ruhr, EDEKA Nordbayern-Sachsen-Thüringen, EDEKA Handelsgesellschaft Südbayern, EDEKA Handelsgesellschaft Südwest // Kaiser™s Tengelmann // Kaufland // Lidl Deutschland // Netto Marken-Discount // Penny-Markt GmbH // real,- SB- Warenhaus GmbH // REWE Group: REWE-Markt GmbH und REWE Dortmund Großhandel eG // WASGAU Produktions und Handels AG
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