Die polnische Wettbewerbsbehörde hat in 2 Verfahren gegen Kaufland Warenhandel eine Strafe von insgesamt ca. 30 Millionen € verhängt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Kaufland kann dagegen Einspruch einlegen.
Ein Verfahren beschäftigt sich mit der fehlerhaften Herkunfts-Kennzeichnung bei Gemüse. Dies macht jedoch nur einen geringen Teil der Strafe aus. Das andere Verfahren wurde angestrengt, weil sich Kaufland, aus Sicht der Wettbewerbsbehörde, illegaler Einkaufspraktiken bedient. Dabei wurden Konditionen mit Lieferanten erst nach Beginn der neuen Vertragslaufzeit festgelegt. So haben die Lieferanten, bis zur Vertragsunterzeichnung, nicht gewusst, zu welchen Konditionen sie Waren geliefert haben. Beispielsweise wurden in den neuen Verträgen neue Rabatte eingeführt, oder alte Rabatte erhöht, ohne dass dies vorher kommuniziert wurde. Deshalb mussten Lieferanten Ausgleichszahlungen leisten.
Quelle: Lebensmittelzeitung Podcast vom 05.01.2021
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Kaufland kann dagegen Einspruch einlegen.
Ein Verfahren beschäftigt sich mit der fehlerhaften Herkunfts-Kennzeichnung bei Gemüse. Dies macht jedoch nur einen geringen Teil der Strafe aus. Das andere Verfahren wurde angestrengt, weil sich Kaufland, aus Sicht der Wettbewerbsbehörde, illegaler Einkaufspraktiken bedient. Dabei wurden Konditionen mit Lieferanten erst nach Beginn der neuen Vertragslaufzeit festgelegt. So haben die Lieferanten, bis zur Vertragsunterzeichnung, nicht gewusst, zu welchen Konditionen sie Waren geliefert haben. Beispielsweise wurden in den neuen Verträgen neue Rabatte eingeführt, oder alte Rabatte erhöht, ohne dass dies vorher kommuniziert wurde. Deshalb mussten Lieferanten Ausgleichszahlungen leisten.
Quelle: Lebensmittelzeitung Podcast vom 05.01.2021
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