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Das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

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    Das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

    Ich habe das Gefühl, dass das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz von vielen Zerlegebetrieben und Fleischverarbeitern noch gar nicht ernst genommen wird.
    Deshalb einige Infos:
    Ab wann gilt das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz?

    Das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist am 24. August 2023 in Kraft getreten. Allerdings gibt es für die praktische Umsetzung und verpflichtende Kennzeichnung noch eine Übergangsfrist: Zeitplan für die Umsetzung:
    Spätestens ab September 2025 müssen alle frischen Schweinefleischprodukte deutscher Herkunft mit der neuen staatlichen Tierhaltungskennzeichnung versehen sein.
    • Theoretisch können Unternehmen die Kennzeichnung bereits jetzt freiwillig verwenden, sobald ihnen die notwendigen Informationen zur Haltungsform vorliegen.
    Schrittweise Ausweitung geplant
    Zunächst gilt die Kennzeichnungspflicht nur für unverarbeitetes Schweinefleisch.
    • Eine Ausweitung auf verarbeitete Produkte sowie die Außer-Haus-Verpflegung und Gastronomie ist für 2024 geplant.
    • Perspektivisch sollen auch andere Tierarten und weitere Vertriebswege einbezogen werden, ein konkreter Zeitplan dafür steht aber noch nicht fest.
    Das Gesetz ist also bereits in Kraft, die verpflichtende Umsetzung für Schweinefleisch erfolgt aber erst bis September 2025. Danach ist eine schrittweise Ausweitung auf weitere Produkte und Bereiche vorgesehen.

    Welche Haltungsformen werden durch das neue Gesetz gekennzeichnet?

    Das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sieht fünf Haltungsformen vor:
    1. Stall
    2. Stall+Platz
    3. Frischluftstall
    4. Auslauf/Weide
    5. Bio
    Diese Haltungsformen unterscheiden sich in Bezug auf die Tiergerechtheit, wobei "Stall" den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht und "Bio" die höchsten Anforderungen an die Tierhaltung stellt.Kurz zusammengefasst bedeuten die Haltungsformen:
    • Stall: Entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen
    • Stall+Platz: Mindestens 12,5% mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben, strukturierte Buchten
    • Frischluftstall: Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen mit Außenklima-Einfluss
    • Auslauf/Weide: Ganztägiger Zugang zu Auslauf oder Freilandhaltung
    • Bio: Entspricht den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung mit noch mehr Platz und Auslauf
    Die Kennzeichnung soll Verbrauchern ermöglichen, auf einen Blick zu erkennen, wie die Tiere gehalten wurden, von denen die Produkte stammen.

    Es geht also nicht nur darum dem Kunden mitteilen zu können, wo das Schwein her kam sondern wie es gehalten wurde! Das bedeutet für den kleinen Metzger eine Umstellung, dürfte ihn aber kaum vor größere Herausforderungen stellen. Wenn ich aber 10.000 Schweine pro Tag schlachte, dann ist das durchaus eine komplexe Aufgabenstellung. Deshalb regt sich der VDF so darüber auf.
    Liebe Grüße

    Jürgen Huber
    Huber Consult e.K.

    Metzgermeister,
    Betriebswirt d. Hdw.
    staatl. gepr. Fleischtechniker
    REFA-Prozessorganisator
    Unternehmercoach
    Fachberater für die Fleischwirtschaft

    www.fleischer-beratung.de
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