Wie sieht es rechtlich mit dem Transport von Messern und Schussapperat im Auto aus
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Rechtliche Frage / Transport von Messern und Betäubungsgeräten im Auto
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Moin Holzi.
Sag mal, warum schreibst Du immer nur einen Satz und veroeffentlichst den dann ?
Meinste das waere normal oder willste das Forum vollballern ?
Zum Schussapparat.
Zu meiner Zeit fuhr ich mit ner Blechbruehmulde auf dem Gepaeckstaender, einem soliden Messerset, ner Glocke, ner Bruehkette, nem Schussapparat, nem Kistchen Patronen und nem Kleinkalibergewehr nebst Munition durch die Gegend.
Hat kein Schwein,ausser den betroffenen, interessiert.
Heutzutage musst man ein wenig aufpassen.
Ich rate Dir als erste Anlaufstelle die Verkaeufer der Schussapparate, weil die evtl. schon die gesetzlichen Bestimmungen und Grundlagen zum Mitfuehren kennen und wenn Du da keinen befriedigenden Erfolg hast, mit den zustaendigen Polizisten zu reden.
Zur Vorinformation guckst Du hier :
http://www.gesetze-im-internet.de/wa...397010002.html
und hier :
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html
Weiterhin Glueckauf !
LG
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Hallo Holzi,
Das ist ein interessantes Thema. Gerade die jüngsten Ereignisse sollten uns dahingehend sensibilisieren.
Grundsätzlich sind beides Waffen. Darüber sind wir uns einig.
Der Transport solcher Waffen muss
1. In einer verschlossenen Transportbox erfolgen (niemals offen)
2. Muss der Transport mit der Berufsausübung in direkten Zusammenhang stehen.
3. Gilt das nur für die berufstypischen Messer.
4. Wäre es sinnvoll wenn man die Beziehung zum Beruf nachweisen könnte.
Das oben gesagte Statement ist meine Interpretation des Gesetzes, also meine persönliche Meinung und keine rechtsverbindliche Auskunft. Für rechtsverbindliche Auskünfte bitte den Rechtsanwalt konsultieren.
GrüsseZuletzt geändert von Jürgen Huber; 15.11.2015, 11:00.Liebe Grüße
Jürgen Huber
Huber Consult e.K.
Metzgermeister,
Betriebswirt d. Hdw.
staatl. gepr. Fleischtechniker
REFA-Prozessorganisator
Unternehmercoach
Fachberater für die Fleischwirtschaft
www.fleischer-beratung.de
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Man muss bei solchen Auskünften immer aufpassen, dass man nicht von irgendwelchen Winkeladvokaten abgemahnt wird.Liebe Grüße
Jürgen Huber
Huber Consult e.K.
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Gast
Moin in die Runde,
beides - also die Platzpatronen und den Blitz oder Kerner kann ich ab dem alter von 18 Jahren frei kaufen.
somit gehören sie zu den freien Waffen und können getrennt zum Einsatzort verbracht werden. Verboten ist das der Bolzenschußaparat geladen transportiert wird. Aber das sollte jedem klar sein.
Übrigens mit der gleichen Munition wird auch ein frei zu kaufender Wühlmausschußaparat frei verkauft.
Für mich stellt sich nun die Frage wie lange noch?
Übrigens;
Auch die Metzgermesser sind frei zu transportieren. So wie der Angler sein Filetiermesser frei führen darf aber nur im Zusammenhang der Angelei! Sonst nur in einem geschlossenen Behälter.
@ wuschel
früher sind wir Jungens mit KK und Luftgewehr frei rumgelaufen und keiner hat sich daran gestört. Zu der Zeit gab es aber auch keine Computergesteuerten ( Playstation und co) Schwachmaten. Zieh heute den Stecker und es bricht Panik und Langeweile aus.Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 26.11.2017, 15:07.
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