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vegetarische Salami

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    vegetarische Salami

    Hallo Leute,
    ich hab den Überblick verloren....
    hab gerade mal wieder im Prospekt die vegetarische Salami gelesen.

    Sind die Namen von Fleischprodukten nicht geschützt?
    Darf ich etwas Salami oder Schinken nennen, wenn so etwas nicht drin ist? Darf ich so etwas vegetarisch nennen?
    Es gibt doch zum Thema Namen so viele Rechtsprechungen, denke da nur an Kinderschokolade oder ähnliches....

    Gibt es hierzu Rechtsprechungen? Oder reicht es einfach aus das Wort vegetarisch davor zu setzen?

    Freu mich auf Eure Rückmeldungen!!

    Gruß
    Tobias

    #2
    Da müsste man wohl einen Juristen fragen. Aber zur Frage, was als Produktname geschützt ist, und was nicht, oder wie man etwa gegen eine Produktbezeichnung Beschwerde einlegen kann, erklärt die Europäische Union:
    http://ec.europa.eu/agriculture/qual...s/index_de.htm

    Und hier noch die Auflistung, welche "Salami" in Europa bisher geschützt ist im Sinne von
    • geschützte Ursprungsbezeichnung - g. U.:Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren;
    • geschützte geografische Angabe - g. g. A.:enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Mindestens eine der Produktionsstufen - also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung - wird im Herkunftsgebiet durchlaufen;
    ggA Salam de Sibiu
    ggA Salame Piemonte
    ggA Salama da sugo
    ggA Salame Felino
    ggA Salame S. Angelo
    ggA Salame Cremona
    ggA Salame d'oca di Mortara
    gU Salamini italiani alla cacciatora
    ggA Greußener Salami
    gU Salame Piacentino
    gU Salame di Varzi
    gU Salame Brianza

    .

    Kommentar


      #3
      Nach den Leitsätzen Fleisch geht eine vegetarische Salami nicht: Auszug:

      2.211.05 Salami, Katenrauchwurst, Mettwurst, Salametti, Katenkeule, Pfefferkeule, Rinderwurst, Rindswurst, Rindersalami Ausgangsmaterial: sehnen- und fettgewebsarmes Rindfleisch (1.111) grob entsehntes Rindfleisch (1.112) grob entfettetes Schweinefleisch (1.122) Speck (1.212) Besondere Merkmale: mittelkörnig, Rinderwurst, Rindswurst und Rindersalami nur aus grob entsehntem Rindfleisch (1.112) und Speck (1.212) Analysenwerte: bindegewebseiweißfreies Fleischeiweiß (bei Kaliber über 70 mm) nicht unter 13 % nicht unter 12,5 % bindegewebseiweißfreies Fleischeiweiß im Fleischeiweiß histometrisch chemisch nicht unter 70 Vol.-% nicht unter 80 %

      Da also ein bestimmter Fleischeiweißanteil vom Rind oder Schwein drin sein muss, geht "vegetarisch" eigentlich nicht.
      Vielleicht haben sich die Vegetarier aber auch umentschieden??

      Außerdem wird eine normale Salami über längere Zeit (luft)getrocknet um den typischen Geschmack zu erhalten. Ob das bei diesem vegetarischen Dings gemacht wurde??

      Ich denke es ist eher eine vegetarische Wurst mit möglicherweise salamiähnlichem Geschmack oder evtl. salamiähnlichem Aussehen. Vielleicht auch eine "vegetarische Salamiersatzwurst"

      Möglicherweise reicht auch der Zusatz "vegetarisch" damit man das "ersatzwurst" nicht nehmen muss, weil der aufgeklärte Verbraucher natürlich weis, dass eine vegetarische Wurst oder Salami eben kein Fleisch enthalten kann. Schließlich ist in den Leitsätzen Fleisch nur von "Salami" die Rede und nicht von "vegetarischer Salami".
      Vielleicht ist es so ähnlich wie mit dem Wort "Plastikbomber" "Bomber" = Flugzeug das Bomben abwirft, "Plastikbomber" = Trabbi aus DDR-Zeiten mit Plastikkarosserie , also ganz was anderes.

      Viele Grüße
      Zuletzt geändert von Henry Rose; 22.06.2016, 14:22.
      E-Mail: post@rose-fleischtechnik.de

      www.rose-fleischtechnik.de

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        #4
        Gesetz geht über Leitsatz...
        Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!!

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