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Zahlen und Schweigen oder Wiederspruch einlegen?

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    Zahlen und Schweigen oder Wiederspruch einlegen?

    Fakt ist: Ich bin es selber schuld, mit dem Handy am Ohr von nem Mopped Bullen erwischt worden.
    Das war Anfang Febraur nach Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges.
    Nun kommt am Sa. der Bußgeldbescheid und die wollen vom insgesamt 83,50€ = 60€ Bußgeld, 20€ Gebühren, 3,50€ Auslagen (Einschreiben)

    Nun habe ich im Fernsehen Ende Januar vor Inkrafttreten des neuen Kataloges gesehen und gehöhrt das wie bisher bei den 40€ bleibt, darüber habe ich mit dem grünen Jungen vor Ort auch noch drüber gestritten weil dieser steif und fest behaupt das es jetzt auch 60€ kostet.
    Meine Recherche hat aber ergeben das weiterhin 40€ fällig sind
    siehe hier >>> http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-...katalog.htm#12 und das ist ne offiziele Webseite vom Verkehrsministerium

    Wiederspruch einlegen oder den Ball flachhalten wegen der zusätzlichen Gebühren die da noch kommen könnten, denn die 20€ die man mir schon berechnet hat finde ich happig
    Bananenrepublik

    #2
    also ich würde mal sagen, nimm es einfach hin und zahl.
    es sind ja "nur" 20€.
    wenn du ma weiter rechnest und das dann evtl vor gericht landet musst du auch noch einen anwalt bezahlen und so weiter.
    dann kommst du im endefekt teurer und wünschst dir du hättest einfach gezahlt.
    naja, letztendlich musst du es natürlich selber wissen.
    ich an deiner stelle würde einfach zahlen.

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      #3
      Ich bin jetzt etwas schlauer.
      Im Bußgeld Bescheid steht: "Die Regelgeldbuße wurde wegen Eintrag7en beim Kraftfahrt-Bundesamt erhöht"
      d.H. weil ich schon 1 Punkt habe (wegen Tiefflug ausserhalb geschlossener Ortschaft) werde ich extra abgezockt, ich könnte kotzen :baby: was hat bitteschön das eine mit dem anderen zu tuen?

      Das geht morgen raus
      Wiederspruch gegen Bußgeldbescheid
      Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Thomas Schröder, Wiederspruch gegen die Höhe des Bußgelbescheides ein. Nach meinem Wissen und meinen Recherchen ist der Bußgeld Regelsatz für das mir zur Last gelegte Delikt nicht erhöht worden und beträgt somit weiterhin 40€. Als Quelle für diese Information berufe ich mich auf die Internetseite des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dies können Sie gerne hier nachlesen http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-...katalog.htm#12
      In Ihrem Schreiben steht : „Die Regelgeldbuße wurde wegen Eintrag/en beim Kraftfahrt-Bundesamt erhöht Richtig ist das ich eine Eintragung in Höhe von 1 Punkt beim KBA in Flensburg habe wegen überhöhter Geschwindigkeit habe aber bitte was hat dies mit dem jetzigen Vorfall zu tuen ? Werde ich jetzt für eine Sache ein 2 mal mal bestraft bzw. zur Kasse gebeten?
      Ich fordere Sie hiermit auf den an mich ergangen Bescheid zu korrigieren, des weiteren erlaube ich mir ihnen eine pauschale Aufwandsentschädigung für meine Zeit und Aufwendungen in Höhe von 25€ zu berechnen.
      Hochachtungsvoll

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        #4
        hmm echt ungerecht wegen vorhandendenem Punkt in Flensburg mehr zu bezahlen.

        Aber vielleicht stellst du die Frage mal im Forum (www.bußgeldkataloge.de).
        Dir haben dort bestimmt mehr Ahnung und vielleicht das Problem schonmal gehabt.

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          #5
          ja, das ist voll unfähr.
          aber ich denke mal das ist so gemacht, damit auch die unbelehrbaren vieleicht doch abgeschreckt werden. :-)
          ich gehöre ja auch dazu, aber mich haben sie zum glück noch nie engehalten, außer einmal weil ich nicht angeschnallt war.
          aber mein ehemaliger chef hat lieber weise die strafe gezahlt (das weiß er nur nicht)

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            #6
            Du sollst zahlen mann, halt dich an die Regeln. sonst ist bald schicht im schacht

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