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Geschäftsübenahme in einer Metzgerei

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    Geschäftsübenahme in einer Metzgerei

    Salve,
    folgendes Problem bzw. Fragestellung:
    Ein guter alter Bekannter von der Meisterschule hat mich angerufen und mir folgendes geschildert:
    Er kann - will - soll den Laden von seinem Chef übernehmen.

    Gut geführtes Fachgeschäft in einer deutschen Großstadt mit 2 Marktwagen dabei die mehrfach pro Woche an verschieden Plätzen im Einsatz sind und auch von der Kundschaft angenommen werden.
    Jahresumsatz >= 1.000.000 Euro
    Alles gregelt und besprochen eine Ablösesumme wird fällig im 6-stelligen Bereich usw. usw.

    Jetzt kommt´s
    Er soll die Senior Chefin mit übernehmen sonst würde er die Bude nicht bekommen Punkt.
    Die Dame hat noch ein paar Jahre bis zur Rente und deshalb soll sie im Betrieb bleiben.

    Die gute muß aber der absolute Drachen sein und auch vor der Kundschaft kein Blatt vor den Mund nehmen, belegt hat mein Kumpel das durch einen Twitter Tread dessen Link er mir geschickt hat.

    Wie kommt er aus der Nummer raus ohne den Drachen am Hals zu haben?
    Ich pers. würde mich darauf nicht einlassen und wenn ich schon eine fette Ablösesumme zahle dann bitte bestimme ich auch wer in "meinem Laden" arbeitet.

    #2
    Oh man das ist nicht einfach.Zumal er nicht abschätzen kann wie sie sich nach der Geschäftsübernahme aufführen wird.
    Bei so einer Summe und solch einem Drachen,die kann ihm den Laden in kurzer Zeit runterwirtschaften.
    Ihr Mann konnte ihr vieleicht eins aufs M... hauen,wenn es zu bund wurde.
    Das ganze aus der Ferne zu beurteilen ist schlecht aber es macht schon Bauchschmerzen.So eine an der Hacke zu haben und machtlos zu sein.













    Scheiß Alzheimer,wie war das mit der Kühlzelle nocheinmal?

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      #3
      Aber wenn das Geschäft schon seid Jahren mit dem Drachen läuft, wieso sollte dies in Zukunft anders sein?

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        #4
        RE: Geschäftsübenahme

        servus
        bei uns in der innung gab es auch so ein geschäft
        auf den laden waren alle metzger scharf
        aber man sollte die beiden töchter mit übernehmen weil sie ja woanders keine arbeit finden würden
        man muss dazu sagen die töchter waren auch schon um die 50
        jeder wollte das geschäft haben aber schlussendlich alle abgesagt weil das nicht tragbar ist
        man kann sich ja gut einarbeiten lassen meinetwegen ein halbes jahr oder jahr und danach entscheiden ob man sie noch haben will oder nicht
        aus der ferne kann man ihm aber keinen rat geben wie er es machen soll wenn man den laden und die chefin nicht kennt
        ich würde mir es aber gut überlegen
        sie ist nun mal ihr leben lang chefin gewesen und ich weiss nicht ob sich so eine frau einfach so unterordnen würde
        falls er es macht hier schon mal alles gute und viel glück
        gruss chris

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          #5
          Was ich da so herauslese ist das Problem das die gute Frau noch ein paarJahre in die Rentenkasse einzahlen will.
          Soll er doch den Rentenbeitrag zahlen und die gute Frau zu Hause lassen.
          Oder abends zum putzen holen, mal sehen wer länger durchhält....

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            #6
            RE: Geschäftsübenahme

            Einzige Möglichkeit die ich sehe
            Die Alte wie alle anderen mit übernehmen mit den gleichen Rechten und Pflichten wie alle anderen Angestellten auch und sie Auge behalten, für jede Kleinigkeit abmahmen und bei der 3.ten Abmahnung ist sie weg von der Fahne.

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              #7
              ..oder so....

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                #8
                Dann aber auf die Klausel im Übernahmevertrag achten.
                Deutsche BeamtendeutschSprache schwere Sprache!
                Viel Glück!

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                  #9
                  hallo,
                  kommt darauf an ob noch mehr bewerber da sind und bei einer 6 stelligen summe ich weiß ja nicht.man sagt immer 20% vom jahresumsatz als ablöse und dann den rest, maschinen,einrichtung und so weiter.erst mal im glauben lassen man kauft die sache, dann kümmert er sich nicht weiter unjd man hat ein bissel zeit um zu überlegen wie man da raus kommt.er wird die frau ja auch nicht als chefin einstellen und dann hat sie sowieso keine sonder rechte.sie hat ja keinen beamtenstatus und ich glaube auch nicht, dass jemand in der freien wirtschaft unkündbar ist.
                  gruß uwe

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                    #10
                    laut betrieblichem recht muss er alle bestehenden arbeitsverträge mit übernehmen. ich würde mir einen anwalt bzw. steuerberater zu rate ziehen, wie es eine lösung geben kann. komm ich nicht drumhin, die olle mitzunehmen, würd ich die finger von lassen. das ist ja eine zusätzliche belastung (weil spannungen vorprogrammiert) von anfang an und ich meine, ein existenzgründer hat am anfang genug andere probleme.
                    das nur mal so am rande.

                    lg smilla

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                      #11
                      Irgendwo gebietet es auch der Anstand dass wenn ein Geschäft verkauft wird, sich die ehemaligen Geschäftsinhaber zurückziehen. Anders kann es wieder sein wenn z.B. der Sohn das Geschäft übernimmt. Dass die bisherige Mitarbeiterstruktur weitestgehend erhalten bleibt bzw. erhalten bleiben sollte, versteht sich von selbst. Ich denke dass diese Frau erkennen muss das für sie, mit dem Verkauf der Metzgerei, ihre berufliche Tätigkeit in diesem Betrieb beendet ist. Wird diese Frau sozusagen von der Chefin zu einer normalen Mitarbeiterin degradieret hätte das vermutlich negative Folgen für sie selbst, alle anderen Mitarbeiter und insbesondere für ihren neuen Chef – unabhängig davon ob die beiden sich gut oder eher weniger gut verstehen. Dass sie noch einige Jahre bis zur Rente brauchen würde kann kein Argument sein.

                      Ich unterstelle dieser Frau jetzt einfach mal dass sie eine hoch qualifizierte Fachkraft ist und daher in vielen anderen Metzgereien sofort eingestellt werden würde. Des Weiteren unterstelle ich ihr dass sie sich bereits in einem fortgeschrittenen Alter befindet. Für solche Personen gibt es Sonderregelungen. Sie sollte sich nach näheren Infos bei der zuständigen Behörde (Arbeitsamt) erkundigen.


                      Für mich, wäre ich in dieser Situation wie Tom`s Meisterkollege, gäbe es in einem solchen Fall überhaupt kein Vertun. Ich bin der Meinung dass es moralisch völlig unanständig ist nach der Aufgabe des Betriebes in diesem Betrieb weiterhin tätig zu sein. Die Geschäftshierarchie muss nach einer Übernahme neu durchdacht werden. Hier jetzt mit Abmahnungen irgendwas hin und her zu Tricksen, halte ich für Kindergartenspielereien. Dieser Schuss kann auch nach hinten los gehen.

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