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Coburger-Bratwurst / Thüringer-Bratwurst Rezept

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    Coburger-Bratwurst / Thüringer-Bratwurst Rezept

    Hey Leute

    hat jemand zufällig ein Rezept für Coburger-Bratwurst und Thüringer-Bratwurst.

    LG
    Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 01.04.2021, 08:15. Grund: Überschrift angepasst

    #2
    Hallo Stefano,

    Probiers mal hier mit: auf die Schnelle rauskopiert. Die untere Seite zuerst nehmen.
    Grobe Bratwurst 02-Apr-2021 16-51-52.pdf
    Zuletzt geändert von Jürgen Huber; 04.04.2021, 13:11.
    Liebe Grüße

    Jürgen Huber
    Huber Consult e.K.

    Metzgermeister,
    Betriebswirt d. Hdw.
    staatl. gepr. Fleischtechniker
    REFA-Prozessorganisator
    Unternehmercoach
    Fachberater für die Fleischwirtschaft

    www.fleischer-beratung.de

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    • Uwe Jacobs
      Uwe Jacobs kommentierte
      Kommentar bearbeiten
      Hallo, hier ist der Australische Hobby Wurstler :-). Sehr interessante Discussion und Rezepte. Das obige Rezept bezieht sich u.A auf "Bratwurst-Grundbraet Rezept 2601" Waere es moeglich dieses auch zu bekommen. Vielen Dank

    #3
    Hallo Jürgen, vielen Dank, ich füge deine Original-Bilder anbei nochmals als Grafiken ein. Schönen Ostermontag.

    Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht  Name: CCBF3CC7-7D6B-4009-A123-F9CF42DF567A.jpeg Ansichten: 0 Größe: 791,7 KB ID: 44958


    Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht  Name: 297865AD-6FA5-47F7-AC97-40244DB79D0C.jpeg Ansichten: 0 Größe: 650,3 KB ID: 44960
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      #4
      Hallo Zusammen,
      Sorry, ich war lange nicht mehr hier.
      Die Coburger Bratwurst wird normalerweise nur mit Salz und Pfeffer gemacht.
      Als Därme werden Schleißdärme (Bändel) verwendet.
      Besonderheit: werden über Kiefernzapfen gebraten.
      Fränkische Grüße

      Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: BratwurstBändel.JPG
Ansichten: 1631
Größe: 35,5 KB
ID: 44967
      ... und ja, die werden so locker gefüllt (an den Enden stehen auch immer 2cm Darm über), da sie einzeln abgeschnitten werden.
      Angehängte Dateien

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        #5
        Hi. Was ich schon immer mal wissen wollte: warum wird bei der Thüringer Rostbratwurst dieser Darm verwendet? Ich habe sie natürlich auch hier und da probiert, aber wirklich einen adäquaten Vorteil sehe ich dadurch aus der Verbrauchersicht nicht. Oder eher so ein regionales Merkmal? Danke für die Aufklärung.

        Kommentar


          #6
          Hallo Mario,
          Ja ist regional, übrwiegend in Franken und Teilen von Thüringen verbreitet.
          Der Darm wird ja, ich sags mal salopp vom Schweinedarm abgezogen (geschleißt), er ist sehr dünn, und dadurch sehr zart im Biss,
          Die Wurst fällt nach dem Braten nich so zusammen wie in einem Schweinedarm, und platzt nicht so schnell, das hängt natürlich auch damit zusammen, dass der Bändel sehr locker gefüllt wird.
          Er bräunt sehr schön rings rum.
          Ein weiterer Vorteil ist natürlich, dass ich vom Schweinedarm, wenn ich selbst Därme putze, einen doppelten Nutzen habe, einmal den regulären Darm, und on Top noch den Schleiß.
          Dadurch, dass die S-Därme ja im Döschen gekauft werden, und immer weniger Därme selbst geputzt werden, muss man natürlich die Bändel zukaufen.
          Wenn man außerhalb Frankens, oder Thüringens, eine fränkische Bratwurst verkaufen möchte, sollte natürlich auch der Darm passend sein.
          Fränkische Grüße

          Kommentar


            #7
            Hallo Franke, lieben Dank für diese ausführliche und informative Erläuterung. Doofe Zusatzfrage: muss der Scheiß auch aus Thüringen kommen, dass sich die Wurst Original Thüringer Bratwurst nennen darf? Für die Gewürze ist das glaube ich schon der Fall

            Kommentar


              #8
              Wir haben in Deutschland seit 1992 für die verschiedensten Lebensmittel geographisch geschützte Bezeichnungen. Die Thüringer Bratwurst gehört auch dazu. Wenn also diese Wurst nicht in Thüringen hergestellt wurde, würde ich sie auch nicht Thüringer Rostbratwurst oder Thüringer Bratwurst nennen. Nenn sie doch nach Art Thüringer Rostbratwurst.
              Liebe Grüße

              Jürgen Huber
              Huber Consult e.K.

              Metzgermeister,
              Betriebswirt d. Hdw.
              staatl. gepr. Fleischtechniker
              REFA-Prozessorganisator
              Unternehmercoach
              Fachberater für die Fleischwirtschaft

              www.fleischer-beratung.de

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                #9
                Da kann ich Herrn Huber nur beistimmen. Die Thüringer ist seit 2004 geschützt.

                Anmerkung zur Coburger:
                Sie enthält u. a. auch einen Rindfleischanteil (bin mir jetzt nicht sicher, aber müssten mind. 15% sein), außerdem kann sie rohes Ei enthalten.

                Kommentar


                  #10
                  Hallo Zusammen,
                  mir hat das mit der geographischen Angabe (g.g.A) keine Ruhe gelassen.
                  Anbei mal eine Info, die ich vor Jahren mal gefunden hab. Denke es war vom Fleischerverband.

                  Auch nachzulesen in der VO EU 1151/2012 (Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel)

                  "Geschützte geographische Angaben [23. Dezember 2005]

                  Übersicht über die wichtigsten geschützten Angaben in Deutschland gelegener Herkunftsregionen oder Orte bei Fleisch und Fleischerzeugnissen:
                  Fleischerzeugnisse
                  • Ammerländer Dielenrauchschinken, Ammerländer Katenschinken
                  • Ammerländer Schinken, Ammerländer Knochenschinken
                  • Greußener Salami
                  • Schwarzwälder Schinken
                  • Nürnberger Bratwürste oder Nürnberger Rostbratwürste
                  • Thüringer Leberwurst
                  • Thüringer Rotwurst
                  • Thüringer Rostbratwurst
                  • Frisches Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse):
                  • Diepholzer Moorschnucke
                  • Lüneburger Heidschnucke
                  • Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch
                  Die eingetragenen Bezeichnungen dürfen nur verwandt werden, wenn Sie bzw. Ihr Produkt die eingetragenen Voraussetzungen für eine Verwendung erfüllen. Bitte beachten Sie, dass nicht nur die Bezeichnung als solche geschützt ist, sondern auch jegliche direkte oder indirekte Bezugnahme oder Anspielung (so z. B. die Bezeichnungen „... nach Thüringer Art.“, „... nach dem Herstellungsverfahren der Nürnberger Bratwurst“ etc.). Sollten Sie eine der Bezeichnungen unrechtmäßig verwenden, würden Sie vom jeweiligen Schutzverband abgemahnt werden. Sie müssten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, u. U. die Kosten des vom jeweiligen Schutzverband beauftragten Rechtsanwalts tragen, Auskunft über Ihre Umsätze erteilen und Schadensersatz leisten."

                  Gruß Jürgen

                  Kommentar


                    #11
                    Hallo Jürgen,
                    dann dürfen Bezeichnungen wie Nürnberger Art + nach Art der Thüringer bei Bratwurst nicht verwendet werden

                    Kommentar


                      #12
                      Hallo Roschi,
                      ja genau richtig

                      Kommentar


                        #13
                        Ja solange diese Wurst eben nicht aus den geschützten Bereich kommt.
                        Aber nach Art...... geht.
                        Liebe Grüße

                        Jürgen Huber
                        Huber Consult e.K.

                        Metzgermeister,
                        Betriebswirt d. Hdw.
                        staatl. gepr. Fleischtechniker
                        REFA-Prozessorganisator
                        Unternehmercoach
                        Fachberater für die Fleischwirtschaft

                        www.fleischer-beratung.de

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                          #14
                          Zitat von Jürgen Huber Beitrag anzeigen
                          Ja solange diese Wurst eben nicht aus den geschützten Bereich kommt.
                          Aber nach Art...... geht.
                          Hallo,
                          nein jegliche Bezugnahme ist nicht erlaubt, hat Fleischdesigner oben ja schön ausgeführt, ein Kollege von mir hatte nachdem er auf einem Festival Rostbratwurst nach Thüringer Art verkauft hat Post vom Anwalt mit einer Abmahnung incl. ich meine um die 500 Euro Gebührenrechnung.
                          Grüße Tom

                          Kommentar


                            #15
                            Leider keine einheitliche Meinung. Für Klärung wäre ich sehr dankbar

                            Kommentar


                              #16
                              Hallo Roschi,
                              doch einheitliche Meinung
                              Ich hab den Link zur Verordnung, zum Nachlesen, in meinem Post mit eingefügt.
                              Da steht das eindeutig drin.
                              Gruß
                              Jürgen

                              Kommentar


                                #17
                                Ich sehe hier auch einen Widerspruch. Herr Huber sagt nach „Art Thüringer“ geht, Tom Taylor sagt jegliche Bezugnahme wäre verboten. Ich kenne es auch so, dass man es Thüringer Art nennen darf. Genauso wie Art Münchner Weißwurst

                                Kommentar


                                  #18
                                  Dürfte in den Leitsätzen stehen

                                  Kommentar


                                  • Fleischdesigner
                                    Fleischdesigner kommentierte
                                    Kommentar bearbeiten
                                    Leider nein, g.g.A. steht nicht in den Leitsätzen

                                  #19
                                  Hallo Magister
                                  hier gibts keinen Widersprüche
                                  ich habe klar geschrieben, dass man es in der Verordnung nachlesen kann.
                                  Der Link befindet sich in meinem Post vom 13.04 (und zwar ist das die VO EU 1151/2012)

                                  Einfach auf der Seited die PDF Version in DE Sprache auswählen!

                                  Die Verordnung heißt (Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel)

                                  Vilt hat man das auch überlesen, sorry, meine Schuld wenn ich es nicht groß genug geschrieben habe

                                  Man muss halt in der VO etwas suchen bis man das findet.

                                  Gruß
                                  Jürgen

                                  Kommentar


                                    #20
                                    Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Artikel 13.png
Ansichten: 846
Größe: 127,6 KB
ID: 45006

                                    Kommentar


                                    • Fleischdesigner
                                      Fleischdesigner kommentierte
                                      Kommentar bearbeiten
                                      Hier der Auszug aus der VO 1151/2012

                                    #21
                                    Bei Nürnberger + Thüringer Bratwurst handelt es sich um eine geografisch geschützte Herkunftsbezeichnung. Jegliche Anspielung wie Art/nach Art der... sind nicht erlaubt. Jürgen + Tom haben ganz klar recht. Ich hab heute mit einem Veterinär vom Veterinärsamt + einem Mitarbeiter vom Marktamt/Amt für Verbraucherschutz telefoniert; und die sind dann nach längeren hin und her zur gleichen Meinung gekommen wie Jürgen + Tom

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                                      #22
                                      Anders ist die Sachlage bei Münchner Weißwurst - handelt es sich nicht um einen geografisch geschützten Begriff. Ein Gericht hat um 2009 entschieden, das die weitaus größere Menge an Münchner Weißwurst nicht in München, sondern in den anderen Bayerischen Regierungsbezirken hergestellt wird!

                                      Kommentar


                                        #23
                                        Okay. Wieder etwas gelernt.
                                        Danke für die Richtigstellung.
                                        Liebe Grüße

                                        Jürgen Huber
                                        Huber Consult e.K.

                                        Metzgermeister,
                                        Betriebswirt d. Hdw.
                                        staatl. gepr. Fleischtechniker
                                        REFA-Prozessorganisator
                                        Unternehmercoach
                                        Fachberater für die Fleischwirtschaft

                                        www.fleischer-beratung.de

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                                          #24
                                          Vielen Dank für diese Informationen, über dieses Gerichtsurteil habe ich auch nicht gehört und hätte gedacht, dass „Art Thüringer“ möglich ist. Da ist Fleischportal tatsächlich ein Mehrwert!

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                                            #25
                                            Sehr empfehlenswert ist die WebSite vom BMEL dazu:

                                            https://www.bmel.de/DE/themen/landwi...%20stattfinden.

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