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Selbst erarbeitete Würzungen = Eigentum des Betriebes?

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    Selbst erarbeitete Würzungen = Eigentum des Betriebes?

    Angenommenerweise ein AN hat eine vielzahl von Naturwürzungen im laufe seiner Betriebszugehörigkeit entwickelt, und will die Firma verlassen.
    Kann und darf er seine erarbeiteten Rezepturen , die problemlos in der Produktion laufen, mitnehmen ohne das die Firma diese weiterverwenden darf?

    #2
    Du schreibst ja selbst "im Laufe seiner Betriebszugehörigkeit".

    Somit sind die entwickelten Rezepturen Eigentum des Betriebes!

    Er darf sie meiner Meinung nach ohne Zustimmung des Betriebes weder weitergeben noch mitnehmen.
    Oftmals sind solche Sachen auch in den Arbeitsverträgen genau geregelt.

    Jedenfalls würde ich als Betriebsinhaber auf keinen Fall einem solchen Vorgehen zustimmen.
    Meine Mitarbeiter haben ALLE einen entsprechenden Passus im Vertrag
    (Stichwort Betriebsgeheimnisse).

    Was anderes wäre es, wenn der Mitarbeiter diese Rezepturen bereits fertig entwickelt in den Betrieb mitbringt.


    Wie gesagt, ist meine persönliche Meinung!
    Um Rechtssicherheit zu erlangen sollte ein Anwalt konsultiert werden.


    gruß

    Frank

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      #3
      RE: selbst erarbeitete Würzungen= Eigentum des Betriebes?

      Ich denke, dass mein Vorschreiber Frank die Frage falsch verstanden hat. Ich verstehe es so, dass es darum geht ob der EX-Betrieb die Rezepturen weiterhin verwenden darf, wenn der Entwickler das Unternehmen verlässt.
      Klar darf der Betieb der Rezepturen weiterhin verwenden, weil er sie schließlich indirekt erworben hat indem der Mitarbeiter seine Fachkompetenz in das Unternehmen miteingebracht hat und dafür ja auch bezahlt wurde.
      Andersrum ist es etwas verzwickter. Ist das Produkt nicht durch ein Patent (für Würzungen schreibt das Patentamt eigentlich keines zu) dem Betrieb zugeschrieben wird es schwer dem Mitarbeiter nachzuweisen, dass er die Rezeptur zu 100% in das Konkurenzunternehmen einbringt, weil dazu müsste ja der neue Arbeitgeber gezwungen werden seine Rezeptur offen zu legen und dafür wird es keinen richterlichen Beschluss geben. Im Zweifelsfall kann man das Rezept ja auch leicht abwandeln und so wird statt 0,5g Nelken eben 0,53g Nelken angegeben.

      Im Grunde ist das ja extrem Üblich und wesentlicher Bestandteil des Arbeitsalltages vieler Produktentwickler die Produkte der Konkurrenz zu kopieren. Man sagt dass, die genaue Rezeptur von Coca-Cola nur eine Hand voll Menschen kennt.

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        #4
        Also kann ich nicht das von mir verfasste Rezepturenbuch, mit den von mir verfassten Rezepturen entfernen, und auch dem Betrieb nicht veranlassen nach meinem ausscheiden nicht mehr anhand dieser entwickelten Mischungen zu produzieren.
        Schade eigentlich

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          #5
          Also kann ich nicht das von mir verfasste Rezepturenbuch, mit den von mir verfassten Rezepturen entfernen
          Ist ja logisch, dass das diebstahl ist.

          und auch dem Betrieb nicht veranlassen nach meinem ausscheiden nicht mehr anhand dieser entwickelten Mischungen zu produzieren.
          Glaubst du ernsthaft, dass z.B. Volkswagen den neuen Golf weiterhin nicht produzieren darf nur weil ein Mitarbeiter der an der Entwicklung beteiligt war das Unternehmen verlässt???????

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            #6
            Man sagt dass, die genaue Rezeptur von Coca-Cola nur eine Hand voll Menschen kennt.
            ich hab in galileo gesehen das es nur 2-3 sind also ist eine hand voll schon richtig ;-)

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              #7
              Glaubst du ernsthaft, dass z.B. Volkswagen den neuen Golf weiterhin nicht produzieren darf nur weil ein Mitarbeiter der an der Entwicklung beteiligt war das Unternehmen verlässt???????
              Nein, so blauäugig bin ich dann doch nicht!

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