Sehr geehrte Community,
hier möchte ich einen wichtigen Beitrag in diesem Forum aufgreifen.
Möchte hier für Transparenz sorgen.
Innovationen und Investitionen werden in der überwiegenden Anzahl der Unternehmen ohne die zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel (nicht rückzahlbare Zuschüsse, Darlehen, Haftungsfreistellungen und öffentliche Beteiligungen) finanziert. Erhebliche Mittel werden schlicht nicht abgerufen und verbleiben so ungenutzt - vor allem weil sie nicht bekannt sind.
Präzise und durch unsere fachübergreifende Kompetenz stets auf den aktuellen Bedarf zugeschnitten beraten wir jedes Unternehmen egal welcher Größe mit erfahrenen Unternehmensberatern/Fördermittelmanager mit unserem Kooperationspartner Buse & Partner je nach individueller Aufgabenstellung interdisziplinär in Deutschland, Österreeich und der Schweiz in allen Phasen der Geschäftstätigkeit – von der Gründung über Akquisitionen und die internationale Expansion bis hin zur Nachfolgeplanung mit dem Schwerpunkt „Übernahme von Beirats- und Aufsichtsratsmandaten und internationales Fördermittelmanagement sowie Projektfinanzierung.
Darüber hinaus verfügen wir über Spezialisten und Expertenteams, die ständig aktuelles Fachwissen für Mandanten mit anderem Fokus – etwa im Bereich der kapitalmarktorientierten Unternehmen oder in der Beratung der öffentlichen Hand – gewinnbringend für unsere Auftraggeber einsetzen.
Fördermittelmanagement
Wir unterstützten national/europaweit bei der Akquisition von öffentlichen Fördermitteln, insbesondere nicht rückzahlbaren Zuschüssen, öffentliche Darlehen, Haftungsfreistellungen, Bürgschaften und öffentliche Beteiligungen und bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen.
Wir übernehmen die Identifikation von Fördermittelrisiken und berät bei der Vermeidung von Rückzahlungen erhaltener Fördermittel.
Projektfinanzierung
Wir unterstützten bei der Suche nach und den Gesprächen mit einer geeigneten Hausbank. So können von Anfang an Konditionen gesenkt und Übersicherungen vermieden werden.
Übernahme von Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten
Wir übernehmen die Kontroll-, Beratungs- und Leitungsfunktion eines Aufsichtsrates oder Beirates zur Unterstützung der Unternehmensführung.
Im Zuge der öffentlichen Debatte um die "Corporate Governance" erhält die Professionalisierung der Aufsichtsrats- und Beiratstätigkeiten eine besondere Bedeutung.
Viel zu viele Unternehmen verzichten immer noch auf die Kontroll-, Beratungs- und Leitungsfunktion zur Unterstützung der Unternehmensführung.
Ein Beirat ist ein Gremium mit beratender Funktion. Beiräte haben oft wenig oder keine Entscheidungsbefugnisse und Kontrollfunktion, sondern beschränken sich auf Beratungen und Empfehlungen.
In deutschen Aktiengesellschaften wird die Unternehmensführung durch den Vorstand wahrgenommen. Dessen Tätigkeiten müssen, um bspw. Misswirtschaft oder eigennütziges Fehlverhalten zu unterbinden oder aufzudecken, durch eine weitere Instanz kontrolliert werden. Hierzu ist es notwendig, ein Aufsichtsgremium einzurichten, welches eine angemessene Kontrolle des Vorstands sicherstellt. Dieses ist im deutschen System der Aufsichtsrat.
Ergänzend hierzu können freiwillig weitere Kontrollgremien wie Beiräte oder Aktionärsausschüsse eingerichtet werden. (vgl. dazu auch Corporate Governance)
Der Aufsichtsrat nimmt neben seiner Kontrolltätigkeit aber auch eine Beratungsfunktion des Vorstands wahr.
Stehe für weitere Informationen und Auskünfte jederzeit zur Verfügung.
http://www.friedrich-lanzer.eu
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Lanzer
Moderator
hier möchte ich einen wichtigen Beitrag in diesem Forum aufgreifen.
Möchte hier für Transparenz sorgen.
Innovationen und Investitionen werden in der überwiegenden Anzahl der Unternehmen ohne die zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel (nicht rückzahlbare Zuschüsse, Darlehen, Haftungsfreistellungen und öffentliche Beteiligungen) finanziert. Erhebliche Mittel werden schlicht nicht abgerufen und verbleiben so ungenutzt - vor allem weil sie nicht bekannt sind.
Präzise und durch unsere fachübergreifende Kompetenz stets auf den aktuellen Bedarf zugeschnitten beraten wir jedes Unternehmen egal welcher Größe mit erfahrenen Unternehmensberatern/Fördermittelmanager mit unserem Kooperationspartner Buse & Partner je nach individueller Aufgabenstellung interdisziplinär in Deutschland, Österreeich und der Schweiz in allen Phasen der Geschäftstätigkeit – von der Gründung über Akquisitionen und die internationale Expansion bis hin zur Nachfolgeplanung mit dem Schwerpunkt „Übernahme von Beirats- und Aufsichtsratsmandaten und internationales Fördermittelmanagement sowie Projektfinanzierung.
Darüber hinaus verfügen wir über Spezialisten und Expertenteams, die ständig aktuelles Fachwissen für Mandanten mit anderem Fokus – etwa im Bereich der kapitalmarktorientierten Unternehmen oder in der Beratung der öffentlichen Hand – gewinnbringend für unsere Auftraggeber einsetzen.
Fördermittelmanagement
Wir unterstützten national/europaweit bei der Akquisition von öffentlichen Fördermitteln, insbesondere nicht rückzahlbaren Zuschüssen, öffentliche Darlehen, Haftungsfreistellungen, Bürgschaften und öffentliche Beteiligungen und bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen.
Wir übernehmen die Identifikation von Fördermittelrisiken und berät bei der Vermeidung von Rückzahlungen erhaltener Fördermittel.
Projektfinanzierung
Wir unterstützten bei der Suche nach und den Gesprächen mit einer geeigneten Hausbank. So können von Anfang an Konditionen gesenkt und Übersicherungen vermieden werden.
Übernahme von Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten
Wir übernehmen die Kontroll-, Beratungs- und Leitungsfunktion eines Aufsichtsrates oder Beirates zur Unterstützung der Unternehmensführung.
Im Zuge der öffentlichen Debatte um die "Corporate Governance" erhält die Professionalisierung der Aufsichtsrats- und Beiratstätigkeiten eine besondere Bedeutung.
Viel zu viele Unternehmen verzichten immer noch auf die Kontroll-, Beratungs- und Leitungsfunktion zur Unterstützung der Unternehmensführung.
Ein Beirat ist ein Gremium mit beratender Funktion. Beiräte haben oft wenig oder keine Entscheidungsbefugnisse und Kontrollfunktion, sondern beschränken sich auf Beratungen und Empfehlungen.
In deutschen Aktiengesellschaften wird die Unternehmensführung durch den Vorstand wahrgenommen. Dessen Tätigkeiten müssen, um bspw. Misswirtschaft oder eigennütziges Fehlverhalten zu unterbinden oder aufzudecken, durch eine weitere Instanz kontrolliert werden. Hierzu ist es notwendig, ein Aufsichtsgremium einzurichten, welches eine angemessene Kontrolle des Vorstands sicherstellt. Dieses ist im deutschen System der Aufsichtsrat.
Ergänzend hierzu können freiwillig weitere Kontrollgremien wie Beiräte oder Aktionärsausschüsse eingerichtet werden. (vgl. dazu auch Corporate Governance)
Der Aufsichtsrat nimmt neben seiner Kontrolltätigkeit aber auch eine Beratungsfunktion des Vorstands wahr.
Stehe für weitere Informationen und Auskünfte jederzeit zur Verfügung.
http://www.friedrich-lanzer.eu
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Lanzer
Moderator
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