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Kündigung schreiben aber wie?

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    Kündigung schreiben aber wie?

    Moin

    Meine nächste frage wäre wie schreibe ich eine Kündigung? (Ab 1.4.15 neuer Arbeitsbeginn )

    Reicht es aus,wenn ich schreibe

    Hiermit kündige ich zum 31.3.15 das Arbeitsverhältnis bei der Firma. .... aus dem Grunde eines Arbeitskollegen

    Mit freundlichen grüßen......

    Den grund gebe ich an (glaube ich muss ihn angeben ) da wenns Probleme in der neuen firma gibt das ich Arbeitslosengeld bekomme
    Zuletzt geändert von Ivan Besser; 23.02.2015, 18:21. Grund: Thema angepasst, wie angekündigt...

    #2
    Hallo Fleischa,

    vielen Dank für Deinen Beitrag.

    Da Du hier 3 verschiedene Fragen hattest, habe ich die Beiträge in verschiedene Themen gesplittet.

    Nun zu Deiner Frage: Kündigungen habe ich immer als Dreizeiler geschrieben.

    Adresse Empfänger
    Adresse Absender

    Betreff (Kündigung Arbeitsverhältnis)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit kündige ich fristgemäß zum (meistens 4 Wochen) unser Arbeitsverhältnis.

    Mit freundlichen Grüßen

    Fleischa

    Datum, Ort und Unterschrift

    FERTIG.


    Anderenfalls kannst Du auch solch ein Muster immer gut verwenden.
    Gründe würde ich keine rein schreiben, ich würde allerdings erst dann kündigen, wenn der neue Vertrag beiderseits unterschieben ist.
    Du kannst noch erwähnen, dass Du gerne ein Arbeitszeugnis hättest, wobei das ordentliche Unternehmen automatisch machen.

    Ich empfehle die Kündigung übrigens immer per Einschreiben (Übergabe) zu versenden.

    Viele Grüße

    Ivan
    Zuletzt geändert von Ivan Besser; 23.02.2015, 18:53.
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      #3
      So mach ich das.

      Ich gebe es wenns soweit ist persönlich ab

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        #4
        Vielen dank

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          #5
          Du kannst die Kündigung auch direkt bei deinen Arbeitgeber in der Personalabteilung oder bei deinem direkten Vorgesetzten abgeben. In diesem Fall solltest du dir den Empfang auf einer Kopie vom Empfänger bestätigen lassen. Damit sparst du dir die Kosten für das Einschreiben.

          Wenn schon Einschreiben, dann entweder mit Rückschein, damit du einen Nachweis in der Hand hast oder per Übergabeeinschreiben. Einschreiben immer am Schalter aufgeben, dann bekommst du einen Einlieferungsschein, mit dem du den Verbleib im Internet nachverfolgen kannst.

          Gründe braucht es nicht, außer in außergewöhnlichen Fällen, z.B. wenn du fristlos kündigst wegen schwerwiegenden Verfehlungen des Arbeitgebers. Ich hoffe, das das nicht für dich zutrifft.

          Arbeitskollegen sollten kein Kündigungsgrund sein, sondern ein Fall für den Arbeitgeber oder den Betriebsrat (z.B. bei Mobbing, der AG hat eine Fürsorgepflicht) oder die Polizei (bei schwerwiegenden Übergriffen).

          Wenn Du selbst kündigst, hast du erst mal eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld, also mach es erst nur wenn du einen neuen Job sicher hast.



          E-Mail: post@rose-fleischtechnik.de

          www.rose-fleischtechnik.de

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            #6
            Okej vielen dank für die information

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