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Hausschlachtung zuhause erlaubt

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    Hausschlachtung zuhause erlaubt

    Hallo liebe Forumgemeinde, ich bin gelernter fleischer und seit über 25 Jahre in dem Beruf tätig, Schlachten, Produktion gelernt. Jetzt frage ich mich ob ich auch zuhause für einige Kunden Schlachten und Wurst machen darf. Zubehör könnte ich günstig von einer Metzgerei die schließt aus der Nähe bekommen. Auch wäre ein Bolzenschussgerät vorhanden. Der Verkauf des Fleischs und der Wurstwaren würde ausschließlich an bekannte Freunde und kleinere Kunden aus der Umgebung und Nachbarn erfolgen. Oder brauche ich irgendwelche Genehmigungen wieder? Danke und Gruß

    #2
    Hallo Christoph.
    Bitte lies dir die Hinweise auf Wikipedia durch :
    https://de.wikipedia.org/wiki/Hausschlachtung
    Dort steht :Eine Abgabe des Fleisches an andere ist nicht gestattet.
    Gesetze und Vorschriften kannst du dann noch weiter erforschen oder mit dem zustaendigen Tierarzt besprechen.
    Ich bin (aus Erfahrung) ueberzeugt davon, dass du von Hof zu Hof fahren musst.
    LG

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      #3
      Ja ok, also darf ich im Prinzip nix verkaufen sonst kann es Probleme geben oder verstehe ich das richtig?

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        #4
        Hallo Christoph. So sieht es aus. Du darfst bei den Bauern oder wo auch immer jemand etwas zu schlachten hat schlachten. Nach alter Hausschlachtertradition. Wurst darfst du auch machen aber diese lediglich fuer den der schlachten liess. Verkaufen ist in beiden Faellen nicht drin. Ich habe mir in der Gesellenzeit ein Schlachthaus eingerichtet und die Bauern brachten mir das Schlachtvieh. Da hingen dann oft eine Vielzahl an Schweinen verschiedener Bauern. Das wurde vom Tierarzt nicht mehr erlaubt. Ich musste also wieder von Hof zu Hof fahren. Mit Anhaenger und Bruehmulde etc. Den Tierarzt darauf aufmerksam machend, dass die Katzen nachts die Oberschalen vom frisch geschlachteten Schwein, welches am Traktor hing, wegfressen antwortete er mir, dass dies das Risiko des Bauern sei. Meldest du ein Gewerbe an, "Schlachterei und Wursterei Christoph", und erfuellst die behoerdlichen Auflagen hast du freie Fahrt. Wenn du das in bestimmten Gebieten machen willst, z.B. stark besiedeltes Stadtteil kannste es auch wieder vergessen. Da gibts keine Genehmigung. Ich rate dir nochmals,-weil ich Metzgerdickschaedel kenne,-dich mit deinem Tierarzt zu unterhalten. Ich bin fast sicher, dass sich die Gesetzeslage von meiner Zeit zu deiner Zeit verschaerft hat.
        LG
        Zuletzt geändert von wuschel; 02.02.2016, 13:35. Grund: Buchstabe ausgetauscht

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          #5
          Zitat von Christoph H. Beitrag anzeigen
          Ja ok, also darf ich im Prinzip nix verkaufen sonst kann es Probleme geben oder verstehe ich das richtig?


          Du darfst nicht mal etwas verschenken. Wenn Du gewerblich Hausschlachtungen machen möchtest musst Du das natürlich anmelden und das ganze dann in zugelassenen Räumen herstellen. Allerdings..............wo kein Kläger da auch kein Richter.....

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            #6
            Ich weiß Bescheid! Danke Leute

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