Hallo liebe Experten,
durch Zufall bin ich auf das neue VerpackungsG gestoßen und da heißt es:" Wer erstmals eine mit Ware befüllte sog. systembeteiligungspflichtige Verpackung in Deutschland gewerbsmäßig in Verkehr bringt, muss ab Januar 2019 bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert sein."
Nun gilt offenbar folgende Ausnahme: "Serviceverpackungen sind Verpackungen, die vom Vertreiber am Ort der Abgabe mit der Ware befüllt werden (z. B. Tragetaschen, Coffee-to-go-Becher, Imbisseinweggeschirr- und besteck). Hier kann der Letztvertreiber verlangen, dass die Systembeteiligung von der Vorvertriebsstufe übernommen wird. Entsprechend gehen auch alle anderen Pflichten (z. B. Registrierung und ggf. Vollständigkeitserklärung) auf den Vorvertreiber über. Den an den Endverbraucher abgebenden Vertreiber treffen diesbezüglich keine weiteren Pflichten mehr aus dem VerpackG."
Heißt das, dass wir uns als Fleischerei um gar nichts kümmern müssen, oder besteht eine Pflicht, dass man überprüft, dass der Hersteller oder Großhändler etc seiner Registrierungspflicht nachgekommen ist? Wenn man verlangen kann, dann sollte man wahrscheinlich auch? Nachprüfbar?
Vielen Dank für die Klärung, mir schwirrt nämlich der Kopf vor lauter Gesetzesblabla. :-)
durch Zufall bin ich auf das neue VerpackungsG gestoßen und da heißt es:" Wer erstmals eine mit Ware befüllte sog. systembeteiligungspflichtige Verpackung in Deutschland gewerbsmäßig in Verkehr bringt, muss ab Januar 2019 bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert sein."
Nun gilt offenbar folgende Ausnahme: "Serviceverpackungen sind Verpackungen, die vom Vertreiber am Ort der Abgabe mit der Ware befüllt werden (z. B. Tragetaschen, Coffee-to-go-Becher, Imbisseinweggeschirr- und besteck). Hier kann der Letztvertreiber verlangen, dass die Systembeteiligung von der Vorvertriebsstufe übernommen wird. Entsprechend gehen auch alle anderen Pflichten (z. B. Registrierung und ggf. Vollständigkeitserklärung) auf den Vorvertreiber über. Den an den Endverbraucher abgebenden Vertreiber treffen diesbezüglich keine weiteren Pflichten mehr aus dem VerpackG."
Heißt das, dass wir uns als Fleischerei um gar nichts kümmern müssen, oder besteht eine Pflicht, dass man überprüft, dass der Hersteller oder Großhändler etc seiner Registrierungspflicht nachgekommen ist? Wenn man verlangen kann, dann sollte man wahrscheinlich auch? Nachprüfbar?
Vielen Dank für die Klärung, mir schwirrt nämlich der Kopf vor lauter Gesetzesblabla. :-)
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