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Deklaration von vorgeschnittener Wurst im Geschäft ?

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    Deklaration von vorgeschnittener Wurst im Geschäft ?

    Hallo miteinander.
    ich bin schon einige Jahre aus dem Beruf, aber ich informiere mich immer noch was in der Fleisch und Wurstbranche passiert. Mit den geltenden Bestimmungen/Lebensmittelgesetzen bin ich nicht mehr so auf der Höhe. Meine Frage lautet in welcher Form man vorgeschnittene Wurstwaren im Fleischerfachgeschäft deklariert. Muss man einen Ordner der für den Kunden zugänglich ist anlegen, in dem der Produktname und die Zutaten/Allergene aufgelistet sind anlegen ? Gibt es dafür Formulare zum runterladen ? Für genaue Auskünfte bedanke ich mich im voraus.
    Mfg. Wurstprofi

    #2
    Hallo wurstprofi,
    es hat sich einiges getan, aber nicht unbedingt in diesem Bereich. Als nächstes kommt die Rückverfolgbarkeit von Schweinefleisch, analog dem Rindfleisch wie wir es schon seit Jahrzehnten kennen. Einige Veterinäre verlangen dies bereits von den Metzgern.
    Grundsätzlich müssen alle Artikel in der Theke mit dem Grundpreis in mittelbarer Nähe angegeben werden.
    für die nicht verpackten Artikel in der Theke reicht Die entsprechenden Zutatenlisten welche beispielsweise in einem Ordner bereitgestellt werden können. Weiterhin müssen auch für diese unverpackten Artikel die Allergene angegeben werden.
    Alle Artikel, die bereits vor verpackt in der Theke liegen unterliegen der Fertigpackungsverordnung Und müssen entsprechend dieser etikettiert werden.
    Liebe Grüße

    Jürgen Huber
    Huber Consult e.K.

    Metzgermeister,
    Betriebswirt d. Hdw.
    staatl. gepr. Fleischtechniker
    REFA-Prozessorganisator
    Unternehmercoach
    Fachberater für die Fleischwirtschaft

    www.fleischer-beratung.de

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      #3
      vielen Dank Herr Huber.

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