Eine Frage an die Rechtsexperten unter uns: (Hallo Herr Dr. Halm)
Die 1169/2011 muss bis Ende 2014 umgesetzt sein.
Die Lebensmittelinformationen, die dann dem Verbraucher mitgeteilt werdden müssen, sind deutlich weitreichender als die bisherige Form.
Text 1
Spezielle Begriffsbestimmungen
im Sinne von Artikel 2 Absatz 4
1.„Nährwertdeklaration oder „Nährwertkennzeichnung bedeutet Informationen über
a) den Brennwert oder
b) den Brennwert sowie lediglich einen oder mehrere der folgenden Nährstoffe:
–Fett (gesättigte Fettsäuren, einfach ungesättigte Fettsäuren, mehrfach ungesättigte Fettsäuren);
–Kohlenhydrate (Zucker, mehrwertige Alkohole, Stärke);
–Salz;
–Ballaststoffe;
–Eiweiß;
Artikel 30 Inhalt
Text 2:
(1) 1Die verpflichtende Nährwertdeklaration enthält folgende Angaben:
a) Brennwert und
b) die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz.
2Gegebenenfalls kann in unmittelbarer Nähe zur Nährwertdeklaration eine Angabe erscheinen, wonach der Salzgehalt ausschließlich auf die Anwesenheit natürlich vorkommenden Natriums zurückzuführen ist.
(2) Der Inhalt der verpflichtenden Nährwertdeklaration gemäß Absatz 1 kann durch die Angabe der Mengen eines oder mehrerer der nachfolgenden Stoffe ergänzt werden:
a) einfach ungesättigte Fettsäuren,
b) mehrfach ungesättigte Fettsäuren,
c) mehrwertige Alkohole,
d) Stärke,
e) Ballaststoffe,
Interpretiere ich den Gesetzestext richtig, dass zu den bisherigen Angaben noch Kohlenhydrate, Zucker, Salz und gesättigte FS vollständig deklariert werden müssen? Oder wie verstehe ich Text 1?
Wichtigste Frage:
Müssen die Angaben durch durchgeführte Analysen belegt werden, oder können sie auch mathematisch berechnet werden?
Reicht es eventuell aus, die Produkte "normal" analysieren zu lassen und Kohlenhydrate, Salz und Zucker zu berechnen?
Wenn die Angaben tatsächlich durch Analysen verifiziert werden müssen, bedeutet das für die Fleischwarenbetriebe eine Preissteigerung der Analysen von 80-100 € auf ca. 250-300 €!! pro Artikel!!
Wer soll das bezahlen?
Die 1169/2011 muss bis Ende 2014 umgesetzt sein.
Die Lebensmittelinformationen, die dann dem Verbraucher mitgeteilt werdden müssen, sind deutlich weitreichender als die bisherige Form.
Text 1
Spezielle Begriffsbestimmungen
im Sinne von Artikel 2 Absatz 4
1.„Nährwertdeklaration oder „Nährwertkennzeichnung bedeutet Informationen über
a) den Brennwert oder
b) den Brennwert sowie lediglich einen oder mehrere der folgenden Nährstoffe:
–Fett (gesättigte Fettsäuren, einfach ungesättigte Fettsäuren, mehrfach ungesättigte Fettsäuren);
–Kohlenhydrate (Zucker, mehrwertige Alkohole, Stärke);
–Salz;
–Ballaststoffe;
–Eiweiß;
Artikel 30 Inhalt
Text 2:
(1) 1Die verpflichtende Nährwertdeklaration enthält folgende Angaben:
a) Brennwert und
b) die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz.
2Gegebenenfalls kann in unmittelbarer Nähe zur Nährwertdeklaration eine Angabe erscheinen, wonach der Salzgehalt ausschließlich auf die Anwesenheit natürlich vorkommenden Natriums zurückzuführen ist.
(2) Der Inhalt der verpflichtenden Nährwertdeklaration gemäß Absatz 1 kann durch die Angabe der Mengen eines oder mehrerer der nachfolgenden Stoffe ergänzt werden:
a) einfach ungesättigte Fettsäuren,
b) mehrfach ungesättigte Fettsäuren,
c) mehrwertige Alkohole,
d) Stärke,
e) Ballaststoffe,
Interpretiere ich den Gesetzestext richtig, dass zu den bisherigen Angaben noch Kohlenhydrate, Zucker, Salz und gesättigte FS vollständig deklariert werden müssen? Oder wie verstehe ich Text 1?
Wichtigste Frage:
Müssen die Angaben durch durchgeführte Analysen belegt werden, oder können sie auch mathematisch berechnet werden?
Reicht es eventuell aus, die Produkte "normal" analysieren zu lassen und Kohlenhydrate, Salz und Zucker zu berechnen?
Wenn die Angaben tatsächlich durch Analysen verifiziert werden müssen, bedeutet das für die Fleischwarenbetriebe eine Preissteigerung der Analysen von 80-100 € auf ca. 250-300 €!! pro Artikel!!
Wer soll das bezahlen?
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