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Mast-Geflügel als Bio-Geflügel-Fleisch verkauft

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    Mast-Geflügel als Bio-Geflügel-Fleisch verkauft

    Hallo in die Community,

    der Begriff Bio ist doch häufig zu verlockend und gewinnbringend:

    http://www.wz-newsline.de/home/panor...auft-1.1479228

    Beste Grüße
    Dr. Petra Ziemer

    #2
    Aw: Mast-Geflügel als Bio-Geflügel-Fleisch verkauft

    Hallo Frau Dr. Ziemer,

    vielen Dank für den interessanten Hinweis.

    Lustigerweise hatten wir vor 2 Tagen diesbezüglich eine Verbraucher Meldung.

    Der Geflügelzüchter soll in den vergangenen Jahren rund 800.000 kg konventionell aufgezogenes Geflügel gekauft und über die Hälfte davon als Bio-Fleisch verkauft haben.

    Finden Sie, dass hier eine Bewährungsstrafe gerechtfertigt ist?
    Sollte in solchen Fällen der Name des Betriebes bekanntgegeben werden?

    Der Geflügelmäster soll durch den Betrug rund 1,3 Millionen verdient haben. Wie hoch sollte hier die Strafe sein?
    Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 25.11.2017, 12:08.
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    Kommentar


      #3
      Aw: Mast-Geflügel als Bio-Geflügel-Fleisch verkauft

      Guten Morgen,

      Straftaten in der Lebensmittelbranche wird es immer geben (wie in allen Bereichen der Gesellschaft). Die Vorstellung mancher Politiker, durch Kontrollen diese vollständig zu verhindern ist unrealistisch.

      Die Frage, wann eine Bewährungsstrafe in Frage kommt, richtet sich immer nach dem Einzelfall. Aus diesem Grunde ist es aus Sicht des Verteidigers wichtig, eine realistische Einschätzung der Situation vorzunehmen. Es nützt nichts, dem verständlichen Wunsch des Mandanten auf einen Freispruch zu folgen, wenn eine Verurteilung aufgrund der Beweislage sicher ist. Hier gilt es ein aktives Krisenmanagement vorzunehmen und das Gericht davon zu überzeugen, dass der Unrechtsgehalt des Handelns erkannt wurde und eine Wiederholung von Straftaten nicht zu erwarten ist. Darüber hinaus sollte, soweit dies möglich ist, der Schaden wiedergutgemacht werden. Dann kommt eine Bewährungsstrafe in Frage, sofern die Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht überschreitet.

      Lässt sich die behauptete Straftat nicht nachweisen, was Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, ist auf eine Einstellung des Verfahrens (mit und ohne Auflagen) oder einen Freispruch hinzuarbeiten.

      Gerade in der Lebensmittelbranche gibt es so viele Regelungen, dass es kaum jemanden gelingen wird, diese alle einzuhalten. Ein übereifriger Staatsanwalt ist dann ggf. schnell mit einer Anklage. Dies kann jeden treffen.

      Wichtig ist bei Ermittlungen zunächst von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, egal was die Polizisten oder Behördenvertreter sagen.

      Über einen Rechtsanwalt ist sodann Akteneinsicht zu beantragen und danach eine Stellungnahme über den Rechtsanwalt abzugeben, nachdem man weiß, was die Behörde weiß.

      Das verständliche Bedürfnis in einer solchen Situation den Gesprächspartner sofort von seiner Unschuld zu überzeugen ist ehr schädlich, da durch die Einlassung die Behörde ggf. weitere Informationen oder Ermittlungsansätze erhält.

      Wichtig ist, dass der Rechtsanwalt nicht nur die gesetzlichen Regelungen sondern auch die die Betriebsabläufe kennt, um den Vorwurf ggf. zu entkräften oder so kompliziert darzustellen, dass eine Verurteilung ehr unwahrscheinlich erscheint und das Verfahren mit dieser Begründung eingestellt werden kann.

      Anbei der Gesetzestext zur "Bewährung"


      § 56 StGB (Strafaussetzung)
      (1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.

      (2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen des Verurteilten, den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen.

      (3) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wird die Vollstreckung nicht ausgesetzt, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung sie gebietet.

      (4) Die Strafaussetzung kann nicht auf einen Teil der Strafe beschränkt werden. Sie wird durch eine Anrechnung von Untersuchungshaft oder einer anderen Freiheitsentziehung nicht ausgeschlossen.
      RA Dr. Christian Halm
      Fachanwalt für Agrarrecht
      Fachanwalt für Versicherungsrecht
      Fachanwalt für Verwaltungsrecht
      www.agrarjurist.de

      Kommentar


        #4
        Aw: Mast-Geflügel als Bio-Geflügel-Fleisch verkauft

        Guten Tag.
        An dieser Stelle moechte ich Herrn Dr. Halm fuer seine Ausfuehrungen danken. Besonders den "geschwaetzigen" Kollegen und Kolleginnen sei damit gedient.
        Ebenso moechte ich hervorheben, dass nicht immer alles ist wie es scheint. Meiner Meinung nach werden Vorverurteilungen viel zu schnell ausgesprochen bzw. in die Zeitungen gesetzt und damit zum allgemeinen Meinungsbild bei den Verbrauchern. Viel zu viele Firmen und Unternehmer wurden in der Vergangenheit aufgrund von wiederholten Publizierungen nicht bestaetigter Verdachtsmomente in den geschaeftlichen Ruin getrieben. Wenn das Gericht im besagten Fall einen Betrug feststellt, wird es den Unternehmer verurteilen. Diese Verurteilung ist und bleibt jedoch dann ein Einzelfall und es sollte tunlichst vermieden werden dies auf die gesamte Branche zu multiplizieren. Wir, in allen Bereichen der Fleischbranche, muessen uns damit abfinden, dass wir unter staendigem Beschuss der selbsternannten Tier- und Menschenschuetzer stehen. Handeln wir also so, dass wir ihnen keine Munition liefern.
        Gruss
        Harald

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