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Wettbewerbsrecht und Werbung in der Fleischbranche

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    Wettbewerbsrecht und Werbung in der Fleischbranche

    Der Hersteller des «Rotbäckchen»-Safts darf ab sofort nicht mehr mit verschiedenen Gesundheitsversprechen auf dem Flaschenetikett werben.

    Die Aussagen «lernstark» sowie «mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit» seien wettbewerbswidrig, heißt es in dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az. 9 U 405/13).

    Die Werbung verstoßt nach Auffassung der OLG gegen eine EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln. Die sog. Health-Claim-Verordnung soll Verbraucher vor irreführenden oder wissenschaftlich nicht bewiesenen Angaben schützen.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Bei jeder Werbung in der Fleischerbranche ist darauf zu achten, dass nur nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben gemacht werden, die wissenschaftlich belegt sind.
    RA Dr. Christian Halm
    Fachanwalt für Agrarrecht
    Fachanwalt für Versicherungsrecht
    Fachanwalt für Verwaltungsrecht
    www.agrarjurist.de

    #2
    Aw: Wettbewerbsrecht und Werbung in der Fleischbranche

    Hi,

    dies kann ich nur zustimmen!
    Hier eine interessante Überssicht vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
    Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 27.11.2017, 15:29.

    Kommentar


      #3
      Aw: Wettbewerbsrecht und Werbung in der Fleischbranche

      Hi,
      und die Nutzungsrechte beim passenden Bildmaterial offiziell kaufen oder erstellen lassen. Dann gibt es auch hierzu keine Abmahnungen.
      Gruß
      Tobias

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