Der Hersteller des «Rotbäckchen»-Safts darf ab sofort nicht mehr mit verschiedenen Gesundheitsversprechen auf dem Flaschenetikett werben.
Die Aussagen «lernstark» sowie «mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit» seien wettbewerbswidrig, heißt es in dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az. 9 U 405/13).
Die Werbung verstoßt nach Auffassung der OLG gegen eine EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln. Die sog. Health-Claim-Verordnung soll Verbraucher vor irreführenden oder wissenschaftlich nicht bewiesenen Angaben schützen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei jeder Werbung in der Fleischerbranche ist darauf zu achten, dass nur nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben gemacht werden, die wissenschaftlich belegt sind.
Die Aussagen «lernstark» sowie «mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit» seien wettbewerbswidrig, heißt es in dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az. 9 U 405/13).
Die Werbung verstoßt nach Auffassung der OLG gegen eine EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln. Die sog. Health-Claim-Verordnung soll Verbraucher vor irreführenden oder wissenschaftlich nicht bewiesenen Angaben schützen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei jeder Werbung in der Fleischerbranche ist darauf zu achten, dass nur nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben gemacht werden, die wissenschaftlich belegt sind.
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