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Schwarzwälder Schinken: Patentamt muss entscheiden

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    Schwarzwälder Schinken: Patentamt muss entscheiden

    Ich verweise hier auf eine (für mich etwas kuriose) Angelegenheit zum Schwarzwälder Schinken. In dem Streit, der mittlerweile die EU-Gerichtsbarkeit erreicht hat, geht es um folgendes:
    Schwarzwälder Schinken soll nur dann ein echter sein, wenn dieser nicht nur im Schwarzwald hergestellt wurde, sondern auch dort aufgeschnitten und verpackt wurde. Nein, das ist kein Aprilscherz, wir haben ja erst kurz vor Silvester. Aber ein hübscher Knaller zum Jahresende ist es doch.

    Hier geht's zu den Details.

    Ich wünsche euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.
    Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 28.12.2018, 15:04. Grund: Alternativlink eingefügt, bitte keine Mitbewerber verlinken ;-)
    E-Mail: post@rose-fleischtechnik.de

    www.rose-fleischtechnik.de

    #2
    Hey Henry,
    Wie so oft, geht es bei dem Streit ums Geld. Dem Verband der schwarzwälder Schinkenhersteller ist es ein Dorn im Auge, dass Abraham (bin nicht sicher) den Schinken von Norddeutschland aus vertreibt. Sie wollen die Verbandsmitglieder schützen. Auch dem großen Gegenspieler geht es nur um Umsatz. Also für mich ist die Sache legitim. Und immerhin hat der Verband in 2 Instanzen Recht bekommen.
    Aber mag sein, dass ich nicht objektiv bin, bin im Schwarzwald aufgewachsen und habe jahrelang selbst Schwarzwälder Schinken produziert.
    Liebe Grüße

    Jürgen Huber
    Huber Consult e.K.

    Metzgermeister,
    Betriebswirt d. Hdw.
    staatl. gepr. Fleischtechniker
    REFA-Prozessorganisator
    Unternehmercoach
    Fachberater für die Fleischwirtschaft

    www.fleischer-beratung.de

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      #3
      Ja Juergen, du hast recht. Es geht aber nicht nur ums Geld. Ich war bei Abraham Betriebsleiter in Schiltach kurz nachdem es Brucker wegen Staphylokokken erwischt hatte. Die Zeitungen berichteten darueber. Der Betrieb stand still als ich dort ankam. Die Veterinaere in Rottweil haben den Betrieb zugemacht. Nachdem Abraham dort investierte wurde die Produktion wieder aufgenommen und die Schinken nach Norddeutschland gebracht. Meines Wissens waren die ausschlaggebenden Punkte, dass Abraham kein Vertrauen in die Labormethoden hatte und er die Logistik von dort aus besser steuern konnte. Dagegen wehrten sich die Schwarzwaelder wie Adler, Tannenhof, Wein usw. Nach meinem Empfinden mit Recht. Spaeter hat dann Brucker an Abraham verkauft. Ich mache meine Schinken zum persoenlichen Verbrauch nach Schwarzwalder Art.
      Guten Rutsch ins neue Jahr 2019. Bei uns ist 2019 das Jahr des Schweines. Da eroeffnen sich viele Perspektiven

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        #4
        Liebe Insider,

        ich bin Verbraucher und nicht aus der Branche.

        Aber ich bin ein absoluter Verfechter des Schutzes von regionälen Produkten. Ich gehe dann davon aus, das die meist über Jahrhunderte gepflegte Tradition berücksichtigt wird.

        Ein Schwarzwälder Schinken darf nur im Schwarzwald hergestellt sein und einer Nürnberger Bratwurst nur in Nürnberg.

        Kein Verständnis hätte ich dafür, wenn die Bratwurst nur in Nürnberg gebraten und der Schinken nur im Schwarzwald aufgeschnitten werden darf. Da bin ich ganz klar nur beim Ort der Herstellung und nicht bei der Folgekette. Hört sich so an wie die 'gerade Gurke' also Überregulierung.

        @Wuschel
        Ist interessant, die Details von Abraham zu erfahren. Würde ich aber nie machen, über interne Details zu sprechen.

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          #5
          Ja sicher, ist ja auch ein Riesengeheimnis, das Abraham Brucker kaufte und kein Vertrauen in die Labormethoden hatte. Oder etwa in die Logistik? Die internen Details hab ich absichtlich weggelassen oder glauben Sie das waere alles gewesen? Wenn Sie einmal durch Schiltach kommen fragen Sie mal ein paar Leute was sich damals dort alles ereignete. Die koennen Ihnen sicher aus dieser Zeit viel mehr erzaehlen als ich schreiben wuerde.
          MfG

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            #6
            Wenn der Schinken im Schwarzwald nach allen Regeln der Kunst hergestellt wird und von dort aus nach wohin auch immer (eingepackt) geschickt wird, wo ist dann das Problem?

            Wo ist der Unterschied zwischen einem Aufschneiden und nochmaligem Verpacken in einem Betrieb und der ähnlichen Tätigkeit an der Fleischtheke in einem Supermarkt?

            Nur weil die Verpackung anders ist? Ist das jetzt nicht mehr das gleiche Produkt, weil es für ein paar Minuten Nordseeluft geschnuppert hat?
            Gibt es das bei z.B. Parmaschinken nicht auch?

            Ich will nicht Partei ergreifen, das ist letztlich eine rechtliche Angelegenheit. Ich will es nur verstehen.
            E-Mail: post@rose-fleischtechnik.de

            www.rose-fleischtechnik.de

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              #7
              Henry
              Wir leben ja schließlich in der BRD wo alles, aber auch wirklich alles zu Tode reglementiert wird. Siehe Veterinäramt.
              Ich frag mich manchmal auf welchem Planeten die leben.


              Capi

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                #8
                Scheint mir von aussen betrachtet ein eher kleinkrämerisches Problem mit monetärem Hintergrund zu sein. Ich kann mich der Sicht von Henry Rose anschliessen, dass die Rohmaterialauswahl und das Produktionsgebiet einer regionalen Spezialität geschützt weden soll, nicht aber die nachgelagerten Arbeiten der Distributionskette. Sonst müsste man, um den Schutzgedanken zu Ende zu denken, den Verzehr von Schwarzwälder Schinken auch nur nativen Schwarzwäldern erlauben
                In der Schweiz gibt es mit Bündnerfleisch einen gleichgelagerten Fall. Nur wer im Interessenverband Mitglied ist und das vorgeschriebene, geschützte Logo für die Verpackungen kauft, darf echtes Bündenrfleisch schneiden, verpacken und als solches auszeichnen und vertreiben.
                Unter anderem führten solche Bestimmungen zu einem der heitersten Momente der Schweizer Politikszene (siehe verlinkten Clip)

                Angehängte Dateien
                Zuletzt geändert von Stephan Weber; 09.01.2019, 16:33.

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                  #9
                   

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                    #10
                    Ob wir es nun gut oder schlecht finden und als Fachleute darüber lachen ist eine Sache. Ändert ja nichts an der Tatsache, dass da was in Gang gesetzt wurde. Mich würde mal interessieren was das Patentamt entschieden hat. Gibt es irgendwelche Neuigkeiten?
                    Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 14.01.2019, 13:48. Grund: Format angepassst

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                      #11
                      Über die Entscheidung des Patentamtes wurde hier berichtet: Entscheidung

                      Hier noch zwei ähnliche Überlegungen, die zeigen dass es insgesamt doch sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt.
                      Für unsere Spießmaschinen braucht man Spießstäbe aus Holz, diese kann man in Deutschland kaufen, hergestellt werden sie z.B. in Deutschland (aus heimischen Hölzern, z.B. Buche, Birke) oder in China (Bambus). Die aus China werden z.B. in Großverpackungen (1000 oder 5000 St.) geliefert, hier auf handelsübliche, in Deutschland hergestellte Verpackungen, umgepackt z.B. 200 St./Pack und mit einem deutschen Etikett versehen. Sind das jetzt keine Spießstäbe mehr aus China? Wenn ich das behaupten würde, bekäme ich sofort eine Klage an den Hals. Es bleiben chinesische Spießstäbe, auch wenn sie hier umgepackt wurden. Alles andere würde man als Verbrauchertäuschung deklarieren.
                      Wenn ich eine Maschine in Deutschland herstelle und exportiere, darf ich nur dann "made in Germany" draufschreiben, wenn (etwas vereinfacht ausgedrückt) mehr als die Hälfte der Wertschöpfung in Deutschland erfolgt.


                      Interessant ist bei dieser ganzen Angelegenheit noch (Zitat aus o.g. Link):
                      "Beim Schwarzwälder Schinken müssen die Schweine nicht aus dem Schwarzwald stammen, nicht einmal aus Deutschland. Und die Tiere dürfen - anders als etwa beim Parmaschinken - fressen, was sie wollen. Oder was ihr Besitzer ihnen füttert."

                      Das heist also: Das Schwein kann aus Schleswig-Holstein kommen, wird im Schwarzwald zu Schwarzwälder Schinken, aber wenn es dann in Buxtehude scheibliert wird, soll es dann keiner mehr sein?
                      Mhm, das ist schwer zu verstehen, und ich mag das so gern essen.
                      Zuletzt geändert von Henry Rose; 15.01.2019, 11:01.
                      E-Mail: post@rose-fleischtechnik.de

                      www.rose-fleischtechnik.de

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                        #12
                        Hallo Herr Rose.
                        Sind Sie sicher, dass das ein aktuellet Beitrag ist? Kommt mir aus dem Jahr 2011 etwas veraltet vor.

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                          #13
                          Hallo zusammen,

                          ein interessantes Thema.

                          Es sieht so aus, dass das Urteil über das regionale Aufscheiden noch nicht entschieden ist.

                          Im Schinkenstreit geht es daher nun wieder zurück zu den Patentrichtern. Sie müssen unter Berücksichtigung des Urteils vom Mittwoch darüber entscheiden, ob das Verbot, den Schinken außerhalb des Schwarzwaldes schneiden und verpacken zu lassen, rechtens ist. Wann mit einem endgültigen Urteil zu rechnen sein wird, ist derzeit noch unklar.
                          Quelle: https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-...tz-patentrecht
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                            #14
                            Hallo Arny,
                            der Weg vom deutschen Patentamt zur EUGH ist weit und mit einigen Instanzen gespickt. Jede Instanz prüft und prüft und prüft, man will ja keinen Fehler machen. Wer also so einen Streit gewinnen will, braucht einen langen Atem und eine dicke Brieftasche.

                            Aber ich habe da noch einen schönen Vergleich gefunden:
                            Ich bin Deutscher. Wenn ich in die Schweiz fahre, bin ich immer noch Deutscher, egal in welcher Kleidung (Verpackung). Wenn ich mir in der Schweiz neue Klamotten kaufe, bin ich auch immer noch ein Deutscher. Selbst wenn mir irgendwo in der Welt ein Friseur die Haare schneidet. Gilt auch für meinen Hund (wenn ich denn einen hätte). Oder für ein Waygu. Ein Waygu bleibt ein Waygu, egal auf welcher Seite des Rheins oder des Ozeans es geboren wurde.
                            Und wenn ich mir ein Brot mit Schwarzwälder Schinken mache, dann hoffe ich doch, dass es immer noch ein Schwarzwälder auf dem Brot ist, selbst wenn ich ihn mit meinen Messer scheibliert habe. Was soll es denn auch sonst sein?? Oder soll ich mir etwa das ganze 200g Stück drauf tun? Dann verzichte ich lieber. Natürlich ist diese Auffassung sehr, sagen wir mal volksnah. Wenn sich die Rechtsprechung allerdings sehr weit weg vom allgemeinen Rechtsempfinden wegbewegt, stimmt irgendetwas nicht.

                            E-Mail: post@rose-fleischtechnik.de

                            www.rose-fleischtechnik.de

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                              #15
                              In Deutschland stimmt gar nichts mehr. Und die Deutschen schauen zu wie alles noch unstimmiger wird. Lediglich in Solingen werden die Metallveredler hoehere Umsaetze erzielen.

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                                #16
                                Ich finde das völlig in Ordnung. Es wird halt vor allem gutes Marketing für den Schwarzwälder Schinken gemacht
                                Wo würden wir allerdings enden wenn es nur noch so wäre, mit allen Produkten die wir in Deutschland haben. Die Münchner Weißwurst, der Thüringer Rostbratwurst. Wobei wir auch hier ein gutes Vorbild als deutsche sein könnten.
                                Italienischer Parmaschinken und italienische Mortadella sowie Parmaschinken oder Serrano Schinken aus Spanien würden dann vielleicht in den jeweiligen Regionen und Ländern geschnitten werden
                                Aber sind wir mal ehrlich. Wenn sie das durchgesetzt bekommen, was ich nicht glaube... Dann würde doch auch die Fachverkäuferin im Edeka und Rewe bald wegfallen, weil sie nichts mehr aufzuschneiden hat. Und das Aroma? Wäre das noch dasselbe? Ich glaube nicht dran, dass dies der Verbraucher akzeptieren würde, deshalb macht der Streit KEINEN SINN in meinen Augen!

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                                  #17
                                  ,,Ob das Verbot zur Wahrung der Schinkenqualität erforderlich und verhältnismäßig ist, muss nun erneut das Bundespatentgericht entscheiden."

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