Personalhygiene
- ärztliche Gesundheitskontrolle in mindestens jährlichem Abstand
- zusätzliche Untersuchung bei Magen-Darm-Infektionen und nach Aufenthalt in außereuropäischen Ländern wäre zu fordern
- Hygieneschutzkleidung ist mindestens täglich zu wechseln, bei stärkerer Verschmutzung auch mehrmals täglich
- Schutzschürzen sind nach jedem Tier zu reinigen, Wasserspritzer auf Fleisch vermeiden
- Kopfbedeckung ist bei längeren Haaren durch Nackenschutz und Haarnetz zu ergänzen
- Schutzschürzen und -kittel sind vor dem Aufsuchen von Toiletten bzw. Pausenräumen abzulegen, Vorbildfunktion von Vorgesetzten beachten
- ständiges Sauberhalten von Händen und Armen, Waschen vor jeder Berührung eines neuen Tierkörpers
- Handreinigung nach jedem Toilettenbesuch, nach Arbeitspausen, nach Naseputzen, Husten oder Niesen und nach dem Rauchen
- möglicherweise mit erkrankten Tieren oder infiziertem Fleisch in Berührung gekommene Mitarbeiter müssen Hände und Arme unverzüglich mit heißem Wasser waschen und anschließend desinfizieren
- Hautwunden mit wasserundurchlässigen Pflastern abdecken, bei entzündeten Verletzungen Mitteilung an Vorgesetzten zwecks Zuteilung eines Arbeitsplatzes, der eine Kontamination des Fleisches ausschließt; gleiches gilt bei Erkältungen oder Magen-Darminfektionen mit Durchfall
Betriebshygiene
- Schaffung eines kreuzungsfreien Schlachtablaufes --> übersichtliche Gestaltung des Schlachtbandes --> Gefahr von Kreuzungen durch Personal, Innereien, Schlachtabfällen mit den Tierkörpern vermieden
- Trennung von reiner und unreiner Seite muss räumlich und funktionell deutlich zu erkennen sein
- gerade Schlacht- und Bearbeitungslinie --> Arbeitskräfte und -geräte, Luftstrom und Abwasser dürfen sich nur in entgegengesetzter Bewegungsrichtung der Tierkörper, nicht mit ihnen bewegen können; U- und S-förmige Schlachtlinien akzeptabel, wenn ausreichende räumliche und arbeitstechnische Auftrennung vorhanden
- Durchgangsverkehr in der Schlachthalle ist strikt zu unterbinden, auch für Tierärzte, die von der Schlachttieruntersuchung zur Fleischuntersuchung wechseln
Raumausstattung
- Fußböden müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein und den Anforderungen des Arbeitsschutzes genügen (sicherer Stand!), keine Wasserpfützen auf Arbeitspodesten
- abgedeckte, geruchssichere Abflüsse von mindestens 10 cm Durchmesser, pro 40 m2 Bodenfläche ein Abflussloch
- Hohlkehlen am Übergang von der Wand zum Boden mit Mindestradius von 8 cm, Schäden an Fußboden, Wänden und Decken sind unverzüglich auszubessern, Fenster müssen leicht zu reinigen sein
- Beleuchtungsstärke mindestens 300 Lux, besser 500 Lux
- Temperatur in der Schlachthalle 16 bis 18 oC, in jedem Fall nicht unter 14 oC und nicht über 26 oC --> Arbeitsschutz berücksichtigt, Steuerung der Belüftung vereinfacht (Kondensatbildung vermieden bzw. reduziert!)
Lüftungsanlagen
- ausreichend dimensioniert zur schnellen Be- und Entlüftung sowie gründlichen Entnebelung
- leichter Überdruck in der Schlachthalle verhindert Eindringen von Luft aus dem Stallbereich, Luftschleier hält Insekten fern
- heißes Wasser so ableiten, dass kein Dampf austreten kann
- planmäßige und kontrollierte Schädlingsbekämpfung im Betrieb und im Umkreis
Produktionshygiene
einwandfreier Zustand der persönlichen Arbeitsgeräte, Maschinen, Anlagen und sonstigen Einrichtungsgegenstände --> Griffe von Messern und Wetzstählen regelmäßig säubern, Klingen und Übergänge der Klinge zum Griff müssen desinfiziert werden (Þ ausreichend tiefe Desinfektionsbecken), in größeren Abständen ganzen Griff desinfizieren
- Schärfen und Schleifen der Messer in separaten Räumen (Schleifstäube!)
- Reinigung und Desinfektion der Arbeitsgeräte muss am Arbeitsplatz möglich sein
- mindestens 2 Messer müssen zur Verfügung stehen; während das 1. wird benutzt wird, befindet sich das 2. ausreichend lange im Desinfektionsgerät ® visuelle Kontrolle durch unterschiedlich gefärbte Messergriffe, Messerköcher nicht zulässig
- Reinigung größerer Geräte zwangsgesteuert --> erst nach abgeschlossener Reinigung kann am nächsten Tierkörper weitergearbeitet werden
- Einführung neuer Schlachttechnologien, -geräte und –maschinen darf aus hygienischer Sicht keine Verschlechterung bedeuten
- Arbeitspodeste, Rohrbahnen, Rohrbahnhaken, Förderbänder, Spreizbügel und Enthäuteketten sind regelmäßig auf ihre Beschaffenheit zu überprüfen, Rohrbahnen regelmäßig entfetten und neu schmieren (Fettreste! Schmieröltropfen)
- strikte Vermeidung der Zweckentfremdung bei Geräten und Einrichtungen
- auf der unreinen Seite benutzte Schlachtgeräte nur nach erfolgter Desinfektion auf der reinen Seite verwenden
Quelle: F.S. Lmt
- ärztliche Gesundheitskontrolle in mindestens jährlichem Abstand
- zusätzliche Untersuchung bei Magen-Darm-Infektionen und nach Aufenthalt in außereuropäischen Ländern wäre zu fordern
- Hygieneschutzkleidung ist mindestens täglich zu wechseln, bei stärkerer Verschmutzung auch mehrmals täglich
- Schutzschürzen sind nach jedem Tier zu reinigen, Wasserspritzer auf Fleisch vermeiden
- Kopfbedeckung ist bei längeren Haaren durch Nackenschutz und Haarnetz zu ergänzen
- Schutzschürzen und -kittel sind vor dem Aufsuchen von Toiletten bzw. Pausenräumen abzulegen, Vorbildfunktion von Vorgesetzten beachten
- ständiges Sauberhalten von Händen und Armen, Waschen vor jeder Berührung eines neuen Tierkörpers
- Handreinigung nach jedem Toilettenbesuch, nach Arbeitspausen, nach Naseputzen, Husten oder Niesen und nach dem Rauchen
- möglicherweise mit erkrankten Tieren oder infiziertem Fleisch in Berührung gekommene Mitarbeiter müssen Hände und Arme unverzüglich mit heißem Wasser waschen und anschließend desinfizieren
- Hautwunden mit wasserundurchlässigen Pflastern abdecken, bei entzündeten Verletzungen Mitteilung an Vorgesetzten zwecks Zuteilung eines Arbeitsplatzes, der eine Kontamination des Fleisches ausschließt; gleiches gilt bei Erkältungen oder Magen-Darminfektionen mit Durchfall
Betriebshygiene
- Schaffung eines kreuzungsfreien Schlachtablaufes --> übersichtliche Gestaltung des Schlachtbandes --> Gefahr von Kreuzungen durch Personal, Innereien, Schlachtabfällen mit den Tierkörpern vermieden
- Trennung von reiner und unreiner Seite muss räumlich und funktionell deutlich zu erkennen sein
- gerade Schlacht- und Bearbeitungslinie --> Arbeitskräfte und -geräte, Luftstrom und Abwasser dürfen sich nur in entgegengesetzter Bewegungsrichtung der Tierkörper, nicht mit ihnen bewegen können; U- und S-förmige Schlachtlinien akzeptabel, wenn ausreichende räumliche und arbeitstechnische Auftrennung vorhanden
- Durchgangsverkehr in der Schlachthalle ist strikt zu unterbinden, auch für Tierärzte, die von der Schlachttieruntersuchung zur Fleischuntersuchung wechseln
Raumausstattung
- Fußböden müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein und den Anforderungen des Arbeitsschutzes genügen (sicherer Stand!), keine Wasserpfützen auf Arbeitspodesten
- abgedeckte, geruchssichere Abflüsse von mindestens 10 cm Durchmesser, pro 40 m2 Bodenfläche ein Abflussloch
- Hohlkehlen am Übergang von der Wand zum Boden mit Mindestradius von 8 cm, Schäden an Fußboden, Wänden und Decken sind unverzüglich auszubessern, Fenster müssen leicht zu reinigen sein
- Beleuchtungsstärke mindestens 300 Lux, besser 500 Lux
- Temperatur in der Schlachthalle 16 bis 18 oC, in jedem Fall nicht unter 14 oC und nicht über 26 oC --> Arbeitsschutz berücksichtigt, Steuerung der Belüftung vereinfacht (Kondensatbildung vermieden bzw. reduziert!)
Lüftungsanlagen
- ausreichend dimensioniert zur schnellen Be- und Entlüftung sowie gründlichen Entnebelung
- leichter Überdruck in der Schlachthalle verhindert Eindringen von Luft aus dem Stallbereich, Luftschleier hält Insekten fern
- heißes Wasser so ableiten, dass kein Dampf austreten kann
- planmäßige und kontrollierte Schädlingsbekämpfung im Betrieb und im Umkreis
Produktionshygiene
einwandfreier Zustand der persönlichen Arbeitsgeräte, Maschinen, Anlagen und sonstigen Einrichtungsgegenstände --> Griffe von Messern und Wetzstählen regelmäßig säubern, Klingen und Übergänge der Klinge zum Griff müssen desinfiziert werden (Þ ausreichend tiefe Desinfektionsbecken), in größeren Abständen ganzen Griff desinfizieren
- Schärfen und Schleifen der Messer in separaten Räumen (Schleifstäube!)
- Reinigung und Desinfektion der Arbeitsgeräte muss am Arbeitsplatz möglich sein
- mindestens 2 Messer müssen zur Verfügung stehen; während das 1. wird benutzt wird, befindet sich das 2. ausreichend lange im Desinfektionsgerät ® visuelle Kontrolle durch unterschiedlich gefärbte Messergriffe, Messerköcher nicht zulässig
- Reinigung größerer Geräte zwangsgesteuert --> erst nach abgeschlossener Reinigung kann am nächsten Tierkörper weitergearbeitet werden
- Einführung neuer Schlachttechnologien, -geräte und –maschinen darf aus hygienischer Sicht keine Verschlechterung bedeuten
- Arbeitspodeste, Rohrbahnen, Rohrbahnhaken, Förderbänder, Spreizbügel und Enthäuteketten sind regelmäßig auf ihre Beschaffenheit zu überprüfen, Rohrbahnen regelmäßig entfetten und neu schmieren (Fettreste! Schmieröltropfen)
- strikte Vermeidung der Zweckentfremdung bei Geräten und Einrichtungen
- auf der unreinen Seite benutzte Schlachtgeräte nur nach erfolgter Desinfektion auf der reinen Seite verwenden
Quelle: F.S. Lmt