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Darf man Schlachtkörper nach der Schlachtung mit Frischhaltemitteln einsprühen ?

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    Darf man Schlachtkörper nach der Schlachtung mit Frischhaltemitteln einsprühen ?

    Sehr geehrte Kolleginnen/Kollegen,
    wer kann mir verbindlich sagen ob das Einsprühen von Schlachtkörper jeglicher Art mit Zutaten die für die Lebensmittelherstellung zugelassen sind, in Deutschland eingesprüht werden dürfen.Ziel ist es die Schlachtkörper längere Zeit im Kühlhaus(14 Tage) frisch zu halten.Die abgebildete Hälfte hat nach dem Einsprühen 14 Tage im Kühlhaus gehangen.Wie man sieht mit gutem Resultat und nach Auskunft der Tester mit sehr gutem Ergebnis.

    Mfg.Wurstprofi
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    #2
    Das ist eine interessante Frage. Soviel ich weiß ist die Zugabe von Vitamin C - Ascorbinsäure - zum Beispiel nicht verboten. Zusatzstoffe die bei der Lebensmittelherstellung erlaubt sind, sind sicherlich auch nicht verboten, die Frage ist nur, ob sie deklariert werden müssen. Am besten ist es immer den amtlichen Tierarzt oder Veterinäramt damit zu konfrontieren und dort zu fragen. Viel Glück

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      #3
      Hallo Wurstprofi,

      um hier nicht einen gravierenden Verstoß zu begehen: die Antwort ist ganz klar: nein

      Der Grund:
      In der Verordnung EU 1333/2008 ist in Abschnitt 08.1.1 für "Nicht verarbeitetes Fleisch" geregelt, dass nur E 129 Allurarot AG, E 133 Brillantblau FCF, E 155 Braun HT in der Menge quantum satis (also soviel wie nötig) "Nur für die Kennzeichnung der Genusstauglichkeit" verwendet werden dürfen.

      Für Fleischzubereitungen darfst du mehr Zusatzstoffe verwenden, für Fleischerzeugnisse noch mehr.

      Es handelt sich bei dir also um einen nicht zugelassenen Zusatzstoff bei nicht verarbeitetem Fleisch, das kann richtig teuer werden.

      Gruß
      mopaul

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        #4
        Hallo Wurstprofi, ich denke, dass wir uns auf die Aussage von mopaul verlassen können was die Zusatzstoff Zugabe angeht.
        Zuletzt geändert von Ivan Besser; 17.11.2017, 00:18.

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          #5
          danke für die klaren Antworten.

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            #6
            Ergänzung:
            a) In dieser EU 1333/2008 gibt es in Artikel 3 eine Liste von Stoffen die nicht als Lebenmittelzusatzstoff gelten und damit nicht unter diese Verordnung fallen, Wenn der Wurstprofi mit diesen Ausnahmeprodukten arbeitet, könnte es also sein, dass es doch geht.

            b) Wir können und dürfen hier generell keine Rechtsberatungen machen. Alle Aussagen hier sind als Meinungen der Forenteilnehmer zu verstehen. Eine verbindliche Aussage kann nur durch einen Fachanwalt erfolgen, ersatzweise durch die Aufsichtsbehörden selbst (schriftlich, damit man später den Nachweis hat).
            E-Mail: post@rose-fleischtechnik.de

            www.rose-fleischtechnik.de

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              #7
              Hallo Henry,
              vielen Dank für deinen Hinweis.Es handelt sich um die E Nummer 529 .In Wasser aufgelöst ist es E 526 Es ist Tierischer Herkunft und kann als Desinfektionsmittel in Kliniken,Lebensmittelbetrieben,Küchen eingesetzt werden.Bei der Wurstherstellung kann man mit 1-1,5g kg/masse Phosphat ersetzen.Es tilgt/mildert auch unangenehme Geschmacksrichtungen sowie Gerüche,Diese 1-1,5 gr. sorgt auch für längere Haltbarkeit in der Wurst und bessere Farbe.Dies sind nur einige von den Verwendungsmöglichkeiten

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                #8
                Hallo Wurstprofi
                Calciumoxid (E529) bleibt übrig, wenn reiner Kalkstein bei Temperaturen von 900 – 1.200 C „gebrannt“ wird.
                Mit Wasser wird daraus Calciumhydroxid (E526).
                Calciumhydroxid ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen.

                Gruß Jürgen

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