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    Werbung von einer bekannten Markt Kette

    Hallo,
    Folgendes habe ich heute erlebt.Eine bekannte Firma offerierte Ihr Fleisch Angebot mit folgenden Worten.Emblem:Jungbullen Fleisch,dann kaum lesbar:unser Qualitätsversprechen
    zarte Rouladen Braten oder Gulasch aus der Keule geschnitten,deutsches Jungbullen Fleisch je ein kg Superknüller 7,99 €
    Ich stand vor der Fleischtheke und verlangte den Rinderbraten aus dem Angebot. Der Verkäufer hielt mir 2 Hüftdeckel hin,und sagte diese wären nicht im Angebot.
    Darauf hin erwiderte ich das der Tafelspitz doch auch unter die Keule,Braten und so weiter falle.Er sagte mir dieses Stück fällt nicht unter das Angebot.Darauf diskutierte ich noch mit dem Besitzer des Marktes der auch diesen Standpunkt vertrat.Das gleiche war ungefähr auch vor 1 Jahr mit einem Angebot Braten vom Bug,wo man mir für Falsches Filet auch einen überhöhten Preis abverlangen wollte.
    Ich rief darauf hin das Ordnungsamt für die zuständige Stadt an,die mir sagte das sie für Beschwerden (falsche Werbung nicht zuständig ist).Ich solle doch die Industrie und Handelskammer anrufen.Diese erklärte mir auch das Sie dafür nicht zuständig ist.Dann rief ich beim Kreis Veterinär Amt an.Von diesem erhielt ich dann einen Rückruf.Der Sachbearbeiter nahm mein Anliegen(Falsche Werbung /Täuschung) nicht ernst und hat alles ins Lächerliche gezogen.Der Markt war Ihm bekannt.
    Er konnte mir keine Aussage machen ,welches Amt mir eine verbindliche Auskunft geben könnte,ob diese Werbung im Rahmen des Gesetzes ist.Ich habe ihn dann gefragt ob er mit dem Super Markt Inhaber verwandt sei,darauf hin wurde er ernster und versicherte mir das er morgen vor Ort alles überprüfen werde und mich zurückruft.
    ich habe noch einen anderen Markt angerufen und wollte eine Fleisch Bestellung aufgeben.Ein Mitarbeiter von der Fleischabteilung wollte meine Bestellung aufnehmen.Ich bestellte zwei mal Tafelspitz aus dem Angebot (Keule ).Er antwortete mir,dieses Stück gehört nicht zur Keule.ich sagte ihm er solle nochmal seine
    Lehre neu starten.darauf legte er auf.
    Wer kann mir sagen was heute Recht ist.ich bin der Meinung das man Fleischstücke die nicht unter das Angebot fallen benennen sollte.
    Ich freue mich auf eure Antworten.

    #2
    Hallo Wurstprofi,
    Das ist einerseits erschreckend, andererseits eine interessante Frage. Offensichtlich wird hier Verantwortung weggeschoben.
    Leider muss ich mich auch schlau machen.
    Ich melde mich kurzfristig.
    Liebe Grüße

    Jürgen Huber
    Huber Consult e.K.

    Metzgermeister,
    Betriebswirt d. Hdw.
    staatl. gepr. Fleischtechniker
    REFA-Prozessorganisator
    Unternehmercoach
    Fachberater für die Fleischwirtschaft

    www.fleischer-beratung.de

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      #3
      danke Herr Huber

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        #4
        Hallo Wurstprofi,
        grundsätzlich darf ich hier keine Rechtsberatung durchführen , sonst laufe ich Gefahr abgemahnt zu werden. Rechtsberatung ist in Deutschland nur Rechtsanwälten und Steuerberatern vorbehalten .
        So wie Sie den Fall geschildert haben, handelt es sich möglicherweise um irreführende Werbung.
        Ich habe Ihnen dazu 3 Links beigefügt.
        https://www.verbraucherzentrale.nrw/...kangeboten-728
        https://www.frankfurt-main.ihk.de/re...de_handlungen/
        https://www.rosepartner.de/irrefuehr...abmahnung.html

        Es ist zwar frustrierend, aber laut Verbraucherzentrale NRW können Sie als Privatperson nicht selbst aktiv werden.
        Sie sollten sich an die Verbraucherzentrale NRW wenden, oder an einen Mitbewerber des Handelsunternehmens. Nur gewerbliche Firmen und Interessensverbände können gegen Verstöße des UWG vorgehen, laut Verbraucherzentrale NRW.
        Auch sind die von Ihnen angesprochenen Institutionen eigentlich nicht zuständig.
        Aus den 3 Internetseiten ableitend, muss das Vorgehen abgemahnt werden. Deshalb entweder Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale NRW einschalten.
        Sorry, mehr darf ich dazu nicht sagen.
        Liebe Grüße

        Jürgen Huber
        Huber Consult e.K.

        Metzgermeister,
        Betriebswirt d. Hdw.
        staatl. gepr. Fleischtechniker
        REFA-Prozessorganisator
        Unternehmercoach
        Fachberater für die Fleischwirtschaft

        www.fleischer-beratung.de

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          #5
          Hallo. Manchmal sind die Kollegen einfach nicht fachkompetent genug, man darf es somit nicht ganz so ernst nehmen
          Tatsächlich haben wir einen starken Personalmangel und man ist froh, dass man überhaupt Leute bekommt.
          Man muss die Verkäufer als Kunde also manchmal aufklären. Vielleicht wusste der Verkäufer also gar nicht, dass es sich beim Tafelspitz um ein Stück aus der Keule handelt. Oftmals bekommen die Edeka´s und die Rewe´s einen Viererschnitt: Oberschale, Unterschale, Nuss, Schwanzrolle, dann denken die Verkäufer - das ist die ganze Keule. Herr Huber kennt das Problem sicherlich besser

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            #6
            Manchmal ist es gut bei der Werbung zweimal hinzuschauen beziehungsweise genauer hin zu sehen. Wir haben zum Beispiel immer als Zusatz draufstehen: Unterschale, Semerrolle oder Nuss. Damit ist das Tafelspitz ausgeschlossen. Selbst die Oberschale und Bürgermeister Stück lassen sich hier besser verkaufen.

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              #7
              servus,

              vieleicht mal zum allgemeinen verständnis. wir bewerben braten, gulasch und rouladen aus der keule. bestellen können wir 2er schnitt , heisst die komplette unterschale und die geteilte kugel, also schon ladenfertig zugeschnitten. oberschale muss extra bestellt werden, kostet auch in der werbung 1 bis 2 € mehr am kilo. der tafelspitz hat damit nix zu tun. ist dieser in der werbung, immer als extra werbung, kostet das rouladenfleisch immer noch den normalpreis.auch dieser wird extra bestellt.tafelspitz gehört ja im weitesten sinne zum kochfleisch ( österreich mit kren). ich kenne auch keinen unserer kunden, der tafelspitz als schmorfleisch haben möchte.

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                #8
                wurstprofi

                Wir können auch nur einen Dreierschnitt beziehen das bedeutet Nuss Oberschale und Unterschale.
                Haben wir oben genanntes im Angebot können wir auch nur den Dreierschnitt zum Werbepreis beziehen.
                Hüfte und Tafelspitz fallen aufgrund des höherwertigen Preises aus dem Angebot raus.
                Würden wir diese zu den oben genannten Preisen verkaufen würden wir ziemliche Verluste einfahren.
                Grade bei der Rinder Hüfte.

                Natürlich ist es absolut richtig das Hüfte und Tafelspitz auch per Definition zur Keule gehören.
                Dennoch grade als gelernter Metzger sollte man es eigentlich mehr als nachvollziehen können
                das das preislich so wie du es dir vorstellst nicht machbar ist.

                So gesehen ist die Werbung absolut korrekt da das Tafelspitz per Definition als Kochfleisch genutzt wird,
                und nicht zum Schmoren. Ähnliches bei der Rinderhüfte nur ist das zum Kurzbraten gedacht. Darum fallen die beiden Stücke eh raus.

                Wir haben z.b. auf den Preisschildern stehen Tatar vom Rind, es ist mir erst einmal passiert das ein Kunde auf die irsinnige
                Idee gekommen ist das ich ihm doch gefälligst für den Preis ein Rinderfilet durchdrehen soll weils ja auch vom Rind ist.
                Natürlich hat er seinen willen nicht bekommen.
                Irgendwo sollte dann halt doch der gesunde Menschenverstand einsetzen.

                Ich habs leider schon öfters gesehen das gelernte Metzger vor der Theke stehen, regelrecht nach der Nadel im
                Heuhaufen suchen um sich anschließend vor der gesamten Theke aufzuspielen mit ihrem ''Fachwissen'' und die belegschaft durch den Dreck zu ziehen.
                Dabei wird gerne vergessen das der Metzger hinter der Theke einfach seine Vorgaben hat die er einhalten muss, und das viele Verkäufer/innen mitterweile durch Personalmangel ungelernt sind und das nötige Fachwissen oftmals gar nicht besitzen können.
                Man sollte vielleicht einfach mal die Kirche im Dorf lassen und seinen Kollegen nicht unnötig das Leben zur hölle machen, mit ein wenig gesunden Menschenverstand erklären sich viele dinge von selbst.

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                  #9
                  wurstprofi Wie sieht es aus? hast du noch einmal genauer hingeschaut? Wie gesagt, bei solcher Handzettelwerbung muss man manchmal genauer hinschauen. Siehe mein Kommentar weiter oben

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                    #10
                    Hallo Arny,
                    jeder hat so seine Vorstellungen was man mit den einzelnen Fleischstücken machen kann. Fakt ist das in der Werbung nichts vom Dreierschnitt erwähnt wurde.
                    Nur aus der Keule stand drin.
                    Da brauchen wir gar nicht mehr weiter zu diskutieren,es war nicht richtig dargestellt.

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                      #11
                      Das ist nur die Werbung und sie muss verkaufen. So gesehen ist die Werbung absolut korrekt da das Tafelspitz per Definition als Kochfleisch genutzt wird, und nicht zum Schmoren. Ähnliches bei der Rinderhüfte nur ist das zum Kurzbraten gedacht. Darum fallen die beiden Stücke eh raus.

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