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Kann Rinderhack...

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    Kann Rinderhack...

    ... eigentlich zu mager sein? Ist ein gewisser Fettanteil ein Qualitätskriterium? Oder andersrum: spricht irgendwas dagegen aus Rinder Ober- und Unterschalen Rinderhack zu machen?

    #2
    RE: Kann Rinderhack...

    Zu mager gibt es nicht, nur beim Fett gibt es Obergrenzen

    Hier gefunden


    Schweine- und Rinderhackfleisch sind in Deutschland am weitesten verbreitet, oft halb und halb gemischt. Schweinehackfleisch darf maximal 35 % Fett und Rinderhackfleisch maximal 20 % Fett enthalten. Daraus gemischtes Hack darf maximal 30 % Fett enthalten.
    Mett (Thüringer Gehacktes, Hackepeter) ist ein gewürztes Hackfleisch vom Schwein. Die diversen Bezeichnungen können regional unterschiedliche Bedeutungen haben. Der maximal zulässige Fettgehalt beträgt 35 %.
    Schabefleisch oder Beefsteakhack wird aus sehnenfreiem und fettarmem Muskelfleisch vom Rind wie z. B. Oberschale (bei sehr feinem Schabefleisch auch den Enden vom Filet) hergestellt und ist feiner zerkleinert als einfaches Hackfleisch.
    Es wird vor allem roh angemacht als Tatar gegessen. Der zulässige Fettgehalt beträgt maximal 6 %.

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      #3
      die rechtliche seite ist schon klar; es geht mir mehr um den ansatz der verbrauchererwartung; zu mager=trocken; oder mache ich mir zuviele gedanken?

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        #4
        ich würde es als "extra mager" deklarieren bzw. anpreisen.
        z.B als "Tatar" oder "Rinderhack leichte Linie" in der Art denn es gibt immer eine Kundschaft für solche Produkte zu mal ja viele auf dem Light oder Weight-Watchers Trip sind.

        Natürlich wird es trockener wenn es mager ist, es liegt aber auch an der Zubereitung und das sollte der Kundschaft auch bewußt sein.

        Nur wenn es allzu mager ist quietscht es beim kauen

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          #5
          Für unsere Kundschaft kann es garnicht mager genug sein.

          Wenn ih mir vorstelle das 20% fettanteil erlaubt sind.

          Würde keiner mehr bei uns kaufen

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            #6
            Naja 20% sind jetzt nicht sonderlich viel, wir machen es auch eher etwas magererer als "zu" fett, aber wenn es beim kauen staubt sollte man in Erwägung ziehen doch etwas mehr Fett zu nehmen. Auf 1 Kg Hack wären das 200 Gramm Fett....kann mir kein Kunde der Welt erzählen dass er das sieht..vor allem nicht im Hack.

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              #7
              Ich sage nur Leitsätze:

              2.507.2.1 Rinderhackfleisch.........

              damit dürfte sich wohl jede weitere Frage erübrigen, jedenfalls für den deutschen Markt. Die Leitsätze sind nach der allgemeinen Rechtsprechung immer noch bindend bzw. werden zur Urteilsfindung herangezogen.

              Mfg



              Kampfsau

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                #8
                servus

                bitte schabefleisch nicht mit tatar verwechseln, das ist wie hackepeter mit schweinegehacktes.
                der unterschied vom letzt geschriebenen ist nur das man schweinegehacktes NICHT roh essen darf, hackepeter ist erlaubt.

                rinder gehacktes ist auch nur zum kochen oder braten, schabefleisch zum rohverzehr!

                und tatar ist angemachtes schabefleisch mit salz, pfeffer, senf, sardellen und gewürzgurke.

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                  #9
                  Ich habe von dem WKD gehört das man sein Hackfleisch auch zum Rohverzehr freigeben kann nach schärferen Kontrollen. Und damit ist nicht Tartar,schabefleisch, oder Mett gemeint.

                  Kommentar


                    #10
                    servus

                    wer ist wkd?
                    in unserem unternehmen definitv nicht!

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                      #11
                      wirtschaftskontrolldienst wobei es das BAV Institut war für die Abklatschkontrollen!

                      Kommentar


                        #12
                        servus

                        tupferproben nimmt bei uns die sgs.

                        Kommentar


                          #13
                          Also man kann eine Ausnahmegenehmigung für Hackfleisch erhalten, das es dann auch zum Rohverzehr verkauft werden darf.

                          Mehr Abklatschproben wie eh schon etc

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                            #14
                            Zitat von derthüringer Beitrag anzeigen
                            servus

                            bitte schabefleisch nicht mit tatar verwechseln, das ist wie hackepeter mit schweinegehacktes.
                            der unterschied vom letzt geschriebenen ist nur das man schweinegehacktes NICHT roh essen darf, hackepeter ist erlaubt.

                            rinder gehacktes ist auch nur zum kochen oder braten, schabefleisch zum rohverzehr!

                            und tatar ist angemachtes schabefleisch mit salz, pfeffer, senf, sardellen und gewürzgurke.
                            Hallo,

                            Tatar und Schabefleisch ist ziemlich das gleiche und fällt auch unter den selben Leitsatz (2.507.1.3 Schabefleisch,Beefsteakhack,Tatar)

                            Ausgangsmaterial: sehnen und fettgewebsarmes Rindfleisch (1.111)

                            BESONDERE MERKMALE:

                            zum Rohverzehr bestimmt, Schabefleisch enthält keine weiteren Zutaten, bei ZUBEREITETEM Schabefleisch (Beefsteakhack,Tatar, Beefsteaktatar) wird außer würzenden Zutaten nur Eigelb verwendet.


                            So steht es in den Leitsätzen.

                            Schweinehack und Schweinemett (Hackepeter) wird doch sowieso ausschließlich Roh verkauft, es sei denn ersteres wird in Form von Bouletten/Frikadellen oder ähnlichem "verfeinert"..dann ist es ja aber auch schon wieder gewürzt und zubereitet und sollte somit wieder unter eine andere Leitsatznummer fallen ? Was ein Kunde aber mit seinem erworbenen Hack anstellt, sprich ob er es vor dem Verzehr gart oder roh isst, ist doch allein seine Entscheidung, wer soll das kontrollieren und vor allem, wer soll es ihm verbieten ?

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                              #15
                              Richtig, ich finde es ja auch nicht richtig.

                              Aber wir dürfen wenn wir nicht diese Ausnahmegenehmigung nicht zum Rohverzehr verkaufen.

                              Da ist Tartar,Mett ausgenommen.

                              Aber es gibt ja so einige Gesetze die nicht plausibel sind

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                                #16
                                "Dürfen" tun wir das auch nicht, aber mehr als dem Kunden mit auf den Weg zu geben, dass er das Hack vor dem Verzehr durch garen SOLLTE kann man genau so wenig als ihm irgendwas zu verbieten. Wenn jemand gute Zähne hat und meint sich zum Abendessen einen Kotelettstrang rein schieben zu müssen ist das ja auch seine Sache, da ändert auch die kompetente Beratung an der Theke nichts..

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                                  #17
                                  Da hast du vollkommen Recht

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                                    #18
                                    servus

                                    soweit, sogut. bei uns steht es noch zusätzlich auf dem preisschild.

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