... eigentlich zu mager sein? Ist ein gewisser Fettanteil ein Qualitätskriterium? Oder andersrum: spricht irgendwas dagegen aus Rinder Ober- und Unterschalen Rinderhack zu machen?
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Kann Rinderhack...
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Tom
RE: Kann Rinderhack...
Zu mager gibt es nicht, nur beim Fett gibt es Obergrenzen
Hier gefunden
Schweine- und Rinderhackfleisch sind in Deutschland am weitesten verbreitet, oft halb und halb gemischt. Schweinehackfleisch darf maximal 35 % Fett und Rinderhackfleisch maximal 20 % Fett enthalten. Daraus gemischtes Hack darf maximal 30 % Fett enthalten.
Mett (Thüringer Gehacktes, Hackepeter) ist ein gewürztes Hackfleisch vom Schwein. Die diversen Bezeichnungen können regional unterschiedliche Bedeutungen haben. Der maximal zulässige Fettgehalt beträgt 35 %.
Schabefleisch oder Beefsteakhack wird aus sehnenfreiem und fettarmem Muskelfleisch vom Rind wie z. B. Oberschale (bei sehr feinem Schabefleisch auch den Enden vom Filet) hergestellt und ist feiner zerkleinert als einfaches Hackfleisch.
Es wird vor allem roh angemacht als Tatar gegessen. Der zulässige Fettgehalt beträgt maximal 6 %.
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Tom
ich würde es als "extra mager" deklarieren bzw. anpreisen.
z.B als "Tatar" oder "Rinderhack leichte Linie" in der Art denn es gibt immer eine Kundschaft für solche Produkte zu mal ja viele auf dem Light oder Weight-Watchers Trip sind.
Natürlich wird es trockener wenn es mager ist, es liegt aber auch an der Zubereitung und das sollte der Kundschaft auch bewußt sein.
Nur wenn es allzu mager ist quietscht es beim kauen
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Naja 20% sind jetzt nicht sonderlich viel, wir machen es auch eher etwas magererer als "zu" fett, aber wenn es beim kauen staubt sollte man in Erwägung ziehen doch etwas mehr Fett zu nehmen. Auf 1 Kg Hack wären das 200 Gramm Fett....kann mir kein Kunde der Welt erzählen dass er das sieht..vor allem nicht im Hack.
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servus
bitte schabefleisch nicht mit tatar verwechseln, das ist wie hackepeter mit schweinegehacktes.
der unterschied vom letzt geschriebenen ist nur das man schweinegehacktes NICHT roh essen darf, hackepeter ist erlaubt.
rinder gehacktes ist auch nur zum kochen oder braten, schabefleisch zum rohverzehr!
und tatar ist angemachtes schabefleisch mit salz, pfeffer, senf, sardellen und gewürzgurke.
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Zitat von derthüringer Beitrag anzeigenservus
bitte schabefleisch nicht mit tatar verwechseln, das ist wie hackepeter mit schweinegehacktes.
der unterschied vom letzt geschriebenen ist nur das man schweinegehacktes NICHT roh essen darf, hackepeter ist erlaubt.
rinder gehacktes ist auch nur zum kochen oder braten, schabefleisch zum rohverzehr!
und tatar ist angemachtes schabefleisch mit salz, pfeffer, senf, sardellen und gewürzgurke.
Tatar und Schabefleisch ist ziemlich das gleiche und fällt auch unter den selben Leitsatz (2.507.1.3 Schabefleisch,Beefsteakhack,Tatar)
Ausgangsmaterial: sehnen und fettgewebsarmes Rindfleisch (1.111)
BESONDERE MERKMALE:
zum Rohverzehr bestimmt, Schabefleisch enthält keine weiteren Zutaten, bei ZUBEREITETEM Schabefleisch (Beefsteakhack,Tatar, Beefsteaktatar) wird außer würzenden Zutaten nur Eigelb verwendet.
So steht es in den Leitsätzen.
Schweinehack und Schweinemett (Hackepeter) wird doch sowieso ausschließlich Roh verkauft, es sei denn ersteres wird in Form von Bouletten/Frikadellen oder ähnlichem "verfeinert"..dann ist es ja aber auch schon wieder gewürzt und zubereitet und sollte somit wieder unter eine andere Leitsatznummer fallen ? Was ein Kunde aber mit seinem erworbenen Hack anstellt, sprich ob er es vor dem Verzehr gart oder roh isst, ist doch allein seine Entscheidung, wer soll das kontrollieren und vor allem, wer soll es ihm verbieten ?
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"Dürfen" tun wir das auch nicht, aber mehr als dem Kunden mit auf den Weg zu geben, dass er das Hack vor dem Verzehr durch garen SOLLTE kann man genau so wenig als ihm irgendwas zu verbieten. Wenn jemand gute Zähne hat und meint sich zum Abendessen einen Kotelettstrang rein schieben zu müssen ist das ja auch seine Sache, da ändert auch die kompetente Beratung an der Theke nichts..
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