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Darf ein Metzger alle Tiere töten ?

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    Darf ein Metzger alle Tiere töten ?

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    Es geht um folgendes.
    Ich bin nun seit 14 Jahren Metzger und stelle mir immernoch die Frage,ob ein Metzger alles Töten darf.

    Ich habe mal irgentwo gehört, das zb bei einem Wildunfall, der Metzger vom Gesetz her ein Wild sofort töten darf da er ja eine Ausbildung hat wenn er die benötigten Utensillien dabei hat. Würde ein Ottonormalverbraucher dies tun, würde dies wohl unter Wilderrei fallen was mit einer Geldstrafe bis 100000€ geahndet werden kann.

    Sollte dies Stimmen,gibts dafür irgentwo ne Quelle ???

    Ronny

    #2
    RE: Darf ein Metzger alles Töten ?

    Alles Töten ist ein ziemlich weit gefasster Begriff !!

    Was das Wild z.B. nach einem Unfall anbelangt kann dir wohl am besten ein Förster Auskunft geben.
    Ich pers. habe schon einmal ein Reh welches mir ins Auto gelaufen war mit dem Wagenheber den Schädel eingeschlagen (hatte leider kein Messer dabei) um das Tier zu erlösen, gleichzeitig aber die grünen Jungs gerufen die mir dann den zuständigen Revier-Förster zur Unfallstelle geschickt haben der auch nichts dagegen einzuwenden hatte und mir Ratz-Fatz die Bescheinigung für die Versicherung ausgestellt hat.

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      #3
      ich kenn auch niemanden der einen Schussapparat, messer oder ähnliches immer im auto mitsich führt. :P

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        #4
        Ich hab immer ein Messer im Auto..man weiß nie für was man es braucht...

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          #5
          Im Prinzip darf jeder alles töten.
          Es gibt aber Ausnahmen. Beispielsweise braucht auch ein Metzger einen Angelschein bzw. die Lizenz zum Töten oder einen Jagdschein. Beim Wild ist es ja wieder was komplett anderes weil Wild jemandem gehört z.B. dem Jagtpächter. Außerdem gibt es geschützte Tier- und Insektenarten.

          Was ich meine ist dass z.B. jeder auf seinem eigenen Grundstück eine Mausefalle aufstellen darf. Oder dass jeder seinen eigenen Hasen oder sein eigenes Schwein schlachten darf. Nur privat und nicht gewerblich versteht sich.

          Schießt man jetzt auf dem eigenen Grundstück mit dem Luftgewehr die Katze vom Nachbarn ab bekommt man eine Anzeige wegen Sachbeschädigung.

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            #6
            Ich dachte ein Wirbeltier(in diesem falle das Schwein und Reh) darf nur der töten, der auch für dieses Ausgebildet ist. Also ein Metzger oder Jäger.

            Eine Maus hingegen zählt wohl mehr zu kleinen schädlingen.

            Als ich meinen Fischereischein erworben habe, hies es noch
            "niemand hat hat das recht ein Tier unnütze leid zu zufügen"
            also auch nicht zu töten, der keine ahnung hat wie.

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              #7
              Warum sollte eine Maus weniger "Daseinsberechtigung" haben als ein Rind?

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                #8
                RE: Darf ein Metzger alles Töten ?

                Nach § 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes braucht es generell einen sogenannten "vernünftigen Grund", um Wirbeltiere straffrei zu töten, (ansonsten drohen bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe).

                Waidgerecht ausgeübte Jagd zählt ebenso als ein "vernünftiger Grund", wie auch z.B. artgerecht ausgeübte Fischerei (§ 1 Absatz 4 Bundesjagdgesetz).
                Für das Beispiel mit dem Unfallwild gilt, dass es aus tierschutzrechtlichen Gründen möglichst schnell -jedoch fachgerecht- getötet werden soll, damit sein Leiden verkürzt wird. Fachlich zuständig sind in erster Linie die Jäger (Jagdausübungsberechtigten) in ihrem Revier und die Polizei, die diese haben die geforderte Sachkunde bei ihrer Jägerprüfung bzw. Schießprüfung nachgewiesen.
                Wenn ein Metzger zu einem Wildunfall kommt und kein Jäger ist und das Wild aber vor Ort absticht (in Jägersprache würde man sagen "mit einer blanken Waffe erlegt") dann hatte er auch einen "gerechten Grund" zu dieser Tötung. Einpacken darf er aber das Wild dann nicht. Das würde den Tatbestand der Wilderei erfüllen. Er muss auf jeden Fall entweder den Revierinhaber oder die Polizei informieren, die dann das Unfallwild zu bergen haben. Es gehört rechtlich gesehen dem Revierinhaber.

                Im Übrigen: Irgendwelches Ungeziefer (z.B. Mäuse, Ratten) zu töten, ist denke ich jedem gestattet, nur ist auch da von Gesetzes wegen darauf zu achten, dass die Viecher schnell getötet werden und ihnen vermeidbare Schmerzen erspart bleiben.

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                  #9
                  also auch für mäuse jetzt einen schussapparat!

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                    #10
                    wenn du einen Schussapparat für Mäuse erfindest, der günstig ist, lass ihn dir patentieren ;-) vielleicht wirst damit reich ;-)

                    ansonsten halt: http://de.wikipedia.org/wiki/Mausefalle


                    so ne klassische Schlagfalle mit einem Köder drin (oder zur Not auch einfach ne Schaufel) find ich aber besser im Kosten-Nutzen-Verhältnis *grins*

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                      #11
                      ich schick dir dann einen prototypen :P

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                        #12
                        Ok wenn ein Metzger ein Verunfalltes Wild mit einem Messer erlöst, geht das in Ordnung.

                        Was würde aber passieren,wenn ein Nicht Metzger ein verunfalltes Wild mit dem Messer abschlachtet (weil er zuviel Filme gesehen hat) unter dem Aspekt es vom Leid zu erlösen

                        Könnte man dann sagen, sie haben das Tier nicht Fachgerecht erlöst sondern regelrecht abgeschlachtete ?

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                          #13
                          ich denk mal das sowas zweitranging ist, hauptsache der jäger bekommt sein wild und muss es nicht noch 5h im wald suchen weil es verletzt davon gelaufen ist.

                          zumal die meisten sich wohl mehr einen kopf um das auto machen als das blöde reh.

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                            #14
                            Original von Keule
                            Was würde aber passieren,wenn ein Nicht Metzger ein verunfalltes Wild mit dem Messer abschlachtet (weil er zuviel Filme gesehen hat) unter dem Aspekt es vom Leid zu erlösen

                            Könnte man dann sagen, sie haben das Tier nicht Fachgerecht erlöst sondern regelrecht abgeschlachtete ?
                            Was meinst du denn mit "regelrecht abgeschlachtet"? Ohne Betäubung zu töten?

                            Unfallwild, das nicht gleich verendet ist und noch lebt, liegt in der Regel nicht ruhig, sondern klagt (umgangssprachlich gesagt "schreit es erbärmlich") und versucht -auf welche Weise auch immer- nervös seinen Platz zu verlassen. Das hält dann auch nicht allein ruhig, wenn es von seinen Leiden durch einen Nickerstich (in den Atlas im Nacken, der aber gekonnt sein muss und der für den Ausführenden auch verletzungsgefährlich ist, weil das Tier ja nicht unbedingt dabei ruhig hält und man ja dort am Unfallort auch nicht unbedingt einen Stechschutzhandschuh an der andern Hand trägt) oder durch einen Halsschnitt oder -stich erlöst wird.
                            Deswegen trauen sich Nicht-Metzger oder Nicht-Jäger allermeist auch gar nicht hin. Selbst Jäger nehmen da normalerweise (wie auch die Polizei) eine Kurzwaffe um einen gezielten Schuss abzugeben und das Tier nicht gleichzeitig bei seiner Tötung noch festhalten zu müssen. Den Nickerstich können die allerwenigsten treffsicher machen, denn der verlangt Übung, die aber kaum einer hat, weil man ihn ja sonst nicht anwendet.
                            Deswegen ist die Frage, was würde passieren, in meinen Augen etwas arg theoretisch... Letztlich gilt aber bestimmt auch der Satz "Wo kein Kläger, da auch kein Richter." Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass es danach ein Strafverfahren wegen Wildtötung ohne gerechten Grund gegen denjenigen gäbe, der die Unfallwildtötung vorgenommen hat, wenn weder Jagdschein noch Schlachtsachkunde vorliegen. Das Unfallwild soll nicht lange leiden müssen. Das ist das Ziel des Gesetzgebers.

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                              #15
                              Vorab nochmal,es ist alles Theoretisch.
                              Mit Abschlachten meine ich, wenn ein nicht Metzger unter dem Aspekt des Erlösens,das Verunfallte Wild regelrecht Ausweidet um seinen Fantasien nachzukommen.

                              Könnte dann die Polizei oder der Jäger Strafrechtlich dagegen vorgehen ?

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                                #16
                                Original von Keule
                                Vorab nochmal,es ist alles Theoretisch.
                                Mit Abschlachten meine ich, wenn ein nicht Metzger unter dem Aspekt des Erlösens,das Verunfallte Wild regelrecht Ausweidet um seinen Fantasien nachzukommen.

                                Könnte dann die Polizei oder der Jäger Strafrechtlich dagegen vorgehen ?
                                Ja klar dürfen sie das. Das fällt ganz klar unter das Tierschutzgesetz.

                                Lg Tino

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                                  #17
                                  Original von Korny1986
                                  Im Prinzip darf jeder alles töten.
                                  das stimmt so nicht!
                                  nicht mal jeder metzger darf betäuben und töten es darf nur derjenige, der dies in seiner ausbildung gelernt und in der abschlussprüfung gemacht hat oder der in einem speziellen lehrgang die sachkunde mittels prüfung nachgewiesen hat. das ding nennt sich dann "sachkundebescheinigung zum ruhigstellen, betäuben und schlachten von tieren" mit den jeweils zulässigen betäubungs- und tötungsverfahren und gilt für einhufer, rinder, schweine, schafe, ziegen und kaninchen. die sachkundebescheinigung selbst ist beim zuständigen landratsamt zu beantragen und kostet somit auch wieder gebühren.


                                  Original von HausschlachterFür das Beispiel mit dem Unfallwild gilt, dass es aus tierschutzrechtlichen Gründen möglichst schnell -jedoch fachgerecht- getötet werden soll, damit sein Leiden verkürzt wird. Fachlich zuständig sind in erster Linie die Jäger (Jagdausübungsberechtigten) in ihrem Revier und die Polizei, die diese haben die geforderte Sachkunde bei ihrer Jägerprüfung bzw. Schießprüfung nachgewiesen.
                                  Wenn ein Metzger zu einem Wildunfall kommt und kein Jäger ist und das Wild aber vor Ort absticht (in Jägersprache würde man sagen "mit einer blanken Waffe erlegt") dann hatte er auch einen "gerechten Grund" zu dieser Tötung.
                                  mh, so einfach ists nun auch wieder nicht. ein jäger darf es nur erschießen, wenn er in diesem revier wo der unfall passiert ist jagdausübungsberechtigt ist. die polizei darf natürlich jederzeit.
                                  und mit dem metzger ist das auch nicht sooo einfach, er muss die sachkunde haben, die gibt es jedoch für rehe nicht, da diese in der regel geschossen werden. zudem tötet er dann wieder ohne betäubung, was auch nicht zulässig ist bzw. gegen das tierschutzgesetz verstößt.
                                  man sieht hier wieder, dass die theorie vom grünen schreibtisch nicht alle fälle abdecken kann. es hängt letztendlich vom verantwortungsbewusstsein des hinzukommenden ab, wie so oft im leben.


                                  ich denke, da kann man diskutieren ohne ende, wichtig ist doch, dass dem tier unnötige leiden erspart bleiben. ja und wie schon erwähnt, wo kein kläger, da kein richter. ist also auch schon passiert, dass jemand schnell geholfen hat und nun den ärger am hals hat. es muss eben jeder für sich den richtigen weg finden. im sinne des tieres!

                                  gruß smilla


                                  ps: ein "tötungsgeiler" wartet nicht ab, bis er zufällig auf verunfalltes wild trifft um sich auszuleben, das tut er in der regel anderweitig. komische these.

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                                    #18
                                    Wie ist es überhaupt rechtlich wenn ein Metzger von der Polizei aufgehalten
                                    wird , um eine Fahrzeugkontrolle durchzuführen und man findet bei besagtem
                                    3 Messer in der länge 15 - 20 -30 cm Schnittlänge und dann noch einen
                                    Schußaperrat mit Patronen. Wie ist es den da mit dem Waffengesetz.
                                    Reicht hier ( ich bin Metzger) oder muß man Meister sein, da bräuchte man
                                    doch gleich den Gesellen o. Meisterbrief.
                                    Geht man straffrei aus oder wie seht Ihr das?

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                                      #19
                                      Schussapparate zählen zu den Luftdruckwaffen und diese sind freiverkäuflich.
                                      Um einen Blitz Kerner oder Dick zu kaufen, reicht dir ein Altersnachweiß, für Industrieapparate hingegen ein Sachkundenachweiß.

                                      Keine ahnung warum einmal und einmal so.

                                      grüße

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                                        #20
                                        Nuja, was soll bei den Messern passieren? Nichts. Steht nicht unter Strafe, ... bin selber oft auf Jagd, Arbeite auch in einen Betrieb wo Wild zerlegt wird, ich rede im Winter nicht von 50 Stück sondern eher an die Tausende.

                                        Also bei den Messern & Schussaperrat sehe ich keine Probleme, erklär denen die Situation, fertig.

                                        Habe hier noch nen Gehörn vom Wildunfall liegen, von einem Junghirsch ^.^

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