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Deklarationspflicht Bratensachen im SB Bereich

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    Deklarationspflicht Bratensachen im SB Bereich

    moin moin,

    habe mal ne Frage und zwar habe ich vor bei uns im EH
    im SB Bereich eine Schale zu Präsentieren mit "Gutes vom Vortag"
    also Schnitzel, Koteletts, Frikadellen etc.
    Was muss ich laut Gesetz alles deklarieren, denn Wenn ich die Tüten per Handeingabe auszeichne steht dort kein MHD oder Zutatenliste lediglich der Preis und Verpackungsdatum.

    Jetzt würd ich gern wissen ob es reicht wenn man das MHD draufmacht und ne kleine Zutatenliste hinzufügt.
    Will keinen Ärger mit dem Gesundheitsamt.

    #2
    RE: Deklarationspflicht Bratensachen im SB Bereich

    Der Verbraucher muss einen Rückschluss auf den Inhalt schließen können. Das heißt also dass die Angabe "Gutes vom Vortag" nicht ausreicht sondern auch angegeben sein muss um was es sich genau handelt z.B. paniertes Schweineschnitzel.

    Was heißt denn kleine Zutatenliste?? Es gibt weder kleine noch große Zutatenlisten.
    Wie die Zutatenliste jetzt exakt aussehen muss ist natürlich Produkt abhängig.
    Bei einem Paniertem und ausgebackenen Schweineschnitzel könnte sie z.B. so aussehen:

    Zutaten:
    Schweinefleisch 90%, Panade (Weizen, Hühnerei, Trinkwasser, Kochsalz, Farbstoff: Beta-Carotin E 160a), pflanzliches Fett, Antioxidationsmittel: Ascorbinsäure E 300.

    Eine wichtige Angabe welche nicht vergessen werden darf ist die Füllmenge/Füllgewicht. Das MHD versteht sich von selbst.

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      #3
      RE: Deklarationspflicht Bratensachen im SB Bereich

      Hallo,
      also mein erster Beitrag.
      Dadurch dass du die Sachen im SB Anbieten willst fallen sie automatisch unter die LMKV dann muss darauf stehen.

      1. Die Verkehrsbezeichnung (Schnitzen usw.) Aber bei Schnitzel bitte darauf achten wenn du es Wiener Schnitel nennst die Tierart mit anzugeben.
      2. Es muss obwohl du es in der eigenen Verkaufstätte verkauft der Name des Herstellers mit Anschrift drauf stehen.
      3. Alle zugesetzten Zutaten (Panade auch das was die Panade enthält) desweiteren ist bei der Panade darauf zu achten dass du immer ziemlich die gleiche Menge nimmst da sonst deine QUID angaben nicht mehr passen.
      4. Das MHD bei leichtverderblichen LM das Verbrauchsdatum
      5. Und ganz wichtig die Nennfüllmenge
      6. Verkehrsbezeichnung, MHD und Zutatenliste müssen in einem Blickfeld stehen.

      Wenn man es genau nimmt musst du auch Vosichtig sein mit der Bezeichnung "Gutes vom Vortag" da dies immer von der Behörde unter §11 LFGB fallen könnte (Schutz vor Täuschung) da dies ja eine Betrachtungssache ist.
      Aber ich denke nicht dass dies die Überwachungsbehörde beanstanden würde.

      Hoffe ich konnte helfen!

      MFG
      Mike

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        #4
        RE: Deklarationspflicht Bratensachen im SB Bereich

        § 8 LMKV (Quid) nicht vergessen. Die (mengenmäßige) Quantifizierung der wertbestimmenden Anteile ist bei solchen Mischbeuteln was größeres und ein breites Betätigungsfeld der Überwachung.

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