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Gesetzgebung / Auflagen Räuchern

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    Gesetzgebung / Auflagen Räuchern

    Hallo zusammen,

    ich möchte mich ab 2012 selbständig machen (Einzelunternehmen) im Breich Räucherwaren in Berlin. Momentan sammle ich jegliche Auflagen und Bestimmungen, zum Thema Räuchern habe ich bis jetzt fast nichts gefunden?!

    Die Räucherei (zunächst mit einem Profi-Ofen FV von Beelonia mit 20,9 kW Gasheizer, 2-3 Räuchergänge pro Woche, hptsl. Fisch) will ich in Berlin aufziehen, v.o. stellt sich mir die Frage nach Mindestabständen zu Wohngebäuden / Brandschutzauflagen etc. Bevor ich den Gang zum Gewerbeamt wage will ich vorbereitet sein

    Wer hat hier Erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen? Auch die hygienische Ausstattung des "Räucheraumes" in dem der Ofen steht interessiert mich. Darf ich im selben Raum in dem der Ofen steht auch die Rohware gepökelt werden oder muss ich dafür einen extra Raum haben?

    Danke schonmal im voraus für alle Antworten

    Gruss Micha *prost*

    #2
    RE: Gesetzgebung / Auflagen Räuchern

    n Berlin. Momentan sammle ich jegliche Auflagen und Bestimmungen, zum Thema Räuchern habe ich bis jetzt fast nichts gefunden?!
    Was suchst du denn genau??

    Bevor ich den Gang zum Gewerbeamt wage will ich vorbereitet sein
    Ich würde aber ganz eng mit den Behörden zusammenarbeiten damit es zum Schluss keine bösen Überraschungen gibt. Ein weiterer wichtiger Ansprechpartner für dich ist zunächst der zuständige Schornsteinfeger.

    Wenn es direkt in einem Wohngebiet ist könnte es mit einem solchen Gerät schwierig werden. Es wird dann immer damit argumentiert dass die Flüssigrauch-Technologie ja vorhanden und etabliert ist.

    Darf ich im selben Raum in dem der Ofen steht auch die Rohware gepökelt werden oder muss ich dafür einen extra Raum haben?
    Grundsätzlich schon.

    Kommentar


      #3
      HI Korny,

      Danke für Deine schnelle Antwort!

      Welche Infos bekomme ich vom Schornsteinfeger? Muss der den Ofen "abnehmen"? Mein Gerät ist mannshoch und wird in etwa soviel Rauch wie ein Gartengrill produzieren.

      Mich interessiert vor allem ob es irgendwo generelle Richtlinien für das Räuchern von Lebensmitteln gibt?!

      Welches Amt gibt mir dann generell die Erlaubnis zu Räuchern / Lebensmittel zu verarbeiten? Gewerbeamt / Ordnungsamt? Wer wird dann meinen Verarbeitungsraum / Räucherraum kontrollieren?

      Welches Amt vergibt die Auflagen für die Hygieneanforderungen? Gibt es speziell für das Räuchern spezielle Hygieneanforderung?

      Ich hatte zB. einmal unverbindlich gelesen dass Räuchergut 24 Stunden nach dem Räuchern nicht gekühlt werden muss usw.

      Micha

      Kommentar


        #4
        Welche Infos bekomme ich vom Schornsteinfeger? Muss der den Ofen "abnehmen"?
        Definitiv


        Welches Amt gibt mir dann generell die Erlaubnis zu Räuchern / Lebensmittel zu verarbeiten? Gewerbeamt / Ordnungsamt? Wer wird dann meinen Verarbeitungsraum / Räucherraum kontrollieren?

        Welches Amt vergibt die Auflagen für die Hygieneanforderungen?
        Hierfür sind die Veterinärämter zuständig.


        Gibt es speziell für das Räuchern spezielle Hygieneanforderung?
        Heute ist es nicht mehr so wie früher dass festgeschrieben ist wie Lebensmittel hergestellt werden müssen. Man hat heute als LM-Hersteller relativ freie Hand. Es sagt einem keiner wie geräuchert werden muss. Wichtig ist eine Eigenkontrolle z.B. nach HACCP. Eine Eigenkontrolle sollte den gesamten Verarbeitungsprozess (also nicht nur Räuchern) einschließen und kann u.a. die Überwachung und Dokumentation der Kühlraumtemperatur oder der Ware bei der Anlieferung sowie die Erstellung eines Reinigungs- und Desinfektionsplanes beinhalten.



        Ich hatte zB. einmal unverbindlich gelesen dass Räuchergut 24 Stunden nach dem Räuchern nicht gekühlt werden muss
        Das kann grundsätzlich jeder Hersteller für sich selbst entscheiden. Der Gesetzgeber dir da, bis auf ganz wenige Ausnahmen, nicht rein Reden. Die Sache ist eben die dass du für deine hergestellten Produkte haftbar bist. Bekommt ein Kunde eine Lebensmittelvergiftung stehst du in der Pflicht nachzuweisen dass du für die Produktsicherheit, also auch für die Gesundheit deiner Kunden, alles Mögliche getan hast.

        Kommentar


          #5
          Das einzige Problem was du kriegen kannst, ist deine Nachbarn wegen Geruchsbelästigung.Den Fall hatte ich.Bin zum Ordnungsamt und die haben meine Nachbarn gefragt ob sie etwas dagegen hätten, wenn ja hätte ich eine Filteranlage einbauen müssen.Und natürlich wie schon gesagt, Schornsteinfeger.

          Gruß Uwe

          Kommentar


            #6
            Moin Moin,
            wie Uwe schon sagt - die lieben Nachbarn!
            Bei uns auf der Insel nur noch im Industriegebiet ,sonst bekommst du keine Zulassung.In der Stadt auch mit einer Filteranlage nicht und ohne schon gar nicht.Wenn nur ein Spatz hustet ,ist es vorbei mit der Vergoldung.
            Die sind echt pissig mit der Umwelt und so.
            Bei uns bekommst du auch keinen Altoner Ofen mehr zugelassen,die sind nur noch privat am glimmen.
            In unserer Fischergenossenschaft sind vor Jahren zwei Altoner und ein Elek-gesteuerter Kaltofen zugelassen worden.Aaaaber mit Auflagen ohne Ende und mit sehr viel Schwirigkeiten und das im Hafengebiet.
            Der Trick mit Schauräucherei und Turis hat dann wohl gefunst nach zwei Jahren Kampf.Selbst da ist eine Filteranlage drann.

            Aber einen Kaminofen im Privathaus der auch qualmt da sagt keiner was!Das soll noch einer verstehen.

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              #7
              Wow - Danke, das sind ja schon mal einige Infos!

              Wie gesagt, konkret wirds 2012 - das ist noch lange hin aber eine Selbständigkeit will sorgfältig geplant sein und da ich eh noch im Franzosenland verweile werd ich zunächst mal alle Infos sammeln um dann Mitte nächsten Jahres auf dem Amt aufschlagen und Tacheles reden, sicherlich kommen noch einige Fragen zusammen hier im Forum - und ich freue mich auch wieterhin über Erfahrungsberichte hier wenn sich jemand damit beschäftigt

              @ Korny:
              - Ok, dann werd ich mal den zuständigen Schornsteinfeger aufsuchen und anfragen - da ich aber noch keine Immobielie habe wird das erst 2012 konkret
              - Veterinäramt kann ich ja jetzt schon mal anfragen zwecks Bestimmungen
              - HACCP ist kein Fremdwort, werde aber hierfür noch Unterlagen anfordern um alles korrekt zu planen
              - Hygiene ist mein zweiter Vorname, besonders bei Fisch muss und werde ich selbstverständlich penibel sein

              @ Uwe:
              - ich werde wenn mir dann eine kleine Immobilie im einem sog. "Mischgebiet" oder Randgebiet suchen, davon gibt es in Berlin viele. Selbstverständlich kann ich das nicht mitten im Wohngebiet machen. Das Staaliche Umweltamt Münster hat zB. einen "Abstanderlass" verfasst, Anlagen zum Räuchern von Fleisch- oder Fischwaren sind Abstandsklasse VI und müssen einen Mindestabstand von 200m zu Wohngebieten einhalten siehe: http://www.umweltamt.org/ibase/modul...ung/geruch.pdf

              @ Smoky: Ganz schön streng auf der Insel, Altonaer ist ja sowieso für Gewerbliche Geschichte aber das selbst im Hafen solch harte Auflagen gelten?
              Ich starte ja sehr klein, mit einem Beelonia FV Ofen (http://www.beelonia.de/profi.asp) mit Gasbefeuerung, 3 Heiss-Räuchergänge pro Woche maximal (also höchstens 3 x 2 Stunden "Geruchsbelästigung")...und der Ofen-Typ qualmt soviel wie ein herkömmlicher Grill...sollte also durchzuboxen sein wenns nicht gerade am Brandenburger Tor ist
              Hast Du eine Idee ob es für solch kleine Öfen Filtertechnik gibt (falls ich doch diese Auflage bekomme?)

              Gruss Micha *prost*

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                #8
                Sevus Mika.

                Auch von mir der dringende Rat:
                Vor der Anschaffung, vor dem Bau und vor der Selbständigkeit mit dem Schornsteinfeger und dem Bauamt reden.
                Evt. auch mit einer Besichtigung vor Ort.

                Wenn dir im Nachhinein etwas nicht genemigt wird, kannst du schnell an einem Punkt stehen, wo du dich fragst: "Bringt bei so vielen Auflagen etc. überhaupt eine Selbständigkeit was?" oder "Hätte ich das nur zuvor gewusst".

                Wir haben uns 2001 selbständug gemacht und von Anfang an mit den entsprechenden Stellen gesprochen.
                Das war bei uns Gemeinde, Landratsamt, Gewerbeamt, Lebensmittelüberwachung (Lmü), Schornsteinfeger.

                Unsere Räucherung, die aus Mauerwerk besteht und sich im Erdgeschoss unseres Neubaus befindet (darüber liegt unsere Wg.) haben wir in einem Mischgebiet (Gewerbe/Wohngebiet) wie folgt genehmigt bekommen:

                Gespräch zusammen mit dem Architekten und dem Schornsteinfeger.
                Gespräch mit der Lmü.
                Bauantrag bei der Gemeinde.
                Nach der Genehmigung ging der Bauantrag zum LRA.
                Nach dieser Genmehmigung fingen wir heuer zu bauen an.

                Folgende Auflagen gab es für den Räucherofen:

                Der geplante 1-zügige Kamin, der für unsere Wohnung im Obergeschoss geplant war, wurde zu einem 2-zügigen Kamin geändert.
                Das heißt, dass wir nun einen Doppelkamin vom Erdgeschoss bis zum Dach haben. An dem Einen wird nun unser Holzofen angeschlossen und an dem Anderen die Räucherung.

                Filter brauchen wir keinen..... vorerst. Wenn es nämlich für die Nachbarn unerträgliche Geruchsbelästigungen geben sollte, gäbe es im Nachhinein eine Auflage hierzu.

                Der Kamin muss mindestens 1 Meter über dem (nach oben) letzten Fenster der benachbarten Häuser ragen.

                Ein wichtiger Tip noch, den ich schon vor Jahren von meinem Architekten gelernt habe (nachdem ich auch einige Fehler gemacht hatte):

                Mach ALLES schriftlich, denn WER SCHREIBT, DER BLEIBT.

                Gerade Gemeinden und Ämter können dir viel erzählen, und wenn du dann ein viertel Jahr später den Antrag einreichst, will keiner mehr was davon wissen.
                Habe schon tausendfach gehört: "Ja, ich kann mich schon erinnern, dass wir über die Sache geredet haben, aber genau erinnern kann ich mich auch mehr." oder "Ja, geredet haben wir schon davon, aber eine Zusage haben wir Ihnen doch damals nicht gegeben. "

                So, jetzt kannst loslegen.

                @Smoky
                Aber einen Kaminofen im Privathaus der auch qualmt da sagt keiner was!Das soll noch einer verstehen.
                Da hast du recht. Wenn bei uns mal was raucht, dann riecht es nach Gewürzen, Fleisch oder Fisch. Auf jeden Fall aber lecker. 20 Meter weiter verschürt der Nachbar wahrscheinlich Schuhsohlen, weil gar so arg raucht und stinkt. Aber, wo kein Kläger......

                Liebe Grüße
                Bernd & Katja

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                  #9
                  Ich habe dazu auch noch was gefunden

                  Einfach Google Thermische nachverbrennung eingeben und du bist schlauer
                  http://de.wikipedia.org/wiki/Abgasreinigung
                  http://www.griesbach-anlagenbau.de/41629.html
                  Wir arbeiten bei uns im Betrieb mit einer Luftwäsche um die Emmisionen zu eleminieren bzw. zu verringern
                  Mit der Thermische nachverbrennung hat man schlechte Erfahrungen gemacht (2 Brände) X(

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                    #10
                    Original von Mika

                    Ich starte ja sehr klein, 3 Heiss-Räuchergänge pro Woche maximal (also höchstens 3 x 2 Stunden "Geruchsbelästigung")...und der Ofen-Typ qualmt soviel wie ein herkömmlicher Grill...sollte also durchzuboxen sein
                    Gruss Micha *prost*
                    Servus Micha,

                    ja, aber da liegt schon wieder der Wurm begraben.

                    Wenn du eine Räucherung beantragst (genemigt haben willst), dann fragt kein Amt wie oft du räucherst, sondern wie groß ist die Anlage und wie viel Ausstoß kann sie produzieren bzw. wie viel Geruchsbelästigung kann sie abgeben.
                    Die gehen davon aus, was mit dem Teil maximal ausgestoßen werden kann.

                    Wenn du denen kommst mit: "Ich starte ja aber sehr klein", wirst du sofort darauf hören "Ja, das sagen sie jetzt. Aber was ist in einer Woche, einem Monat oder einem Jahr?"
                    Also Räucherofen-Genehmigung bekommst du, oder nicht.

                    Allerdings kenn ich 2 Fälle, die bekamen als Auflage, dass der Eine nur 2 mal in der Woche räuchern darf und der Anderer nur täglich nach 22.00 Uhr. Also, auch hier gilt: Auflagen bekommst du, oder nicht.

                    Ich würde dir aber abraten, solche Auflagen von deiner Seite gleich mit in deine Genehmigung mit aufzunehmen (in der Hoffnung, dass du so deine Genehmigung leichter bekommst), denn dann bist du -wenn dein Geschäft anläuft (was wir ja hoffen) - nicht mehr groß flexibel.

                    Schau gleich am Anfang, dass du so viel wie möglich genehmigt bekommst.
                    Nach der Devise: Was ich mal hab, das hab ich.
                    Und wenn du dir dann nichts großartiges zu Schulden kommen lässt, dann werden sie dir die Genehmigung auch nicht mehr weg nehmen/ändern.

                    Gruß
                    Bernd

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                      #11
                      Hui, da kann ja was auf einen zukommen obwohl es meistens in Berlin niocht gar so streng ist im Vergleich zu Süddeutschland - aber stützen kann man sich daruaf auch nicht

                      @ Tom: Danke für die Links, ich hoffe sehr daß ich nicht zu einer Filterung verdonnert werde

                      @ Katja & Bernd:
                      Klasse - danke für die tollen Tipps!
                      - streng streng, einen 2-zugigen Kamin...das hat sicher gekostet!
                      - recht habt ihr, sicherlich werden es mehr Räuchergänge pro Woche wenns läuft, da hoffe ich dass ich keine Begrenzung bekomme / dass ich eine Zulassung für soviel wie möglich bekomme
                      - schriftliche Abmachungen: ein guter Tipp, lasse alles Gesagte unterzeichnen
                      - meine Dorfmetzgerei am Bodensee wo ich herkomme räuchert nur Nachts - eine Auflage mit der ich zur Not auch gut fahren könnte
                      - als allererstes bruche ich sowieso eine Immobilie in Berlin, das wird schwer genug denn zum selber Bauen reichen meine Ersparnisse nicht
                      - Wie seiht es aus mit den Auflagen für den Räucher-/Verarbeitungsraum? Hab ihr einen Extra Raum fürs Räuchern + extra Raum Verarbeitung? Musstet ihr folgende Auflagen erfüllen:
                      Wasserzu-/Abluß, Bodenabluß, deckenhohe Fliessen, leicht zu reinigende Decke, Papierhandtuchspender, Reinigungs-Desinfektionsplan, gekühlte Lagermöglichkeit für die Räucherware?


                      Gruss Micha =)

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                        #12
                        Original von Mika
                        Musstet ihr folgende Auflagen erfüllen:
                        Wasserzu-/Abluß, Bodenabluß, deckenhohe Fliessen, leicht zu reinigende Decke, Papierhandtuchspender, Reinigungs-Desinfektionsplan, gekühlte Lagermöglichkeit für die Räucherware?
                        Da wirst du dich jetzt wundern.
                        Hierzu haben wir gar keine Auflagen bekommen.
                        Da wir Vorbereitungsräume haben, die deckenhoch gefliest sind, Pap. Handtücher und Kühlmöglichkeiten haben, brauchten wir hier nichts weiter.

                        Somit wurde der Räucherofen in einem andern Raum geplant, der nicht diese Merkmale aufweist. D.h. Betonboden, verputzte Wände, Betondecke.

                        Auch hier gilt halt: Eigenverantwortliches Handeln mit kritischer Selbstkontrolle !

                        PS. Lass Dich aber nicht von Deinen Selbständig-mach-Plänen abbringen.
                        Wir möchten nie mehr tauschen und bereuen keine Stunde.
                        Auch wenn Du dann selbst und ständig arbeiten musst.
                        ES LOHNT SICH ! ! !

                        Gruß
                        Bernd

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                          #13
                          wie haben Sie die Frage gelöst?
                          Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 16.08.2022, 07:42.

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