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Fettgehalt - Leitsätze für Fleischerzeugnisse

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    Fettgehalt - Leitsätze für Fleischerzeugnisse

    Ich habe heute in den Leitsätzen für Fleischerzeugnisse mal nachgesucht aber nicht gefunden ?( und zwar die Vorgaben bzw. Grenzwerte bezüglich des Fettgehaltes, oder ich bin zu blöde dafür

    dort steht z.B.
    bindegewebseiweißfreies Fleischeiweiß nicht unter 12%
    bindegewebseiweißfreies Fleischeiweiß im Fleischeiweiß nicht unter 65 Vol %
    Fertigerzeugnis Stärke i.T nicht über 25%

    aber nichts von Fett 8o

    #2
    RE: Fettgehalt - Leitsätze für Fleischerzeugnisse

    sitz grad im kreise meiner kollegen, von fettgehalt haben wir noch nie was in den leitsätzen gelesen, die neueste ausgabe ist vom märz 2010 und auch vorher stand darüber nichts drin. maßgebend ist doch immer der beffe-gehalt.

    lg smilla

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      #3
      ...warum sucht ihr danach?

      Habt ihr nix besseres zu tun....

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        #4
        Original von siggi
        ...warum sucht ihr danach?

        Habt ihr nix besseres zu tun....

        Es geht sich darum wie fett das Produkt max. sein darf/soll denn irgendwo gibt es ja eine ich nenne es mal "gesunde Schmerzgrenze"

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          #5
          servus
          soweit ich weiss gibt es keine obergrenzen für fettgehalt
          musst halt nur deine andren grenzen einhalten und dadurch ergibt es sich ja eigentlich wie viel fleisch du nehmen musst
          gruss chris

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            #6
            soweit ich weiss gibt es keine obergrenzen für fettgehalt musst halt nur deine andren grenzen einhalten und dadurch ergibt es sich ja eigentlich wie viel fleisch du nehmen musst
            Exakt so ist es!

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              #7
              Falsch!

              Neben den Leitsätzen gibt es noch andere Beurteilungskriterien hinsichtlich der Verkehrsauffassung für Fleischerzeugnisse. Unter anderem die von der Gesellschaft deutscher Chemiker, Arbeitsgruppe Fleischwaren, veröffentlichten Grenzwerte.

              https://www.gdch.de/netzwerk-struktu...ischwaren.html

              Hier können diese Werte als pdf heruntergeladen werden. Und dort werden auch Fettgehalte dokumentiert - bei Überschreiten dieser entspricht das Produkt nicht mehr der Verkehrsauffassung für die Verkehrsbezeichnung - und wird beanstandet!

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                #8
                Ich habe es mal kurz überflogen

                Ich lese darin lediglich eine Forderung bzw. eine Empfehlung. Aber keine wirkliche gesetzliche Vorschrift?

                LG Tino

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                  #9
                  Nein, es ist keine Rechtsnorm, genau wie die Leitsätze.

                  Es wird aber als gutachterliche Äußerung angesehen, was auch die Leitsätze darstellen und zur Prüfung, ob gegen § 4, Absatz 1, 1. LMKV verstoßen wurde mit herangezogen, und sollte entsprechend mitbeachtet werden. Klassisches Beispiel war damals das Fleischkäseurteil, dass der Eiweß - Wasser Koeffizient der Verkehrsauffassung am Ort der Abgabe zu entsprechen hat, basierend auf den Daten der GdCH. Sprich, in Mittelfranken mit einem Verhältnis von 1 : 5,5 hergestellt - was in vielen Regionen der Verkehrsauffassung entspricht - war in den 90-iger Jahren in in einigen Teilen Deutschlands nicht verkehrsfähig, da ein geringere E/W - Koeffizient dort erwartet wurde. Gegenüber früher haben wir den Vorteil, dass durch die GdCH endlich die Regionalität dieser Daten abgestellt wurden, und endlich dem überregionalen Handel mit Fleischerzeugnissen der entsprechende Tribut gezollt wurde.

                  Sollte in einem Landkreis es eine regionale Verkahrsauffassung zu einem höherern Fettgehalt geben kann sich der Hersteller vor Ort natürlich daran orientieren - mir fällt dazu aber kein praktisches Beispiel ein.

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